Drucksache 18 / 16 737 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 16. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2018) zum Thema: Vorrang für den Umweltverbund bei Baustellen? und Antwort vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16737 vom 16. Oktober 2018 über Vorrang für den Umweltverbund bei Baustellen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie definiert der Senat die in § 25 Abs. 2 Nr. 2 Mobilitätsgesetz (MobiG) genannte „Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“ vor dem Hintergrund der in der Präambel des MobiG genannten Sicherung des Vorrangs für den Umweltverbund? Antwort zu 1: Für Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln bei der Umsetzung von Maßnahmen sind nach § 25 Abs. 1 Mobilitätsgesetz (MobG) planerische Abwägungsentscheidungen zu treffen. Die dabei zu berücksichtigenden Aspekte sind in § 25 Abs. 2 MobG genannt. An erster Stelle steht dabei die „Überprüfung der Konvergenz mit den Zielen dieses Gesetzes“, an zweiter Stelle folgt der Aspekt „Auswirkungen der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit“. Damit hat in der Abwägungsentscheidung der Vorrang des Umweltverbundes als Ziel des MobG gegenüber der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems Priorität. Die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit umfasst alle Mobilitätsgruppen, wie sie in der Präambel des MobG genannt worden sind und nicht nur den motorisierten Individualverkehr. Für die Gesamtleistungsfähigkeit spielen daher auch die Kapazitäten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Radverkehrs eine große Rolle. Die Leistungsfähigkeit dieses Verkehrssystems ergibt sich aus verschiedenen Faktoren wie z.B. der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, aber auch Punkten wie der Zuverlässigkeit des ÖPNV oder der Barrierefreiheit für den Fußverkehr. Frage 2: Wie viele Baustellenanordnungen wurden seit Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes durch die Straßenverkehrsbehörden des Landes Berlin erlassen (bitte nach Verkehrslenkung Berlin und Straßenverkehrsbehörden der einzelnen Bezirke aufschlüsseln)? 2 Antwort zu 2: Die jeweilige Anzahl der verkehrsrechtlichen Anordnungen ist in der nachfolgenden Tabelle auf der Datengrundlage des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Stichtag: 18.10.2018) dargestellt. Behörde Anzahl Verkehrslenkung Berlin (VLB) 582 Straßenverkehrsbehörde Mitte 508 Straßenverkehrsbehörde Friedrichshain-Kreuzberg 621 Straßenverkehrsbehörde Pankow 301 Straßenverkehrsbehörde Charlottenburg-Wilmersdorf 253 Straßenverkehrsbehörde Spandau 225 Straßenverkehrsbehörde Steglitz-Zehlendorf 283 Straßenverkehrsbehörde Tempelhof-Schöneberg 405 Straßenverkehrsbehörde Neukölln 216 Straßenverkehrsbehörde Treptow-Köpenick 462 Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf 262 Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg 457 Straßenverkehrsbehörde Reinickendorf 224 Frage 3: Bei welchen Baustellenanordnungen wurde keine sichere Radverkehrsführung nach § 39 Abs. 1 Satz 1 MobiG eingerichtet bzw. angeordnet, die den Maßgaben der §§ 43 und 44 MobiG entspricht? Mit welcher Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)? Frage 4: Bei welchen Baustellenanordnungen wurde der verfügbare Straßenraum für den Umweltverbund entgegen § 39 Abs. 1 Satz 3 beschränkt? Mit welcher Begründung (bitte einzeln aufschlüsseln)? Antwort zu 3 und zu 4: Eine Statistik über die getroffenen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen in diesem Zusammenhang wird nicht geführt. Berlin, den 31.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz