Drucksache 18 / 16 729 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 09. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2018) zum Thema: Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) an der Charité und Antwort vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16729 vom 09. Oktober 2018 über Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) an der Charité ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité) beantworten kann. Sie wurde daher um Stellungnahme gebeten. 1) Welche Kosten entstehen der Charité bei der praktischen Ausbildung der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiAs) insgesamt und pro PiA? Zu 1.: In 2017 entstanden der Charité für durchschnittlich 53,5 (ganzjährige) Positionen 135.051,12 EUR Personalkostenaufwand, pro Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) entstanden 2.524,32 EUR. Hinzu kommen die Aufwände für die Ausbildung selbst, wie z.B. die Supervisionen. 2) Wie viele Ausbildungsplätze stellte die Charité für PiAs in den Jahren 2016, 2017 und 2018 zur Verfügung und wie viele BewerberInnen gab es für diese Plätze? Wie viele Plätze sind für 2019 geplant? Zu 2.: Die Charité stellte 73 Ausbildungsplätze in 2016, 71 in 2017 und 63 in 2018 zur Verfügung , die jedoch nicht ganzjährig besetzbar waren. Die Bewerbungen werden nicht zentral erfasst und dokumentiert. Für 2019 werden erneut bis zu 70 Ausbildungsplätze erwartet. - - 2 3) Welche Vergütung zahlt die Charité den PiAs und wie stellt sich diese Vergütung im Vergleich zu anderen ausbildenden Krankenhäusern dar? Zu 3.: Die Charité zahlt den PiAs eine Ausbildungsunterstützung in Höhe von 150 EUR pro Monat . Soweit bekannt besteht eine Bandbreite von keiner Unterstützung bis hin zu anteiliger Arbeitsvergütung, wenn zur Ausbildung auch Arbeitsleistungen vereinbart werden. 4) Welchen Urlaubsanspruch haben die PiAs und inwiefern unterscheidet sich dieser vom Urlaubsanspruch der regulär angestellten Psychotherapeuten? Zu 4.: Die praktische Ausbildung, die insgesamt 1.800 Stunden Praxisausbildung beinhaltet, wird von den PiAs in verschiedenen Häusern absolviert. Die Charité stellt im Regelfall 24 Stunden Ausbildungskapazität pro PiA pro Woche zur Verfügung. Konkrete An- und Abwesenheitszeiten erfolgen durch die PiAs in Absprache mit den Ausbildenden; gesonderter Urlaubsanspruch besteht nicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zur Arbeitsleistung verpflichtet und haben Urlaubsansprüche nach dem jeweiligen Tarifvertrag. 5) Wie viele Praxisanleiter stehen für die Betreuung der PiAs zur Verfügung und wie viel Arbeitszeit steht diesen Praxisanleitern für die Ausbildung der PiAs zur Verfügung? Zu 5.: Es gibt keine hauptamtlichen Praxisanleiterinnen und -anleiter an der Charité für die PiAs. Diese werden von den jeweils leitenden Psychologinnen und Psychologen der Kliniken, im Durchschnitt vier pro Klinik, und den anderweitig eingesetzten Psychologinnen und Psychologen einer Supervision unterzogen und betreut. 6) Wie sind die PiAs in die organisatorischen Abläufe der Stationen eingebunden? Zu 6.: Den PiAs wird im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung ermöglicht, am Stationsablauf unter Betreuung durch die hauptamtlichen Psychologinnen und Psychologen teilzunehmen. Die PiAs führen in der Regel Gruppentherapien durch und betreuen einzelne Patientinnen und Patienten unter Supervision der ausgebildeten Psychologinnen und Psychologen. 7) Wie viele PatientInnen betreut ein/e PiA durchschnittlich? Betreuen die PiAs die PatientInnen eigenverantwortlich , falls ja, ab welchem Zeitpunkt? Zu 7.: Die PiAs betreuen in der Regel keine Patienten eigenverantwortlich, sondern nur unter Supervision. 8) Gibt es einen finanziellen Beitrag, den die PiAs an der Charité für die Absolvierung ihres Praxisjahres bezahlen müssen und wenn ja, wie hoch ist dieser? Zu 8.: Die PiAs zahlen der Charité kein Honorar oder eine Gebühr für die Ausbildung. - - 3 9) Wie werden die Leistungen, die von PiAs bei der Behandlung der PatientInnen erbracht werden, bei der Krankenkasse abgerechnet? Besteht in der Abrechnung ein Unterschied zu PatientInnen, die von regulären, fertig ausgebildeten Psychotherapeuten behandelt werden? Gibt es Leistungen, die PiAs erbringen, die nicht bei den Kassen abgerechnet werden können? Zu 9.: Da die PiAs unter Supervision ausgebildet werden, ergibt sich die Frage der Abrechnung der Leistungen nicht. Die Vergütung durch die Krankenkassen erfolgt durch tagesgleiche Pflegesätze, die von den Einzelleistungen der (ausgebildeten) Psychologinnen und Psychologen unabhängig sind. 10) Inwiefern wird erfasst, ob Patientinnen von PiAs oder regulären Psychotherapeuten behandelt werden und wie wird das den Krankenkassen gemeldet? Zu 10.: Hierzu folgt keinerlei gesonderte Meldung. 11) Inwiefern setzt sich der Senat für eine bundeseinheitliche Lösung für die Vergütung der Psychotherapeuten in Ausbildung ein? Zu 11.: Da das Berufsrecht der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Bundesrecht ist, sind die Einflussmöglichkeiten des Senats begrenzt. Jedoch wird die Ausbildungsreform des Bundemsministeriums für Gesundheit das Problem bundesweit lösen. Berlin, den 31. Oktober 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung –