Drucksache 18 / 16 725 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2018) zum Thema: Begriffsdefinitionen im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres IV und Antwort vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 725 vom 11. Oktober 2018 über Begriffsdefinitionen im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres IV ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Fälle (Definition) werden im Rahmen des "Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK)" erfasst? In welcher Regelung ist dies definiert und wann ist diese durch wen erlassen worden? Ist diese bundesweit einheitlich? Zu 1.: Im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) werden alle Straftaten erfasst, bei denen eine politische Motivation tatauslösend war. Die Definition dazu wurde bundesweit verbindlich im „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ festgelegt und lautet mit Stand vom 29. November 2017 wie folgt: „Der Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beziehungsweise (bzw.) eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben, durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status physischen und/oder psychischen Seite 2 von 2 Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes, gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102, 104, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a des Strafgesetzbuchs (StGB) sowie des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.“ Das „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ und der darauf basierende KPMD-PMK wurde aufgrund eines Beschlusses der „Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt. 2. Hat es seit dem Jahr 2007 Veränderungen bei den Erfassungskriterien im Sinne der Frage zu 1) gegeben? Wann sind diese jeweils erfolgt und welchen Inhalt hatten diese konkret? Zu 2.: Ja, bei der in der Beantwortung zur Frage Nummer eins aufgeführten Definition erfolgten Anpassungen einiger Begrifflichkeiten im letzten Spiegelstrich. Diese umfassen eine Abänderung von „gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet“, in die aktuell gültige Fassung „gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes, gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.“ Des Weiteren wurde der Verschlusssachengrad der Unterlage „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ aufgehoben. Diese Änderungen traten aufgrund eines Beschlusses der „Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft. Berlin, den 24. Oktober 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport