Drucksache 18 / 16 733 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Walter (GRÜNE) vom 14. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2018) zum Thema: Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Verwendung der Bundesmittel und Antwort vom 26. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Walter (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16733 vom 14. Oktober 2018 über Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Verwendung der Bundesmittel ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Vor dem Hintergrund, dass im Ergebnis der Einigung auf Bundeseben am 16.06.2018 zum BTHG die Länder um 5 Mrd. jährlich ab 2018 entlastet werden, frage ich: Wie viele Mittel kommen aus dieser Einigung Berlin zugute (bitte nach Bezirken und den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 aufschlüsseln )? In welchem Einzelplan bzw. in welchen Einzelplänen und bei welchem Titel bzw. bei welchen Titeln wird die Bundeszahlung als Einnahme geführt? Zu 1.: Es wird der bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016 vereinbarte Transferweg für die in den Richtlinien der Regierungspolitik vorgesehene allgemeine Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro ab 2018 umgesetzt. Eine Milliarde Euro wird über den Umsatzsteueranteil der Länder und vier Milliarden Euro im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bereitgestellt. Im Haushalt wird dies im Kapitel 2900 in den Titeln 01500, 07600, 21102, 21201 (Steuern – Teilbeträge ) und im Kapitel 3960 beim Titel 23105 (Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) – Teilbetrag) nachgewiesen. Für das Jahr 2018 wird die Einnahme für das Land Berlin ca. 313 Mio. Euro betragen. Ab dem Jahr 2020 ist mit vergleichbaren Beträgen zu rechnen, für das Jahr 2019 ergeben sich aus derzeitigen Gesetzgebungsverfahren aktuell voraussichtlich noch Veränderungen, die für Berlin ggf. eine geringere Einnahme von ca. 276 Mio. Euro bedeuten werden. 2. Sind die Bundesmittel zur Umsetzung des BTHG zweckgebunden? Wenn ja, bitte im Detail aufschlüsseln . Wenn nicht: Wann und wie plant der Senat die von den Ländern einstimmig geforderte Entlastung der Eingliederungshilfe zukommen zu lassen? 3. Für welche Maßnahmen sind die Bundesmittel zur Umsetzung des BTHG für die Jahre 2018 und 2019, vorgesehen? Bitte im Detail und maßnahmenscharf aufschlüsseln. Bitte die genaue Höhe der jeweils veranschlagten Mittel und die Gesamtsumme angeben. 2/2 4. Wie viele Mittel sind bis zum 30. September 2018 für welche Maßnahmen im Detail abgeflossen? In welcher Höhe stehen noch Mittel bis Ende des Jahres 2018 zur Verfügung? Zu 2. bis 4.: Die Mittel sind nicht zweckgebunden und fließen im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips des Haushalts den Einnahmen des Landes zu. 5. Wie wird der Senat sicherstellen, dass die zur Umsetzung der dritten Stufe des BTHG notwendigen Personal- und Sachmittel den beteiligten Behörden in entsprechender Höhe zur Verfügung stehen und die nahtlose Versorgung der Leitungsberechtigten sichergestellt werden kann? Zu 5.: Die Organisationsstruktur und die Zuständigkeiten für die Leistungsgewährung nach dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) werden derzeit im Rahmen des ressortübergreifenden Projektes zur Umsetzung des BTHG im Land Berlin abgestimmt . Die ressortübergreifenden Ziele des BTHG lauten dabei: 1) Die Teilhabesituation der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen wird verbessert. 2) Die Umsetzung ist auf einem hohen standardisierten Qualitätsniveau gewährleistet . 3) Die Ressourcen für die Leistungen zur Teilhabe sind effektiv und effizient eingesetzt . Für die erfolgreiche Umsetzung des BTHG in Berlin ist ein erhöhter personeller und finanzieller Ressourceneinsatz zu erwarten. Derzeit laufen die ressortübergreifenden Abstimmungen zur Bezifferung des konkreten Ressourcenbedarfes sowie zu weiteren Fragen, wie bspw. einer Weiterentwicklung der Kosten und Leistungsrechnung vor dem Hintergrund des neuen BTHG. Berlin, den 26. Oktober 2018 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen