Drucksache 18 / 16 709 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 10. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Oktober 2018) zum Thema: Leistung muss sich lohnen - die Besoldung der Polizei Berlin und Antwort vom 25. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 709 vom 10. Oktober 2018 über „Leistung muss sich lohnen – die Besoldung der Polizei Berlin“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Welche Mehrausgaben im Landeshaushalt entstünden für die jeweiligen Haushaltsjahre 2019 bis 2021 voraussichtlich, wenn die Besoldung aller Berliner Polizeibeamten im Vollzugsdienst zum 01.01.2019 auf das Niveau von 95 % der gleichen Besoldungsstufe des Bundes angehoben würde? 2) Welche Mehrausgaben im Landeshaushalt entstünden für die jeweiligen Haushaltsjahre 2019 bis 2021 voraussichtlich, wenn die Besoldung aller Berliner Polizeibeamten im Vollzugsdienst zum 01.01.2019 auf das Niveau von 100 % der gleichen Besoldungsstufe des Bundes angehoben würde? Zu 1. und 2.: Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Besoldungsanpassungen im Land Berlin stets für alle Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten erfolgen und nicht für einzelne Laufbahnfachrichtungen. In der Laufbahnfachrichtung des Polizeivollzugsdienstes sind Ämter für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 7 bis A 16 sowie B 2 und B 3 vorgesehen. Bei der Berechnung der Mehrkosten einer auf diese Laufbahnfachrichtung beschränkten und daher rein fiktiven Besoldungsanpassung zum 01.01.2019 auf Bundesniveau wurden daher die tatsächliche Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) im Polizeivollzugsdienst für diese Besoldungsgruppen sowie die anteiligen Kosten für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger berücksichtigt. Bei der Betrachtung des Besoldungsabstandes des Landes Berlin zum Bund im Bereich des Polizeivollzuges zum 01.01.2019 wurde die für den 01.04.2019 vorgesehene Anpassung des Bundes entsprechend des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2018/ 2019/ 2020 in Höhe von ca. 3 % berücksichtigt. Unberücksichtigt blieben hingegen die entsprechend des Senatsbeschlusses vom 15.05.2018 geplanten Besoldungsanpassungen im Land Berlin von 2019 bis 2021, da diese entsprechend der durchschnittlichen Besoldungsanpassungen der übrigen Bundesländer erfolgen und daher noch nicht zuverlässig prognostiziert werden können. Eine Anpassung auf 95 % des Besoldungsniveaus des Bundes zum 01.01.2019 würde 97.512.750 € im Jahr kosten. 2 Eine Anpassung auf 100 % des Besoldungsniveaus des Bundes zum 01.01.2019 würde 102.645.000 € im Jahr kosten. 3) Welche Mehrausgaben im Landeshaushalt entstünden für die jeweiligen Haushaltsjahre 2019 bis 2021 voraussichtlich, wenn die Vergütung aller Angestellten im Zentralen Objektschutz der Polizei zum 01.01.2019 auf das Niveau von 95 % der gleichen Entgeltgruppe des Bundes angehoben würde? 4) Welche Mehrausgaben im Landeshaushalt entstünden für die jeweiligen Haushaltsjahre 2019 bis 2021 voraussichtlich, wenn die Vergütung aller Angestellten im Zentralen Objektschutz der Polizei zum 01.01.2019 auf das Niveau von 100 % der gleichen Entgeltgruppe des Bundes angehoben würde? Zu 3. und 4.: Tarifbeschäftigte des Zentralen Objektschutzes der Polizei werden vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erfasst und sind in EG 4 eingruppiert. Allgemeine Entgelterhöhungen werden für die Länder und für den Bund regelmäßig nicht vom gleichen Zeitpunkt an vereinbart. Bezogen auf den Monat Oktober 2018 sind die beim Bund (TVöD) aufgrund der Tarifeinigung 2018 geltenden Tabellenwerte in der Entgeltgruppe 4 über sämtliche Stufen betrachtet durchschnittlich um 1,66 v.H. höher als die im TV-L geltenden Tabellenwerte für den Monat Oktober 2018. Zum 1. April 2019 wird sich dieser Abstand auf 4,88 v.H. und zum 1. März 2020 auf 6,02 v.H. erhöhen. Die nächste Entgeltrunde für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beginnt erst Anfang 2019; die Verhandlungsergebnisse sind nicht vorhersehbar. Für 1523 Stellen für Tarifbeschäftigte im Zentralen Objektschutz würden sich bei einem gewichteten Jahreshaushaltsbrutto für diesen Personenkreis von 42.470 €/pro Stelle folgende Mehrausgaben – ohne Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Tarifeinigung 2019 der TdL – ergeben: . 2019 (Jahresabstand 4,08 v.H.) 2020 (Jahresabstand 5,83 v.H.) 2021 (Jahresabstand 6,02 v.H.) 95 v.H ./. 0,537 Mio € 0,660 Mio € 100 v.H. 2,639 Mio € 3,771 Mio € 3,894 Mio € Berlin, den 25. Oktober 2018 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen