Drucksache 18 / 16 711 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 10. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Oktober 2018) zum Thema: Sogenannte "Zeugenbeistände" in Untersuchungsausschüssen und Antwort vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16711 vom 10. Oktober 2018 über Sogenannte „Zeugenbeistände“ in Untersuchungsausschüssen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der Senat oder nachgelagerte Behörden Rechtsanwälte beauftragt haben oder zumindest für deren Kosten aufkommen, um vom 1. Untersuchungsausschuss geladene Zeugen anwaltlich im Hinblick auf ihre Aussagen im 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu vertreten? Zu 1.: Ja. 2. Falls ja, welche Rechtsanwälte sind dies und seit wann sind diese durch wen konkret mandatiert worden? In welchen Sitzungen des Untersuchungsausschusses sind diese bisher für wie viele Zeugen aufgetreten? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat mit der Kanzlei Ignor und Partner einen Rahmenvertrag über die Kostenübernahme für den anwaltlichen Beistand der Zeuginnen und Zeugen ihres Geschäftsbereiches im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin abgeschlossen. Die Mandatierung erfolgt eigenverantwortlich durch die jeweiligen Zeuginnen und Zeugen. Diesen steht es ebenfalls frei, sich von anderen Anwältinnen oder Anwälten vertreten zu lassen. Die konkret geschlossenen Mandantenverhältnisse sind vertraulich. Zu ihnen hat der Senat keine weiteren Kenntnisse. Da der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin die Beauftragten des Senats von Berlin nicht zur Teilnahme an seinen Sitzungen zulässt, hat der Senat zum Ablauf der Sitzungen und den dort teilnehmenden Rechtsbeiständen nur fragmentarische Kenntnisse. Bekannt ist eine Interessenbekundung von insgesamt fünf Zeugen an einem Zeugenbeistand durch die Kanzlei Ignor und Partner für die Sitzungen des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Seite 2 von 3 Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin am 4. Mai, 8. Juni, 7. September, 21. September 2018 und 12. Oktober 2018. 3. Trifft es zu, dass auch Richter am Landesverfassungsgerichtshof als anwaltlicher Zeugenbeistand für Vertreter der Exekutive gegenüber dem Parlament mandatiert worden sind? Falls ja, wann ist dies durch welchen Richter am Verfassungsgerichtshof geschehen? Zu 3.: Eine Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ist Anwältin in der Kanzlei Ignor und Partner. Sie war als anwaltlicher Zeugenbeistand in den Sitzungen des 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin am 21. September 2018 tätig. Hierüber hinaus liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor, siehe zu 2. 4. Wird die Tätigkeit dieser Rechtsanwälte jeweils nach dem Gebührenverzeichnis nach RVG oder über eine Honorarvereinbarung vergütet? Falls nach RVG, welche Gebühren (e.g. Grundgebühr Nr. 4100 RVG 160 € usw.) fallen für die Vertretung eines Zeugen aus der Exekutive gegenüber dem Parlament jeweils an? Sofern mehr als die Mittelgebühr abgerechnet wird, weshalb? Zu 4.: Die Tätigkeit wird grundsätzlich über eine Honorarvereinbarung vergütet. 5. Sofern eine Honorarvereinbarung geschlossen worden ist, weshalb ist diese geschlossen worden und nicht die gesetzliche Gebühr vereinbart worden? Zu 5.: Die geschlossene Honorarvereinbarung ist wirtschaftlicher für das Land Berlin als die Vergütung nach der gesetzlichen Gebühr. 6. Wer hat diese Honorarvereinbarung wann geschlossen? Zu 6.: Auftraggeber ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Auftragserteilung erfolgte am 21. November 2017. 7. In welcher Höhe und welcher Form (e.g. Zeithonorar 300 €/Stunde) ist diese Vergütung vereinbart worden? Zu 7.: Die Zeugenbetreuung wird je Zeuge mit einem Pauschalbetrag von 833,00 € brutto vergütet. 8. Auf welcher konkreten gesetzlichen Grundlage werden diese Mittel aus dem Haushaltsplan (dort welcher Haushaltsstelle genau) bereitgestellt? Zu 8.: Die Mittelbereitstellung erfolgt aus Buchungsstelle 0500 / 44379 (sonstige Fürsorgeleistungen für Dienstkräfte). Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt gemäß Haushaltsgesetz 2018/ 2019 mit der Anlage Haushaltsplan sowie auf der Grundlage von § 34 Landeshaushaltsordnung. Seite 3 von 3 9. Aus welchem Grund nimmt der Senat an, Mitglieder der vom Parlament gemäß Auftrag des Souveräns in einer parlamentarischen Demokratie zu kontrollierenden Exekutive bedürften in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einer anwaltlichen Beratung? Zu 9.: Der Gesetzgeber hat das Recht auf anwaltlichen Zeugenbeistand in § 22 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin geregelt . Die Entscheidung über die Inanspruchnahme dieses Rechts obliegt allein den jeweiligen Zeuginnen und Zeugen. Berlin, den 24. Oktober 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport