Drucksache 18 / 16 734 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 12. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2018) zum Thema: Welche Folgen haben Abriss und Umnutzung von Seniorenheimen? und Antwort vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16734 vom 12. Oktober 2018 über Welche Folgen haben Abriss und Umnutzung von Seniorenheimen? ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die bekannt gewordene Schließung von mehreren Seniorenheimen im Bezirk Mitte (z.B. in der Rosenthaler Straße am Hackeschen Markt)? Zu 1.: Der Begriff „Seniorenheim“ wird im Folgenden im Sinne des § 3 des Wohnteilhabegesetzes (WTG) als „vollstationäre Langzeitpflegeeinrichtung“ interpretiert, in denen Bewohnerinnen und Bewohner mehr als drei Monate ganztägig wohnen, gepflegt und betreut werden . Die zur Schließung anstehenden vollstationären Langzeitpflegeeinrichtungen im Bezirk Mitte sind: - Wohnpflegezentrum am Jüdischen Krankenhaus Berlin, Schulstraße 97, 113347 Berlin - Senioren-Domizil Invalidenstraße, Invalidenstr. 120-121, 10115 Berlin - Senioren-Domizil Am Alexanderplatz, Magazinstr. 6-7, 10179 Berlin - Pro Seniore Residenz Vis à vis der Hackeschen Höfe, Rosenthaler Straße 43-45, 10178 Berlin Schließungen von Pflegeeinrichtungen stehen auch neue Einrichtungen mit neuen Plätzen gegenüber. Die bestehenden Einrichtungen sind im Durchschnitt nicht vollständig ausgelastet , so dass Bewohnerinnen und Bewohner in Berlin bislang Ersatzwohnplätze in anderen Wohnformen finden konnten und können. 2. Wie viele Plätze in Seniorenheimen gibt es gegenwärtig in Berlin und wie viele Plätze erachtet der Senat gegenwärtig und mit Bezug auf 2030 als notwendig? - 2 - 2 Zu 2.: Im Mai 2018 gab es in ganz Berlin 33.192 Plätze in 289 vollstationären Pflegeeinrichtungen , die im Durchschnitt zu 89 % ausgelastet waren. Das bedeutet, dass ca. 29.540 Pflegeplätze im Land Berlin belegt und ca. 3.652 Pflegeplätze frei verfügbar waren. Der Landespflegeplan prognostiziert für Berlin für das Jahr 2030 den Platzbedarf für Bewohner und Bewohnerinnen stationärer Pflegeeinrichtungen auf ca. 42.500. 3. In welcher Trägerschaft befinden sich die bestehenden Seniorenheime? (kommunal/landeseigen, Wohlfahrtsverbände , Kapitalgesellschaften, Stiftungen) Zu 3.: Vollstationäre Pflegeeinrichtungen in % private Trägerschaft 60% freigemeinnützige Trägerschaft 39% öffentliche Trägerschaft 1% 4. Welche Seniorenheime mit welchen Kapazitäten wurden in Berlin seit 2014 geschlossen und die Gebäude umgenutzt oder abgerissen? Zu 4.: Übersicht der geschlossen vollstationären Einrichtungen nach Jahren: 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt 2014-2018 Geschlossene vollstationäre Einrichtung 2 1 7 1 5 16 Geschlossene Platzzahl 131 11 364 86 326 918 Einrichtung Name Einrichtung Straße Einrichtung PLZ Träger Name Einrichtung geschlossen Seit Einrichtung Platzzahl Evangelisches Charlottenheim Marburger Straße 4 10789 Weibliche Wohlfahrt Berlin GmbH 31.01.2014 84 Pro Seniore Residenz Am Magdeburger Platz Genthiner Straße 24-28 10785 Pro Seniore Krankenheim Genthiner Straße GmbH 31.05.2014 47 Medi+Care Therapeutische Wohngruppe e.K. Straße 59 2 13127 Medi + Care Therapeutische Wohngruppe e. K. 30.09.2015 11 - 3 - 3 Einrichtung Name Einrichtung Straße Einrichtung PLZ Träger Name Einrichtung geschlossen Seit Einrichtung Platzzahl Curanum Seniorenpflegezentrum Boothstraße Boothstraße 17 12207 CURANUM Betriebs GmbH Mitte 31.01.2016 53 Pflegewohnheim des Evang. Geriatriezentrums Berlin - Anbau Reinickendorfer Straße 61 13347 Evang. Geria - triezentrum Berlin gGmbH 30.04.2016 24 Pensionsheim Lindenhof Hohenzollernstraße 24 14163 Peter Weller 30.06.2016 34 Zentrum für Intensivpflege Berlin Filandastraße 5- 6 12169 Michels 2. Pflege GmbH 30.06.2016 16 Stephanus- Seniorenzentrum Reinickendorf Alt-Wittenau 33 13437 Gemeinnützige Stephanus - Gesellschaft mbH 31.07.2016 64 Waldsee- Privatheim Matterhornstraße 12 14163 Waldsee- Privatheim GmbH 30.09.2016 23 Pflegewohnheim Altglienicke Venusstraße 28 12524 Unionhilfswerk Senioren - Einrichtungen gGmbH 31.12.2016 150 Vitanas Senioren Centrum Kastanienhof Bruno-Walter- Straße 4-6 12247 Vitanas GmbH & Co. KGaA 30.04.2017 86 AGAPLESION BETHANIEN HAUS EVANGELINE Goethestraße 17 14163 AGAPLESIO N BETHANIEN DIAKONIE gGmbH 30.04.2018 51 Gesamt 643 Die Umnutzung oder der Abriss von Gebäuden, die vormals als vollstationäre Pflegeeinrichtung genutzt wurden, wird durch den Senat nicht erfasst. 5. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den o.g. Vorgängen? Zu 5.: - 4 - 4 Die Entwicklung des Marktangebotes an vollstationären Langzeitpflegeplätzen wird vom Senat ständig beobachtet. Er steht im stetigen Austausch mit deren Trägern sowie mit den Pflegekassen. 6. Sieht der Senat den Bedarf, ggf. durch eigene Aktivitäten Ersatz an Plätzen in Seniorenheimen zu schaffen ? Zu 6.: Das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) geht davon aus, dass marktwirtschaftlichen Strukturen zu einer ausreichenden Anzahl von Angeboten der pflegerischen Versorgung Älterer führen. Die Bewohnerinnen und Bewohner der vier von Schließung betroffenen Einrichtungen (vgl. Frage 1) werden von den Einrichtungsträgern beim Umzug in andere Wohnformen unterstützt . Heimaufsicht und Pflegekassen werden den weiteren Verfahrensverlauf der Schließungen im Einzelfall verfolgen und begleiten. 7. Welche Bedarfe an Seniorenheimen hat der Senat für die 11 neuen Stadtgebiete festgestellt und wie werden diese Bedarfe konkret in die Planungen eingearbeitet? Zu 7.: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat die Bedarfe für Pflegeeinrichtungen in die Liegenschaftspolitik des Landes Berlin eingebracht und steht diesbezüglich in stetigem Austausch mit anderen Senatsverwaltungen sowie den Bezirken. Bei der Planung für die „großen Neubaustandorte“ bzw. „neuen Stadtquartiere für den Wohnungsneubau in Berlin“ gibt es hierzu keine besonderen Überlegungen – außer der, eine solche Einrichtung jeweils gerne an geeigneter Stelle mit aufzunehmen, wenn in der jeweiligen Nachbarschaft dazu Bedarf besteht, ein Investor und ein Betreiber zur Verfügung stehen und soweit Berlin Verfügung bzw. Einfluss auf die Grundstücke bzw. Nutzungen hat. Berlin, den 30. Oktober 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung