Drucksache 18 / 16 743 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 16. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2018) zum Thema: Berlin im Dunkeln: Wo werden Straßenlaternen abgebaut und nicht wieder ersetzt? und Antwort vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16743 vom 16. Oktober 2018 über Berlin im Dunkeln: Wo werden Straßenlaternen abgebaut und nicht wieder ersetzt? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Beleuchtung von Straßen und Gehwegen in Berlin, wo kann eine Beleuchtung aus welchen Gründen unterbleiben? Antwort zu 1: Die Pflicht zur Beleuchtung ist im Berliner Straßengesetz (BerlStrG) geregelt. Danach sind öffentliche Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Damit ist die Beleuchtung Bestandteil der Straßenbaulast Berlins. Öffentlich gewidmetes Straßenland ist hiernach nicht zwingend zu beleuchten, zum Beispiel sind anbaufreie Straßenabschnitte häufig ohne Beleuchtung. Eine öffentliche Straße im Sinne des Gesetzes ist eine Straße, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Frage 2: Wer trägt die Verantwortung für die Beleuchtung von öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie von öffentlich gewidmeten Privatstraßen? Wer hat jeweils die Investitions- und Betriebskosten sowie die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung zu bezahlen? Wie ist die Rechtslage bei reinen Privatstraßen? Antwort zu 2: Die gesetzliche Pflicht zu Beleuchtung und Baulast beim Land Berlin besteht allein aufgrund der Widmung als öffentliches Straßenland. Sofern Straßen nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, liegt die Baulast und somit die Verantwortung für den verkehrssicheren Zustand bei den Eigentümern der Privatstraße. 2 Frage 3: In welchen Straßen wurden in den letzten fünf Jahren Straßenlaternen oder vergleichbare Beleuchtungsanlagen abgebaut und nicht durch neue ersetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Bezirk, Straße, Anzahl der nicht ersetzten Laternen, öffentlichen Straßen, Privatstraßen, Grund für ausbleibende Ersetzung) Antwort zu 3: Im Zuge von Modernisierungsarbeiten bzw. Instandsetzungsarbeiten von elektrisch betriebenen Beleuchtungsanlagen oder Umrüstungsarbeiten von gasbetriebenen Beleuchtungsanlagen werden Straßenlaternen planmäßig demontiert und in der Regel durch moderne, energieeffiziente Anlagen ersetzt. Vor dem Ersatz erfolgt die Prüfung, ob die Anlagen im Zuge einer öffentlich gewidmeten Straße oder in einer Privatanlage liegen. Sofern in Einzelfällen festgestellt wird, dass es sich um eine Privatstraße handelt, werden in der Regel die Eigentümer im Vorfeld über die anstehenden Arbeiten und die beabsichtigte Trennung der Anlagen informiert und auf die Notwendigkeit hingewiesen, Vorsorge zur Beleuchtung ihres Flurstückes zu treffen. Sofern es sich um eine elektrisch betriebene Beleuchtungsanlage handelt, wird im Regelfall angeboten, Mast und Leuchte zu übernehmen und privat weiter zu betreiben. In den vergangenen fünf Jahren lag der Schwerpunkt bei der Trennung von Anlagen in privaten Kleingärten. Darüber hinaus finden die meisten Anlagentrennungen in den Großsiedlungen von Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf statt. Hier sind historisch bedingt die Anlagen häufig auch auf Flurstücken von Wohnungsbaugesellschaften auf privaten Zuwegungen oder privaten Parkplätzen angeordnet. Im Rahmen des kürzlich beendeten Bauvorhabens zur Umrüstung von Gasleuchten im Bezirk Spandau, wurden in einigen Privatstraßen bzw. Privatstraßenabschnitten die Gasleuchten ersatzlos demontiert. Eine detaillierte Auflistung der letzten 5 Jahre nach Bezirk, Straße und Anzahl ist dem Beleuchtungsmanagementsystem nicht zu entnehmen. Frage 4: Ist dem Senat bekannt, in welchen Straßen in den letzten fünf Jahren zuvor abgebaute Beleuchtungsanlagen nicht im Auftrag der öffentlichen Hand, sondern von privater Seite neu errichtet wurden? Falls ja, bitte nach Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende, Anwohner etc. aufschlüsseln wie unter 1. Antwort zu 4: Nein, diese Information liegt nicht vor. Frage 5: In welchen Straßen ist in den nächsten zwei Jahren der Abbau von Straßenlaternen geplant oder absehbar? (Bitte aufschlüsseln wie unter 1.) 3 Antwort zu 5: Der Schwerpunkt der Umrüstung von gasbetriebenen Anlagen liegt im Bezirk Marzahn- Hellersdorf sowie in den Ortsteilen Charlottenburg, Hermsdorf, Moabit, Wedding und Wilmersdorf. Weitere Modernisierungsarbeiten bzw. Erneuerungsarbeiten finden flächendeckend im gesamten Stadtgebiet statt. Frage 6: Welche Straßen und Gehwege sind in den Bezirken ohne Beleuchtung? Wie viele sind das jeweils im Verhältnis zur Gesamtzahl? Antwort zu 6: Eine Dokumentation zur Ermittlung der Straßen ohne Beleuchtung liegt nicht vor. Frage 7: Was sind die durchschnittlichen Kosten für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung einer modernen LED-Straßenlaterne? Antwort zu 7: Die Kosten für die Errichtung eines Lichtpunktes (Netzanschluss, Mast, Leuchte, Tiefbauarbeiten) liegen bei ca. 3.500 €, sofern ein elektrisches Versorgungsnetz anliegt und kein dekorativer Mast bzw. keine dekorative Leuchte verwendet wird. Die Betriebskosten (Strom, Wartung, Störungsbeseitigung) liegen bei jährlich ca. 50 €. Berlin, den 23.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz