Drucksache 18 / 16 741 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 16. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2018) zum Thema: Ausbau von „nextbike“ und Antwort vom 25. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16741 vom 16. Oktober 2018 über Ausbau von „nextbike“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Räder stellt „nextbike“ aktuell bereit? Antwort zu 1: Derzeit stellt nextbike 2.500 Räder bereit. Frage 2: Wird das Ziel von 5.500 Rädern im Jahr 2018 erreicht werden können? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Nein. Es besteht eine Abhängigkeit zwischen Rädern und Stationen. Durch noch ausstehende Genehmigungen für Stationen ist der avisierte Ausbauzustand noch nicht erreicht. Frage 3: Wie viele Stationen konnten bisher aufgebaut werden? Mit wie vielen Stationen ist im Jahr 2018 zu rechnen? 2 Frage 4: Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Station liegen aktuell den zuständigen Bezirksämtern vor (bitte jeweils aufschlüsseln nach Bezirken)? Frage 5: Wer legt die Standorte der Stationen fest? Frage 6: Welche Verfahrensschritte müssen zur Einrichtung einer Station abgearbeitet werden? Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung? Frage 7: Welche Gründe liegen dafür vor, dass manche Stationen nicht zügig aufgebaut werden können? Frage 8: Wie beurteilt der Senat die bisherige Praxis des Aufbaus von Stationen in den Bezirken? Antwort zu 3 bis 8: Bisher wurden 225 Genehmigungen erteilt und 201 Stationen errichtet. Im Jahr 2018 sollen noch 24 weitere Stationen errichtet werden. Es wurden insgesamt 725 Flächen für Stationen beantragt, davon im Bezirk Mitte 223, im Bezirk Pankow 73, im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 143, im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 118, im Bezirk Neukölln 42, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg 90, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf 9, im Bezirk Lichtenberg 15 und im Bezirk Treptow-Köpenick 12. Die konkrete Standortplanung für die Beantragung von Stationsflächen beim jeweiligen Bezirksamt obliegt dem Betreiber des öffentlichen Fahrradverleihsystems nextbike. Hierfür werden die Anträge auf Sondernutzung inklusive der entsprechenden Anlagen eingereicht. Die Prüfung und Beurteilung erfolgt durch die Bezirksämter und beinhaltet unter anderem die Abstimmung mit den bezirklichen Fachabteilungen sowie weiteren Fachbereichen (z.B. Polizei, Feuerwehr). Bei weiterem Klärungsbedarf finden zum Beispiel Ortstermine statt, im Falle einer Ablehnung der beantragten Flächen wird dies dem Antragsteller mitgeteilt. Die Bearbeitung variiert stark und ist vom Zeitbedarf und der Taktung der geschilderten Prozesse auf bezirklicher Ebene abhängig. Diese Prozesse, aber auch differierende Anforderungen an die Stationen, verzögern den fristgerechten Aufbau. Frage 9: Gibt es Überlegungen des Senats, den Ausbau zu beschleunigen? Antwort zu 9: Es gibt hierzu Rücksprachen mit den Bezirken. Eine Beschleunigung dieser bezirklichen Belange ist seitens des Senats nicht direkt möglich. Frage 10: Hält der Senat das Ausbauziel von 725 Stationen im Ausschreibungsgebiet für realistisch? 3 Antwort zu 10: Ja. Frage 11: Teilt der Senat die Auffassung, dass das Angebot von „nextbike“ auch in die Außenbezirke ausgeweitet werden sollte? Antwort zu 11: Ja. Frage 12: Besteht die Möglichkeit, dass geplante Stationen, die auf absehbare Zeit nicht im Ausschreibungsgebiet realisiert werden können, außerhalb dessen aufgebaut werden können? Antwort zu 12: Die Vergabe regelt, dass das Gebiet des S-Bahn-Rings das „Kerngebiet“ der Aktivitäten darstellt. Auch darüber hinaus dürfen Stationen errichtet werden, wie dies auch bereits erfolgt ist. Frage 13: Wie würden sich die Betriebskosten entwickeln, wenn auch in den Außenbezirken zusätzliche Stationen errichtet würden? Antwort zu 13: Eine steigende Ausdehnung des Systems erhöht die Betriebskosten für den Betreiber, da in einem größeren Gebiet die vereinbarten Serviceparameter zu erfüllen sind. Frage 14: Ist auch vorgesehen, Fahrradstationen auf Parkplätzen zu errichten? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 14: Diese Option besteht und wurde bereits auch umgesetzt (unter anderem vor dem Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - Am Köllnischen Park). Frage 15: Sind darüber hinaus Kooperationsmodelle in Planung, z.B. der Aufbau von Fahrradstationen vor Supermärkten? 4 Antwort zu 15: Derzeit sind derartige Kooperationsmodelle nicht geplant. Berlin, den 25.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz