Drucksache 18 / 16 728 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 12. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2018) zum Thema: Treuhänder in Berlin und Antwort vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 728 vom 12. Oktober 2018 über Treuhänder in Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen genauen Zweck haben Treuhänder im Land Berlin, die durch den Senat, seinem nachgeordneten Bereich, den Behörden oder den Bezirken (gesetzlich) eingesetzt sind? 2. Welche Treuhänder (nur juristische Personen) sind mit welcher konkreten Zweck- und Zielsetzung durch den Senat, seinem nachgeordneten Bereich, den Behörden oder durch die Bezirke eingesetzt (bitte namentlich aufführen)? Zu 1. und 2.: Treuhänderinnen und Treuhänder im Land Berlin haben unterschiedliche Einsatzgebiete. So ist bei der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie seit 1988 die GSE-gGmbH (Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH – Treuhänder Berlins) per Senatsbeschluss vom Land Berlin beauftragt, unter gemeinnützigen Bestimmungen Räumlichkeiten des Wohnungsmarktes für die besonderen benachteiligten Bedarfsgruppen (unter anderem die Kinder- und Jugendhilfe) zu akquirieren und zu sichern . Zur Erfüllung Ihrer Aufgaben übernahm die GSE zunächst die Verwaltung und soziale Betreuung ganzer Objekte und trat darüber hinaus als Pächter und Generalmieter von Wohnungen auf. Diese Aufgabenstellung wurde 1995 durch einen Treuhandauftrag vom Land Berlin erweitert. Durch den Treuhandvertrag hat die GSE den Auftrag, Treuhandvermögen zu bilden. Sie soll ganze Objekte übernehmen, verwalten, bewirtschaften und mieten, um die Wohn- und Gewerberäume den Bedarfsgruppen langfristig anbieten zu können. In dem Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kann sich gemäß § 167 Baugesetzbuch (BauGB) die Gemeinde – bei der Vorbereitung oder Durchführung von Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen – sogenannter Entwicklungsträger bedienen. Diese arbeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben als weisungsgebundene Treuhänder. Derzeit ist die Adlershof Projekt GmbH als treuhändischer Entwicklungsträger des Landes Berlin in den noch zu bearbeitenden Bereichen bzw. Themenfeldern der Entwicklungsmaßnahme Johannisthal-Adlershof beauftragt. 2 Darüber hinaus ist gemäß Entwicklungsträgervertrag vom 15.04./29.06.1994 die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (DSK) vom Land Berlin als Entwicklungsträger und Treuhänder gemäß § 167 BauGB mit der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel " beauftragt. Das Land Berlin, vertreten durch die damalige Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, und der Treuhänder zgs consult GmbH haben mit Zuschlagserteilung am 15. Dezember 2015 eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die vorliegende Rahmenvereinbarung trifft Bestimmungen zur Schaffung einer „Zentraleinheit Fördermanagement“ (Zentraleinheit) zur Umsetzung von ESF-Instrumenten im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Berlin für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 - 2020 sowie zur Umsetzung ausschließlich aus Landesmitteln geförderter Programme/Projekte in den Funktionen eines beliehenen Treuhänders , einer Bewilligungsbehörde sowie einer Zwischengeschalteten Stelle (ZGS) nach EU-Verordnungen für den Geschäftsbereich der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Darüber hinaus wurde die Handwerkskammer Berlin am 30. Oktober 2006 mit der Umsetzung des Förderprogramms („Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin“) beauftragt. Die Zielsetzung der o. g. Verwaltungsvorschriften bestehen darin, zusätzliche Ausbildungsplätze im Land Berlin zu schaffen, indem Unternehmen/Betriebe finanzielle Anreize erhalten, wenn sie mit Jugendlichen aus bestimmten Zielgruppen einen Ausbildungsvertrag abschließen oder einen Verbundausbildungsplatz schaffen. Die Handwerkskammer Berlin ist für die Beratung der Unternehmen/Betriebe und die Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen zuständig. Auch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Abt. III – Frauen und Gleichstellung) bedient sich des Treuhänders zgs consult GmbH. Diese wurde im Jahre 2015 durch die damalige Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen beauftragt . Im Rahmen dieser Beauftragung ist die zgs consult GmbH nunmehr für die Senatsverwaltungen für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie für Integration, Arbeit und Soziales tätig. Der Zweck der Beauftragung lässt sich wie folgt zusammenfassen: Zentraleinheit Fördermanagement zur Umsetzung von ESF-Instrumenten im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Berlin für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie zur Umsetzung ausschließlich aus Landesmitteln geförderter Programme/Projekte in den Funktionen eines beliehenen Treuhänders und einer Bewilligungsbehörde. Der Treuhänder der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Abteilung Gesundheit, für ESF-Förderung im Bereich Drogen und Sucht übernimmt alle Aufgaben von der Entgegennahme der Anträge vom Träger, deren rechnerische und formelle Prüfung, Bearbeitung, Erstellen des Zuwendungsbescheides über anschließendes und stetiges Controlling bis zur treuhänderischen Mittelvergabe an die Träger und anschließender Endprüfung der Förderung. Er fungiert somit als Zwischengeschaltete Stelle (ZGS). Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung prüft parallel die Anträge inhaltlich und gibt ein anschließendes, für den Bescheid unerlässliches Votum an den Treuhänder. Durch quartalsweise Kontrolle der durch den Träger zu erstellenden Sachberichte , prüft die Gesundheitsverwaltung die Maßnahme inhaltlich fortlaufend. 3 Treuhänder ist die EFG Europäisches Fördermanagement GmbH und entlastet mit ihrer treuhänderischen Mittelvergabe die Gesundheitsverwaltung in ihren Aufgaben. Die als EFG GmbH kooperierenden Unternehmen weisen jedes für sich mehr als 25 Jahre Erfahrung bei der Beratung und Unterstützung von Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden sowie Akteuren des Arbeitsmarktes im internationalen Kontext auf. Durch die wirtschaftliche Ressourcenverwaltung der EFG GmbH können die Vorgänge schneller , effizienter und effektiver bearbeitet werden. Die EFG steht im engen Kontakt mit der bei der Wirtschaftsverwaltung angesiedelten Verwaltungsbehörde. Sie unterliegt, ebenso wie die sozialen Träger, der Kontrolle durch die Prüfbehörde, welche ebenfalls bei der SenWiEnBe angesiedelt ist. Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung hat einen Rahmenvertrag mit der zukunft im zentrum GmbH und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband , Landesverband Berlin e. V. geschlossen, deren Aufgabenübertragung auf dem Gebiet der Zuwendungen gemäß § 44 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) liegt. Darüber hinaus wurden in Verbraucherinsolvenzverfahren, die vor dem 01.07.2014 beantragt wurden, gem. § 313 Insolvenzordnung (InsO) Treuhänder bestellt, der die Aufgaben der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters wahrnimmt. In den ab 01.07.2014 beantragten Verfahren ist dies nun auch in der Verbraucherinsolvenz eine Insolvenzverwalterin bzw. ein Insolvenzverwalter. Soweit einzelne Altverfahren noch nicht abgeschlossen sind, ist dort noch der Treuhänder tätig. In Insolvenzverfahren von natürlichen Personen bestimmt das Gericht gemäß § 288 InsO eine Treuhänderin oder einen Treuhänder in den Fällen, in denen das Insolvenzverfahren als solches beendet wird, aber noch keine Entscheidung über den Antrag zur Restschuldbefreiung erteilt wurde, zusammen mit der Entscheidung, mit der es die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit beschließt , die Treuhänderin oder den Treuhänder, auf den die pfändbaren Bezüge der Schuldnerin oder des Schuldners nach Maßgabe der Abtretungserklärung (§ 287 Abs. 2 InsO) übergehen. Bei der Treuhänderin oder dem Treuhänder handelt es sich in aller Regel um die vorherige Insolvenzverwalterin bzw. den vorherigen Insolvenzverwalter des beendeten Verfahrens. 3. Sind auch natürliche Personen als Treuhänder eingesetzt, wenn Ja, wie viele? Zu 3.: Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, sind natürliche Personen als Treuhänderinnen und Treuhänder in Insolvenzverfahren von natürlichen Personen eingesetzt. Listen dazu werden nicht geführt. Berlin, den 31. Oktober 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung