Drucksache 18 / 16 739 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 16. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2018) zum Thema: Erfüllung von Prüf- und Veröffentlichungspflichten aus dem Mobilitätsgesetz und Antwort vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16739 vom 16. Oktober 2018 über Erfüllung von Prüf- und Veröffentlichungspflichten aus dem Mobilitätsgesetz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde von welcher Behörde mit der Prüfung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gemäß § 21 Abs. 2 Mobilitätsgesetz (MobiG) für folgende Unfälle mit getöteten ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen begonnen und wann wurden die Prüfungen abgeschlossen, bzw. werden abgeschlossen sein (bitte einzeln aufschlüsseln): a. 03.08.2018; Köpenick, Fürstenwalder Allee; 91-jährige Rollstuhlfahrerin; b. 08.08.2018; Charlottenburg-Wilmersdorf, Hagenstraße; 64-jähriger Radfahrer; c. 21.08.2018; Schöneberg, Dominikusstraße Kreuzung Hauptstraße; 23-jährige Fußgängerin; d. 05.09.2018; Buckow, Marienfelder Chaussee Kreuzung Rufacher Weg; 78-jährige Fußgängerin; e. 08.09.2018; Pankow, Kastanienallee; 54-jähriger Radfahrer; f. 17.09.2018; Mitte, Mollstraße Kreuzung Otto-Braun-Straße; 46-jähriger Radfahrer. Frage 3: Welche Maßnahmenpläne ergaben die Prüfungen (bitte einzeln aufschlüsseln)? Antwort zu 1 und zu 3: Alle Prüfungen an den genannten Örtlichkeiten erfolgen durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB). Bei Bedarf werden andere Behörden, wie zum Beispiel die Polizei oder das jeweilige Straßen- und Grünflächenamt, beteiligt. Die VLB erhält eine Darstellung des Unfallgeschehens von der Polizei in der Regel einen Tag nach dem Unfall. Auf Basis dieser Darstellung beginnt die Prüfung durch VLB anhand der bei ihr vorhandenen Unterlagen und der Art des Unfallgeschehens. Im Einzelnen werden die Prüfschritte und Ergebnisse/Maßnahmen nachfolgend dargestellt: a. Fürstenwalder Allee Bei der Ortsbesichtigung am 27. August 2018 wurden keine Sichtbehinderungen auf den Fußgängerüberweg festgestellt. Derzeit wird noch die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf Grund in der Nähe befindlichen 2 schützenswerten Einrichtungen überprüft. Die Prüfung wird voraussichtlich Ende Oktober 2018 abgeschlossen werden können. b. Hagenstraße Anhand des Unfallhergangs war erkennbar, dass infrastrukturelle Defizite nicht unfallursächlich waren. Die Prüfung wurde daher unmittelbar nach Bekanntwerden des Unfalls abgeschlossen. Der Unfall ereignete sich zwischen dem Radfahrenden und einem Lastkraftwagen (LKW), wobei der Radfahrende links vor dem LKW nach rechts abbiegen wollte und beim Abbiegevorgang von diesem erfasst wurde. Dieser Unfall ist alleine durch das Verhalten des Radfahrenden verursacht und kann mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht vermieden werden. c. Dominicusstraße/Hauptstraße Überprüfung anhand der Planunterlagen am 22. August 2018 und vor Ort am 23. August 2018: Der Unfall ereignete sich zwischen einem rechtsabbiegenden LKW und der Fußgängerin, die die Hauptstraße in Richtung Rathaus Schöneberg überquerte. Die Kreuzung wurde bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Verkehrsunfallkommission behandelt und es wurden zwei Schutzblinker installiert, die den abbiegenden Verkehr auch während der Räumzeit auf den Fußgänger- und Radverkehr aufmerksam machen. Es gibt keine Sichteinschränkungen und die Furt liegt auch unmittelbar im Verlauf der Dominicusstraße, ist also nicht abgesetzt. Es wurde unmittelbar nach dem Unfall kontrolliert, ob es temporäre Sichtbehinderungen gab, das war nicht der Fall. Der Senat setzt sich für die Ausrüstung von LKW mit Abbiegeassistenten ein, um künftig derartige Unfälle zu vermeiden. d. Marienfelder Chaussee/Rufacher Weg Die Prüfung wurde auf Basis der übersandten Unfalldarstellung abgeschlossen. Der Unfall ereignete sich ebenfalls zwischen einer Fußgängerin und einem rechtsabbiegenden LKW. Es wurde unmittelbar nach dem Unfall kontrolliert, ob es temporäre Sichtbehinderungen gab, die den Unfall hätten begünstigen können. Das war auch hier nicht der Fall. Dieser Unfall hätte, im Ergebnis der Überprüfung, mit zusätzlichen straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht vermieden werden können. e. Kastanienallee Die detaillierte Prüfung erfolgte am 14. September 2018, die am 25. September 2018 abgeschlossen wurde. Der Unfall ereignete sich mit einem Radfahrenden, der mit seinem Fahrrad in die Schienen der Straßenbahn geriet, dabei stürzte und von einem entgegenkommenden LKW erfasst wurde. In diesem Bereich war der Gleiskörper abmarkiert, das heißt, ausschließlich die Tram darf diesen Bereich befahren. Die entsprechenden Verkehrsregelungen sind gut sichtbar vorhanden. Es wurde zusammen mit der Technischen Aufsichtsbehörde geprüft, ob durch zusätzliche, bauliche Elemente das verkehrswidrige Befahren unterbunden werden kann. Im Ergebnis entstehen hieraus weitere Gefahrenquellen, die größer eingeschätzt werden als der Beibehalt des gegenwärtigen Zustands. 3 f. Mollstraße Die Prüfung erfolgte anhand der vorhandenen Unterlagen, eine Aussage zum voraussichtlichen Abschluss der Prüfung ist noch nicht möglich. Auch an dieser Örtlichkeit sind keine Sichtbehinderungen vorhanden. Die Prüfung auf Maßnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Wo sind die Prüfergebnisse entsprechend § 21 Abs. 2 Satz 3 MobiG im Internet veröffentlicht? Antwort zu 2: Die Veröffentlichung der Prüfergebnisse im Internet soll zeitnah erfolgen. Die erforderlichen Prozessschritte und Informationsflüsse befinden sich derzeit noch in Abstimmung. Zunächst liegt der Fokus jedoch auf der zügigen Prüfung der Unfallstellen. Frage 4: Wann wird die Umsetzung der Maßnahmen abgeschlossen sein (bitte einzeln aufschlüsseln)? Antwort zu 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Konkretere Aussagen zum Abschluss noch offener Maßnahmen sind nicht möglich. Frage 5: Derzeit werden von der Infra Velo GmbH erste Radwege grün markiert; zumindest bei den Schutzstreifen in der Proskauer Straße und der Katzbachstraße wurden dabei anscheinend die Maße der bestehenden Radverkehrsanlagen beibehalten. Handelt es sich dabei nach Ansicht des Senats um relevante Vorhaben gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 MobiG? Falls ja, wo im Internet ist das Prüfergebnis, ob im Zuge der Maßnahmen eine Radverkehrsanlage im Sinne des MobiG eingerichtet werden kann, veröffentlicht? Falls nein, warum nicht? Antwort zu 5: Die von der „GB InfraVelo GmbH“ durchgeführte Grünbeschichtung ist Bestandteil eines Pilotvorhabens, bei dem unter anderem die Wirkung von deutlich gekennzeichneten Radfahr-/ oder Schutzstreifen auf die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer untersucht werden soll. Die Beschichtung erfolgt als reine Unterhaltungsmaßnahme. Dazu werden weder Planungen im Sinne der Landeshaushaltsordnung durchgeführt noch werden straßenverkehrsrechtliche Daueranordnungen erforderlich. Die Maßnahmen werden in der Regel als Arbeitsstellen von kürzerer Dauer (sogenannte „Tagesbaustellen“) organisiert und sind deshalb keine relevante Vorhaben gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 MobG. Frage 6: Wo und in welcher Weise informiert die Infra Velo GmbH im Internet auf eine Weise, die einen Zugriff durch internetbasierte Anwendungen ermöglicht, fortlaufend über die von ihr betreuten Projekte und Maßnahmen gemäß § 37 Abs. 4? 4 Antwort zu 6: Die „GB infraVelo GmbH“ ist nach Beschluss des MobG mit der Konzeption einer Webseite, auf der die aktuellen Radverkehrsprojekte vorgestellt werden sollen, beauftragt worden. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Es ist mittelfristig vorgesehen, Informationen über die Infrastrukturmaßnahmen aller Berliner Akteure (Senat, Bezirke und „GB infraVelo GmbH“) auf einer Website nutzerorientiert zu bündeln. Berlin, den 30.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz