Drucksache 18 / 16 710 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 10. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Oktober 2018) zum Thema: Ordnung an der Charité und Antwort vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16710 vom 10. Oktober 2018 über Ordnung an der Charité ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. Im Amtlichen Mitteilungsblatt der Charité vom 08.01.2018, (Nr. 2016), „Vierte Änderung der 3. Neufassung der Satzung der Charité - Universitätsmedizin Berlin – Körperschaft des öffentlichen Rechts – in der Fassung vom 07.01.2015“ findet sich u. a. die Angabe, dass die Charité ein Beschwerdemanagement nach den Vorgaben des Vorstandes unterhält. 1) Welche Vorgaben des Vorstandes gibt es im Einzelnen für das Beschwerdemanagement? Zu 1.: Das Beschwerdemanagement ist Teil des allgemeinen Patientinnen- und Patienten- Feedback-Managements und wird an der Charité zentral durch die Stabsstelle für klinisches Qualitäts- und Risikomanagement organisiert: https://qualitaetsmanagement.charite.de/ Die Stabsstelle ist der Klinikumsleitung zugeordnet und übernimmt in dieser Funktion zentrale qualitäts- und risikomanagementrelevante Aufgaben für die Pflegedirektion und das Ärztliche Direktorat. - - 2 Das Beschwerdemanagement ist gemäß den gesetzlichen Anforderungen (Qualitätsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für Krankenhäuser in der geltenden Fassung ) als patientenorientiertes, niederschwelliges Feedback-System installiert. Zentral vorgegeben für das Beschwerdemanagement sind insbesondere möglichst leicht zugängliche Beschwerdemöglichkeiten auf unterschiedlichen Kanälen und eine möglichst zeitnahe , d.h. schnelle und umfassende, schriftliche Reaktion auf artikulierte Unzufriedenheit seitens der Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen. Die Kontaktwege zum Beschwerdemanagement sind im Internet publiziert: https://www.charite.de/klinikum/allgemeine_informationen_fuer_patienten_besucher/lob_kr itik_anregungen/ Die schnelle und umfassende Reaktion auf Beschwerden wird durch eine workfloworientierte Ablaufbeschreibung gewährleistet (siehe Anhang „Interner Bearbeitungsprozess für Beschwerden von Patienten, Patientinnen & Angehörigen“), in dem die Stabsstelle für klinisches Qualitäts- und Risikomanagement u. a. die Kommunikation mit dem Beschwerdeführer oder der Beschwerdeführerin steuert. 2) Welche Geschäftsordnungen mit welchem Wortlaut sind aktuell für die einzelnen CharitéCentren gültig und wann sind diese erlassen worden? Wo genau (Link) sind diese online einsehbar? Zu 2.: Die Satzung der Charité Berlin sieht in § 1 (3) vor, dass sich die Leitungen der CharitéCentren Geschäftsordnungen geben. Da die Satzung der Charité Organisation und Abläufe für die CC-Leitungen umfangreich und detailliert regelt, haben die meisten CC- Leitungen auf eine gesonderte Geschäftsordnung verzichtet, nur im CC 01 (seit dem 12.11.2007) und dem CC 11 (seit dem 11.10.2016) gibt es eigene Geschäftsordnungen. Da es sich hierbei um Dokumente der internen Organisation handelt, werden diese nicht öffentlich zur Verfügung gestellt. 3) Welche Richtlinien des Vorstands zur Organisation der Arbeitsbereiche in den Charité-Centren mit welchem Wortlaut sind aktuell gültig und wann sind diese erlassen worden? Wo genau (Link) sind diese online einsehbar? Zu 3.: Der Vorstand der Charité hat Grundsätze mit Kriterien zur Etablierung von Arbeitsbereichen als Organisationseinheiten innerhalb von Kliniken oder Instituten beschlossen. Da es sich hierbei um ein Dokument der internen Organisation handelt, wird dieses nicht öffentlich zur Verfügung gestellt. 4) Gibt es über die in der Satzung der Charité genannten Institute weitere, z. B. „Unterinstitute“? Falls ja, welche sind dies und seit wann bestehen diese jeweils? Zu 4.: Es gibt an der Charité keine „Unterinstitute“. - - 3 5) Welche Institute oder Unterinstitute rechnen Leistungen gegenüber Selbstzahlern oder Privatpatienten in eigenem Namen ab? Zu 5.: Es gibt keine Unterinstitute an der Charité. Institute, die in eigenem Namen gegenüber Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern oder Privatpatientinnen bzw. -patienten abrechnen, existieren nicht. 6) Wie, auf welcher vertraglichen Grundlage (Datum des Abschlusses und Wortlaut) und in welcher vereinbarten Höhe der GOÄ-Sätze werden Leistungen des Labor Berlin durch die jeweiligen Institute vergütet? Zu 6.: Antwort entfällt, da keine der angefragten Institute existieren. Details zur vertraglichen Grundlage der Abrechnung von Leistungen mit Labor Berlin finden sich in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Gemeinsame Laborgesellschaft der Labore der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH und der Charité Universitätsmedizin“ (Drs-Nr. 18-16648). Berlin, den 24. Oktober 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -