Drucksache 18 / 16 721 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Oktober 2018) zum Thema: Kinderzuschlag – wie kann Berlin verdeckte Armut reduzieren? und Antwort vom 22. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16721 vom 11. Oktober 2018 über Kinderzuschlag – wie kann Berlin verdeckte Armut reduzieren? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Informationen hat der Senat über die Inanspruchnahme des Kinderzuschlages von anspruchsberechtigten Familien/Kindern in Berlin? Zu 1.: Im Dezember 2017 haben 3956 Berechtigte in Berlin den Kinderzuschlag erhalten, damit haben zugleich 9577 Kinder von der Familienleistung profitiert. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Kinder deutlich gestiegen, 1078 Kinder mehr als in 2016 (insges. 8499 Kinder) sind mit dem Kinderzuschlag erreicht worden. 2. Welche Möglichkeiten hat das Land Berlin auf Basis bestehender bundesgesetzlichen Regelungen, die Anzahl anspruchsberechtigten die keinen Antrag stellen oder am Antragsverfahren scheitern zu reduzieren und damit verdeckter Kinderarmut entgegenzutreten? Zu 2.: Der Senat hat in seinen Regierungsrichtlinien die Absicht festgeschrieben, die Rahmenbedingungen für unterschiedliche Familienmodelle zu verbessern. Dazu zählen auch die verbesserte Inanspruchnahme von Leistungen, eine zielgenaue Beratung und die zügige Bearbeitung von Anträgen. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Senat das Vorhaben der Bezirke sogenannte Familienbüros einzurichten bzw. auszubauen, in denen (werdende) Eltern zu Leistungen und zu ihrer Antragstellung beraten werden und bei der Antragstellung konkrete Unterstützung erfahren. Zudem erhalten Familien über das Berliner Familienportal 2 (https://www.berlin.de/familie/de/informationen/kinderzuschlag-260) Informationen und weiterführende Links zum Kinderzuschlag, die kontinuierlich aktualisiert und beworben werden. Darüber hinaus unterstützen an verschiedenen Stellen Lotsen, wie Stadtteilmütter, Integrationslotsen, Elternbegleiter und Fachkräfte in der Familienbildung Eltern bei Fragen zu Familienleistungen, helfen bei der Beantragung und begleiten bei Behördengängen. Berlin, den 22. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie