Drucksache 18 / 16 731 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 15. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2018) zum Thema: Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin und Antwort vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen I A 11 - BT 0043-1/2018-33-5 Telefon: +49 30 9020 2740 Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 731 vom 15. Oktober 2018 über Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen landeseigenen Unternehmen des Landes Berlin gibt es derzeit zu welchem Zweck und mit welcher Begründung Videoüberwachung? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Branche, Unternehmen , Standort, Zweck und Datum der Einführung.) 2. Bei welchen Unternehmen bzw. Gesellschaften, an denen das Land Berlin Beteiligungen besitzt , gibt es derzeit zu welchem Zweck und mit welcher Begründung Videoüberwachung? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Branche, Unternehmen, Standort, Zweck und Datum der Einführung.) 3. Welche Kenntnisse hat der Senat über den Einsatz verdeckter oder versteckter Videoüberwachung bei den unter Frage 1 und 2 genannten Standorten? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Branche, Unternehmen, Standort, Zweck und Datum der Einführung.) 4. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Speicherdauer der Videoüberwachung, die an den unter Frage 1 und 2 genannten Standorten gegebenenfalls vorgenommen werden? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Branche, Unternehmen, Standort, Zweck und Datum der Einführung.) 5. Haben die unter 1. und 2. genannten Unternehmen und Gesellschaften die jeweiligen Videoüberwachungsanlagen daraufhin überprüft, ob deren Betrieb den geänderten formellen und materiellen Anforderungen der am 25. Mai 2018 wirksam gewordenen Datenschutzgrundverordnung insbesondere hinsichtlich Transparenz und Ausgestaltung der Datenverarbeitung entspricht? Wenn nein, welche Unternehmen und Gesellschaften haben eine solche Überprüfung (noch) nicht vollständig vorgenommen und aus welchen genauen Gründen nicht? Wenn ja, welche Unternehmen und Gesellschaften haben welche konkreten Verstöße festgestellt und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Zu 1. – 5.: Die Teilfragen betreffen Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts und großen Unternehmen des privaten Rechts um Stellungnahmen gebeten, die von 2/2 dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Die im Rahmen der Abfrage zum aktuellen Stand übermittelten Angaben werden in der als Anlage 1 beiliegenden Tabelle wiedergegeben. Berlin, den 30.10.2018 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Erfolgt eine Videoüberwachung (ja/nein) Standort Zweck der Videoüberwachung Begründung für die Videoüberwachung Datum der Einführung Findet an dem Standort verdeckte oder versteckte Videoüberwachung statt? BEHALA - Berliner Hafenund Lagerhausgesellschaft mbH Verkehr Ja 2 Standorte in Berlin Wahrnehmung des Haus- rechts, Art. & Abs. 1 lit. F DSGVO, Sicherheit u. Ordnung auf dem Hafengelände, Art 6 Abs. 1 lit f DSGVO, Sicherheit der Mitarbeiter, Mieter u. Gäste, Art 6 Abs. 1 DSGVO, Abwehr, Dokumentation u. Verfolgung von Straftaten oder Vergehen, Art 6 Abs. DSGVO Abwehr von Störungen des Hafenbetriebs; Erhöhung der Sicherheit von Beschäftigten, Mietern und Besuchern; Dokumentation zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten 2008 nein Berliner Bäder-Betriebe AöR Kultur und Freizeit Ja SSE Im 24h Betrieb als verlängertes Auge zur: -Wahrung des Hausrechts: Schutz der Beschäftigten und des Gebäudes vor Straftaten und Prävention. -Erkennung und Intervention bei kriminellen Handlungen im Rahmen von Versammlungen (u.a. terroristische Gefahren) -aktive Verdrängung von Alltagskriminalität (Handel und Konsum von Betäubungsmitteln, Vandalismus) -Kontrolle der Zufahrtswege 2000 Nein Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR Ver- und Entsorgungswirtschaft ja 23 Standorte in Berlin Personen-, Einbruch- und Diebstahlschutz zahlreiche Einbrüche/Diebstahlsdel ikte 2002-2018 nein Berliner Stadtwerke GmbH Ver- und Entsorgungswirtschaft Nein Frage 3 Beteiligungsunternehmen Branche Fragen 1 und 2 Seite 1 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Erfolgt eine Videoüberwachung (ja/nein) Standort Zweck der Videoüberwachung Begründung für die Videoüberwachung Datum der Einführung Findet an dem Standort verdeckte oder versteckte Videoüberwachung statt? Frage 3 Beteiligungsunternehmen Branche Fragen 1 und 2 Berliner Verkehrsbetriebe AöR Verkehr ja Fahrzeuge, Bahnhöfe, Liegenschaften zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe, Wahrnehmung des Hausrechts Der Einsatz der Videotechnik dient der BVG zur Erfüllung des Auftrages, den öffentlichen Personenverkehrs in Berlin zu organisieren und sicherzustellen. Die Erfüllung dieser Aufgabe erfordert, dass die sichere Nutzung des Angebots der BVG für den Kunden gewährleistet wird. Ferner folgt der Einsatz von Videotechnik für die Zwecke der Prävention und Verfolgung von Straftaten sowie der Wahrnehmung des Hausrechts. vereinzelte Videotechnik gibt es seit ca. 1979. In Erprobung der zentralen Zugabfertigun g im Rahmen des "Fahrerlosen Fahrens" gab es seit ca. 1985 eine Bahnsteigübe rwachung auf der Linie U4 in analoger Technik . Die komplette Videotechnik mit 48 Stunden Aufzeichnung auf digitaler Technik gibt es seit 2011 nein Berliner Wasserbetriebe AöR Ver- und Entsorgungswirtschaft Ja 61 Standorte in Berlin und Brandenburg mit 189 Kameras Zutrittskontrollen / Ein- und Ausfahrten / Personenkamera an Sprechstellen / Bebachtung von LKW-Beladungen / Geländeüberwachungen / Rechenüberwachungen / usw. Betriebliche Notwendigkeiten Zwischen 1984 und 2018 Nein Berlinwasser Holding GmbH Ver- und Entsorgungswirtschaft Nein Seite 2 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Erfolgt eine Videoüberwachung (ja/nein) Standort Zweck der Videoüberwachung Begründung für die Videoüberwachung Datum der Einführung Findet an dem Standort verdeckte oder versteckte Videoüberwachung statt? Frage 3 Beteiligungsunternehmen Branche Fragen 1 und 2 Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH Landesentwicklung und Grundstücksverwaltung ja 5 Standorte in Berlin Wahrung des Hausrechts, Schutz des Eigentums, Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, Prävention von Straftaten durch Abschreckung Zur Erfüllung der genanntenn Zwecke erforderlich 2 Standorte: 11/1999 bzw. 01/2000 1 Standort: 06/2017 2 Standorte: unbekannt nein BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Dienstleistunge n degewo Aktiengesellschaft Wohnungswirtschaft ja 112 Standorte in Berlin - Abwehr Vermögensdelikte - Eigentumsschutz - Zutrittskontrolle - Wahrnehmung des Hausrechts - Sicherheit der Gäste / Beschäftigten - Beweissicherung berechtigtes Interesse lt. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BDSG bzw. DSGVO Art. 6 Abs. 1f zwischen 1998 und 2017 nein Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Verkehr GESOBAU AG Wohnungswirtschaft Ja. 248 Standorte in Berlin Sicherung des Haus,- und Eigentumsrechts, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Rechtsgrundlage § 4 Abs. 1 Nr. 2,3 BDSG- 2017 iVm Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. zwischen 12/2008 und 06/2016 129 Standorte: ja GEWOBAG Wohnungsbau- Aktiengesellschaft Berlin Wohnungswirtschaft ja 1 Standort in Berlin Verhütung und Aufklärung von Straftaten gemäß Betriebsvereinbarung Verhütung und Aufklärung von Straftaten gemäß Betriebsvereinbarung 22.09.2014 nein Grün Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kultur und Freizeit Seite 3 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Erfolgt eine Videoüberwachung (ja/nein) Standort Zweck der Videoüberwachung Begründung für die Videoüberwachung Datum der Einführung Findet an dem Standort verdeckte oder versteckte Videoüberwachung statt? Frage 3 Beteiligungsunternehmen Branche Fragen 1 und 2 HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Wohnungswirtschaft ja 16 Standorte in Berlin Die Videoüberwachung dient zur Dokumentation begangener Straftaten (u.a. Vandalismus, Sachbeschädigung), der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Feststellung, Dokumentation und Abwehr von Störungen, Vorbeugender Schutz der betroffenen Personen und Koordinierung des Einsatzes von Sicherheitskräften bei akuten Gefahrensituationen. Die Videoüberwachung dient dazu Räume und Flächen zu kontrollieren und mögliche Vorkommnisse wie z.B. Straftaten zu dokumentieren. Die Videoüberwachung wird von den Mietern der Wohngebäude als Sicherheitsmaßnahme wahrgenommen und eingefordert. zwischen 01/2013 und 11/2017 nein Investitionsbank Berlin AöR Kredit- und Versicherungsw irtschaft ja 1 Standort in Berlin Wahrung des Hausrechts, der Sicherung des Hauses und dessen Ausstattung sowie der Zugangskontrolle erhöhte Sicherheit aufgrund der Eigenschaften als Bank und als öffentlichrechtliche Einrichtung 1996 nein IT-Dienstleistungszentrum Berlin AöR Dienstleistungen ja 2 Standorte in Berlin Überwachung der Außenbereiche der Liegenschaft, Überwachung des Zu- und Ausgangsverkehrs Überwachung des Secure Data Center Überwachung des High Secure Data Center Sicherung der Liegenschaft, sofortige Reaktionsmöglichkeit bei Feststellung von sicherheitsrelevanten Ereignissen 2013-2014 nein Seite 4 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Erfolgt eine Videoüberwachung (ja/nein) Standort Zweck der Videoüberwachung Begründung für die Videoüberwachung Datum der Einführung Findet an dem Standort verdeckte oder versteckte Videoüberwachung statt? Frage 3 Beteiligungsunternehmen Branche Fragen 1 und 2 MEAB Märkische Entsorgungsanlagen- Betriebsgesellschaft mbH Ver- und Entsorgungswirtschaft ja Verwaltung Potsdam, Deponie Schöneiche, Deponie Deetz, Deponie Vorketzin Überwachung der großflächigen Deponieanlagen und Serverräume gegen unbefugtes Betreten zur Verhinderung von Diebstählen und Sabotage in der Verwaltung und auf den Deponien 01.10.2015 nein Messe Berlin GmbH Dienstleistungen ja Messegelände Berlin/ExpoCenter City Überwachung von Personen und Verkehrsströmen; Straftatprävention- und Verfolgung Wahrnehmung des Hausrechts ca. 2003 für Eingang Süd und ICC, danach sukkzesiver Aufbau nein Seite 5 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Erfolgt eine Videoüberwachung (ja/nein) Standort Zweck der Videoüberwachung Begründung für die Videoüberwachung Datum der Einführung Findet an dem Standort verdeckte oder versteckte Videoüberwachung statt? Frage 3 Beteiligungsunternehmen Branche Fragen 1 und 2 SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH Ver- und Entsorgungswirtschaft Nein STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Wohnungswirtschaft 9 Standorte: ja 2 Standorte: nein 11 Standorte in Berlin Schutz vor Straftaten; Wahrung des Hausrechts; Ermöglichung der Strafverfolgung und der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche Vorbeugung und bei Bedarf Aufklärung von Straftaten Videotürsprechanlage Schutz der Mitarbeiter und Kunden Vandalismus Wahrnehmung des Hausrechts Zugangskontrolle zwischen 2003 und 2018 nein Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Gesundheit und Soziales ja Klinikum Kaulsdorf Parkraumbewirtschaftung, Rettungsstelle Ein- und Ausfahrtkontrolle, Überwachung zwecks Vandalismus und Einbruch, Überwachung zur Sicherung der Kassenautomaten, Patientensicherheit Patientensicherheit in Untersuchungsbereiche n, Vorkommnisse diverser Art (z.B. Einbruch, Diebstahl usw.) 2016 und früher nein Seite 6 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Erfolgt eine Videoüberwachung (ja/nein) Standort Zweck der Videoüberwachung Begründung für die Videoüberwachung Datum der Einführung Findet an dem Standort verdeckte oder versteckte Videoüberwachung statt? Frage 3 Beteiligungsunternehmen Branche Fragen 1 und 2 WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH Wohnungswirtschaft ja 9 Standorte in Berlin Durchsetzung Hausrecht, Schutz vor unberechtigten Betreten und Sachbeschädigung, Beweissicherung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen gem. Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. F DS-GVO zwischen 2005 und 2018 nein Seite 7 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" BEHALA - Berliner Hafenund Lagerhausgesellschaft mbH Berliner Bäder-Betriebe AöR Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR Berliner Stadtwerke GmbH Beteiligungsunternehmen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Frage 4 Zweck der verdeckten oder versteckten Videoüberwachung Datum der Einführung Speicherdauer der Videoaufzeichnunge n an dem Standort Wurden die Videoüberwachungsanlagen geprüft, ob der Betrieb den geänderten formellen und materiellen Anforderungen der am 25.05.2018 wirksam gewordenen DSGVO insbes. hinsichtlich Transparenz und Ausgestaltung der Datenverarbeitung entspricht? Wenn nein, welche Unternehmen und Gesellschaften haben eine solche Überprüfung (noch) nicht vollständig vorgenommen und aus welchen genauen Gründen nicht? Wenn ja, welche Unternehmen und Gesellschaften haben welche konkreten Verstöße festgestellt und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? ./. ./. 10 Tage ja ./. keine Verstöße Es findet keine Speicherung statt. Alle notwendigen Dokumentationen für die Betreibung der Videoüberwachungsanlagen sind vorhanden. Die Prüfung der Videoüberwachung befindet sich zurzeit noch in Prüfung und wird in Kürze abgeschlossen. Aufgrund der Komplexität der Anlage nimmt die Prüfung mehr Zeit als gedacht in Anspruch. entfällt entfällt 72 Stunden ja, für 3 neu geplante Anlagen im Jahr 2018 keine Verstöße festgestellt Frage 5Frage 3 Seite 8 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Beteiligungsunternehmen Berliner Verkehrsbetriebe AöR Berliner Wasserbetriebe AöR Berlinwasser Holding GmbH Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Frage 4 Zweck der verdeckten oder versteckten Videoüberwachung Datum der Einführung Speicherdauer der Videoaufzeichnunge n an dem Standort Wurden die Videoüberwachungsanlagen geprüft, ob der Betrieb den geänderten formellen und materiellen Anforderungen der am 25.05.2018 wirksam gewordenen DSGVO insbes. hinsichtlich Transparenz und Ausgestaltung der Datenverarbeitung entspricht? Wenn nein, welche Unternehmen und Gesellschaften haben eine solche Überprüfung (noch) nicht vollständig vorgenommen und aus welchen genauen Gründen nicht? Wenn ja, welche Unternehmen und Gesellschaften haben welche konkreten Verstöße festgestellt und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Frage 5Frage 3 48 Stunden Die BVG hat zum Thema Video eine Datenschutzfolgeabschätzun g erstellt und diese der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorgelegt. Von Null (0) bis 48 Stunden. In Ausnahmefällen bis zu 7 Tagen. Ja Fehlanzeige Seite 9 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Beteiligungsunternehmen Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH degewo Aktiengesellschaft Flughafen Berlin Brandenburg GmbH GESOBAU AG GEWOBAG Wohnungsbau- Aktiengesellschaft Berlin Grün Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haftung Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Frage 4 Zweck der verdeckten oder versteckten Videoüberwachung Datum der Einführung Speicherdauer der Videoaufzeichnunge n an dem Standort Wurden die Videoüberwachungsanlagen geprüft, ob der Betrieb den geänderten formellen und materiellen Anforderungen der am 25.05.2018 wirksam gewordenen DSGVO insbes. hinsichtlich Transparenz und Ausgestaltung der Datenverarbeitung entspricht? Wenn nein, welche Unternehmen und Gesellschaften haben eine solche Überprüfung (noch) nicht vollständig vorgenommen und aus welchen genauen Gründen nicht? Wenn ja, welche Unternehmen und Gesellschaften haben welche konkreten Verstöße festgestellt und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Frage 5Frage 3 entfällt entfällt 2 Standorte: nur Monitoring 3 Standorte: Aufzeichnung mit Speicherdauer zwischen 24 -72 hrs 1 Standort: ja 4 Standorte: Die Prüfung in Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten der berlinovo läuft derzeit noch. / / max. 72 Std. Bisher wurden keine Verstöße festgestellt. Sicherung des Haus,- und Eigentumsrechts, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, zwischen 12/2008 und 06/2016 48 Stunden. Ja. - Anpassung der Hinweisbeschilderung an die Anforderungen der DSGVO. / / 96 Stunden ja derzeit Einführung neuer Warnhinweise auf Videoüberwachung Seite 10 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Beteiligungsunternehmen HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH Investitionsbank Berlin AöR IT-Dienstleistungszentrum Berlin AöR Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Frage 4 Zweck der verdeckten oder versteckten Videoüberwachung Datum der Einführung Speicherdauer der Videoaufzeichnunge n an dem Standort Wurden die Videoüberwachungsanlagen geprüft, ob der Betrieb den geänderten formellen und materiellen Anforderungen der am 25.05.2018 wirksam gewordenen DSGVO insbes. hinsichtlich Transparenz und Ausgestaltung der Datenverarbeitung entspricht? Wenn nein, welche Unternehmen und Gesellschaften haben eine solche Überprüfung (noch) nicht vollständig vorgenommen und aus welchen genauen Gründen nicht? Wenn ja, welche Unternehmen und Gesellschaften haben welche konkreten Verstöße festgestellt und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Frage 5Frage 3 15 Standorte: 48 Stunden 1 Standort: 72 Stunden ja Es wurden keine Verstöße festgestellt. Um den Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO nachzukommen, wird am Eingangsbereich jeder Wohnanlage mit einem adäquaten Aufkleber auf die Videoüberwachung hingewiesen. Diese enthalten u.a. einen Link und QR-Code zu den Datenschutzinformationen auf der Homepage der HOWOGE (https://www.howoge.de/unterneh men/datenschutz.html). Hier sind auch konkrete Datenschutzinformationen zur Videoüberwachung zu finden. max. 6 Tage ja Fehlanzeige Entfällt Entfällt Aufzeichnung der Außenkameras nur außerhalb der Dienstzeiten (Nachts, Wochenende, Feiertage), Speicherdauer 7 Tage ja Entfällt Es wurden keine Verstöße festgestelt Seite 11 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Beteiligungsunternehmen MEAB Märkische Entsorgungsanlagen- Betriebsgesellschaft mbH Messe Berlin GmbH Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Frage 4 Zweck der verdeckten oder versteckten Videoüberwachung Datum der Einführung Speicherdauer der Videoaufzeichnunge n an dem Standort Wurden die Videoüberwachungsanlagen geprüft, ob der Betrieb den geänderten formellen und materiellen Anforderungen der am 25.05.2018 wirksam gewordenen DSGVO insbes. hinsichtlich Transparenz und Ausgestaltung der Datenverarbeitung entspricht? Wenn nein, welche Unternehmen und Gesellschaften haben eine solche Überprüfung (noch) nicht vollständig vorgenommen und aus welchen genauen Gründen nicht? Wenn ja, welche Unternehmen und Gesellschaften haben welche konkreten Verstöße festgestellt und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Frage 5Frage 3 72 h Ja, es wurden keine Verstöße festgestellt. keine ./. ./. Aufzeichnung nur bei ausgewählten Kameras Werktags: 24h Wochenende: 72h Die Messe Berlin GmbH hat bereits in 2017 ein Gutachten „Videoüberwachung bei der Messe Berlin GmbH“ durch ein externes Beratungsunternehmen, welches auf Beratungsleistungen in den Bereichen Datenschutz, IT- Sicherheit und IT-Forensik spezialisiert ist, erstellen lassen. Dieses kommt zu dem Schluss, dass nach § 4 BDSG-neu (öffentlich zugängliche Räume) sowie nach Art. 6 EU- Datenschutzgrundverordnun g (nicht öffentlich zugängliche Bereiche) die Videoüberwachung auf dem Gelände der Messe Berlin GmbH zur Wahrung des Hausrechts und zur Vermeidung und Aufklärung von Straftaten sowie zur Verkehrslenkung datenschutzrechtlich zulässig ist. Das Gutachten „Videoüberwachung bei der Messe Berlin GmbH“ definiert Maßnahmen der Vorabkontrolle bzw. Folgenabschätzung, welche seitens der Messe Berlin GmbH umfassend gewürdigt werden. Um die dauerhafte Umsetzung sowie Weiterentwicklung der Einzelmaßnahmen, insbesondere mit Blick auf die allgemeinen Persönlichkeitsrechte, auch insoweit sicherzustellen, wird aktuell der Bereich „Datenschutz“ personell aufgestockt. Seite 12 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Beteiligungsunternehmen SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Frage 4 Zweck der verdeckten oder versteckten Videoüberwachung Datum der Einführung Speicherdauer der Videoaufzeichnunge n an dem Standort Wurden die Videoüberwachungsanlagen geprüft, ob der Betrieb den geänderten formellen und materiellen Anforderungen der am 25.05.2018 wirksam gewordenen DSGVO insbes. hinsichtlich Transparenz und Ausgestaltung der Datenverarbeitung entspricht? Wenn nein, welche Unternehmen und Gesellschaften haben eine solche Überprüfung (noch) nicht vollständig vorgenommen und aus welchen genauen Gründen nicht? Wenn ja, welche Unternehmen und Gesellschaften haben welche konkreten Verstöße festgestellt und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Frage 5Frage 3 entfällt entfällt regelmäßige Löschung spätestens nach sechs Tagen ja entfällt keine Verstöße entfällt entfällt 0 bis 5 Tage Hinsichtlich der Videoüberwachungsanlagen wurde geprüft, ob sich die materiellen Zulässigkeitsvoraussetzunge n für den Einsatz mit dem Inkrafttreten der DSGVO in relevanter Weise verändert haben. Danach ist der Betrieb nach wie vor rechtmäßig. Die Transparenzanforderungen in Bezug auf die Ausschilderung werden im Einzelfall geprüft. Die Anforderungen des §4 Abs. 2 BDSG-neu werden nach wie vor erfüllt. entfällt entfällt Seite 13 von 14 Übersicht zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Beteiligungsunternehmen WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH Anfrage Nr. 18 / 16 731 - "Videoüberwachung bei landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen des Landes Berlin" Frage 4 Zweck der verdeckten oder versteckten Videoüberwachung Datum der Einführung Speicherdauer der Videoaufzeichnunge n an dem Standort Wurden die Videoüberwachungsanlagen geprüft, ob der Betrieb den geänderten formellen und materiellen Anforderungen der am 25.05.2018 wirksam gewordenen DSGVO insbes. hinsichtlich Transparenz und Ausgestaltung der Datenverarbeitung entspricht? Wenn nein, welche Unternehmen und Gesellschaften haben eine solche Überprüfung (noch) nicht vollständig vorgenommen und aus welchen genauen Gründen nicht? Wenn ja, welche Unternehmen und Gesellschaften haben welche konkreten Verstöße festgestellt und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Frage 5Frage 3 3 Standorte: 48 h 4 Standorte: 60 h 2 Standorte: keine Speicherung ja keine Verstöße festgestellt Seite 14 von 14