Drucksache 18 / 16 732 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) vom 15. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2018) zum Thema: Videoüberwachung in der Neuköllner Rollberg-Siedlung und Antwort vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Anne Helm und Herr Abgeordneter Niklas Schrader (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 /16732 vom 15.10.2018 über Videoüberwachung in der Neuköllner Rollberg-Siedlung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigenen Wohnungsunternehmen Stadt und Land Wohnbauten GmbH um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Frage 1: Wann kam es warum auf Grundlage welcher Entscheidung zur Einführung von flächendeckender Videoüberwachung in der Neuköllner Rollberg-Siedlung des landeseigenen Unternehmens Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH? Antwort zu 1: Bereits vor dem Jahr 2004 stand die Rollberg-Siedlung aufgrund ihrer hohen kiezbezogenen Kriminalität im Fokus der Öffentlichkeit. Dies spiegelte sich aufgrund von auftretenden Vandalismusschäden in der Vermietungssituation wieder. Im Jahr 2004 wurde unter Einbeziehung des damaligen Datenschutzbeauftragten der Stadt und Land GmbH entschieden, eine Videoüberwachung einzurichten. Frage 2 Inwieweit sind Persönlichkeitsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner der Rollberg-Siedlung wie z.B. das Grundrecht der Bewohnerinnen und Bewohner der Rollberg-Siedlung auf informationelle Selbstbestimmung durch die installierte Videoüberwachung gewährleistet vor dem Hintergrund, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Wohneinheiten und die Siedlung weder betreten noch verlassen können, ohne überwacht zu werden? Antwort zu 2: Die Persönlichkeitsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner sind gewahrt. Es ist technisch sichergestellt, dass die Einsicht in private Bereiche (Balkone, offene Fenster 2 etc.) der Mieterinnen und Mieter ausgeschlossen ist und öffentliche Straßen nicht überwacht werden. Eine permanente und flächendeckende Überwachung, der die betroffenen Personen nicht ausweichen können, findet nicht statt. Frage 3 Inwieweit wurden die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung über die Installation der Videoüberwachung und die Einschränkung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung informiert und kam es durch die Einführung der Videoüberwachung zu Zusatzvereinbarungen mit den Mieterinnen und Mietern oder zu Änderungen ihrer Mietverträge? Antwort zu 3: Zum Zeitpunkt der Einführung erfolgte eine Abstimmung mit dem damaligen Mieterbeirat. Alle Bewohnerinnen und Bewohner wurden im Jahr 2004 durch ein Informationsschreiben der Stadt und Land GmbH in Kenntnis gesetzt. Die seitdem neu in die Rollberg-Siedlung gezogenen Mieterinnen und Mieter wurden und werden über eine entsprechende Beschilderung vor Ort informiert. Da die Überwachung nicht flächendeckend erfolgt, sondern nur Schwerpunktbereiche betrifft, ist eine Änderung der Mietverträge nicht vorgenommen worden. Die Videoanlage ist regelmäßig Gegenstand der jährlichen Anwohnerversammlung der Rollberg-Siedlung. Die Mieterinnen und Mieter wünschen sich eher eine Ausweitung der Anlage und Überwachungsflächen, da sie ihr Sicherheitsgefühl erhöht. Frage 4 Trifft es zu, dass es sich in der Neuköllner Rollberg-Siedlung auch um frei schwenkbare Überwachungskameras handelt, mit denen öffentlicher Straßenraum und Passantinnen und Pasanten aufgenommen oder aufgezeichnet werden können? (Wenn ja, bitte begründen.) Antwort zu 4: Nein. Frage 5 Informiert im Fall der Videoüberwachung in der Neuköllner Rollberg-Siedlung der Betreiber der Anlagen über Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, Speicherdauer und etwaige berechtigte Interessen der Videoüberwachung? Wenn ja, an welcher Stelle? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist die Stadt und Land GmbH. Diese informiert über DS-GVO-konforme Hinweisschilder, die an den Zuwegungen zum Quartier angebracht sind. Die Schilder verweisen auf den Informationstext auf der Homepage der Stadt und Land GmbH. Die Betroffenen wurden u.a. über den Zweck der Aufnahmen und die Speicherdauer informiert. Berlin, den 23.10.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen