Drucksache 18 / 16 705 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 10. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Oktober 2018) zum Thema: Kindergrundsicherung: hat Berlin eine Position? und Antwort vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16705 vom 10. Oktober 2018 über Kindergrundsicherung: hat Berlin eine Position? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Beteiligt sich das Land Berlin an der Arbeitsgruppe der ASMK zur Erarbeitung einer Kindergrundsicherung und wenn ja, durch wen? Zu 1.: Das Land beteiligt sich an der länderoffenen Arbeitsgruppe „Einführung einer Kindergrundsicherung“ durch die für Familie zuständige Senatsverwaltung. 2.) Wie stehen die mit dem Thema Kindergrundsicherung befassten Senatsverwaltungen grundsätzlich zu dem Konzept einer Neuregelung? 3.) Welche Vertreter des Senats nehmen i.a. auf bundesländerübergreifender Ebene bzw. Bundesebene an Fachgremien und politischen Abstimmungsrunden zum Thema Kindergrundsicherung teil; Senatoren, Staatssekretäre, Abteilungsleiter? Zu 2. und 3.: In den Richtlinien der Berliner Regierungspolitik ist festgelegt, sich für eine allgemeine und bedarfsdeckende Kindergrundsicherung einzusetzen. In diesem Sinn werden in der genannten länderoffenen Arbeitsgruppe ergebnisoffen mögliche Konzepte und Ausrichtungen einer Kindergrundsicherung diskutiert. Auf Bundesebene war das Thema „Kindergrundsicherung“ ein Tagesordnungspunkt auf der 94. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im Jahr 2017 sowie auf der 94. Amtschefkonferenz (4./5. Oktober 2017). Formuliert wurde in dem Beschluss der 2 ASMK, dass mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe an diese der Auftrag ergeht, ein Grobkonzept einer Kindergrundsicherung zu entwickeln und dieses der Konferenz in der 95. Sitzung vorzulegen. 4.) Welche Ziele verfolgt der Senat in diesen Gremien? Zu 4.: Der Senat stellt mit der Mitarbeit in den genannten Gremien sicher, dass die politische Schwerpunktsetzung des Landes Berlins, wie in den Richtlinien der Regierungspolitik festgelegt, benannt, diskutiert und verfolgt werden. 5.) Welche Vorstellungen konnte das Land Berlin in den Diskurs bisher einbringen und auf welche Resonanz sind diese gestoßen? Zu 5.: In den Diskurs um ein Grobkonzept für eine Kindergrundsicherung konnte das Land Berlin seine spezifischen Erkenntnisse zur Armutsprävention und Minderung von Armutsfolgen einbringen. Das Land Berlin unterstützt den Entwurf zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung, um eine stabile Armutsprävention bei Kindern und Familien zu erreichen. Wie auch in der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut diskutiert, ist es von besonderer Bedeutung, die Teilhabe von Kindern nachhaltig zu verbessern. Dazu gehört neben der Ausgestaltung einer familienfördernden Infrastruktur auch die Ausrichtung passender Familienleistungen. Vor diesem Hintergrund ist darauf zu achten, dass die Bemessung eines kind- und jugendgerechten Existenzminimums anhand neuer, kindbezogener Maßstäbe erfolgt. Berlin, den 24. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie