Drucksache 18 / 16 744 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 16. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2018) zum Thema: Urban Living ohne Asbest und Antwort vom 25. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 744 vom 16.10.2018 über Urban Living ohne Asbest Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen GEWOBAG um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Frage 1 Trifft es zu, dass bei Rückbauarbeiten auf dem Grundstück Arcostraße 9 /11 Asbestprodukte entdeckt wurden? Antwort zu 1: Ja. Frage 2. Trifft es zu, dass die GEWOBAG als Träger des Bauprojektes vorab keinerlei Kenntnis über verwendete Asbestprodukte hatte? Antwort zu 2: Zum Zeitpunkt der Einbringung und der Objektübernahme hatte die GEWOBAG keinerlei Kenntnis bzw. Hinweise zum Vorkommen von Asbestprodukten. Frage 3 Durch wen wurden zu welchem Zeitpunkt Asbestprodukte entdeckt? Antwort zu 3: Im Rahmen der Rückbauplanung wurden zunächst Untersuchungen zu Gebäudeschadstoffen von einem fachlich versierten Planungsbüro im Herbst 2017 2 durchgeführt, bei denen das Vorhandensein von festgebundenen Asbeststoffen in Rohrleitungen, Flanschdichtungen sowie Schlossdichtungen in Brandschutztüren festgestellt wurde. Bei der behutsam und sorgfältig begonnenen Gebäudeentkernung im Juli 2018 stieß die mit den Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen beauftragte Fachfirma auf vorher nicht sichtbare, schwach gebundene asbesthaltige Baustoffe im Bereich der Deckenkonstruktion. Frage 4 Welche Asbestprodukte wurden in welchen Mengen entdeckt? Antwort zu 4: Es wurden Asbestzementrohre, asbesthaltiger Kleber und asbesthaltige Deckenplatten der Brandschutzdecke vorgefunden. Insgesamt geht die GEWOBAG von rund 140 Tonnen Asbestmaterial aus. Frage 5. Wann wurde die Nachbarschaft über die Asbestfunde informiert? Antwort zu 5: Vor Beginn der Rückbauarbeiten der schwachgebundenen Asbestprodukte wurde die direkte Nachbarschaft mit Schreiben vom 02.10.2018 per Briefeinwurf durch die GEWOBAG informiert. Frage 6. Wann wurden die Arbeiten zur Entfernung von Asbestprodukten durchgeführt? Antwort zu 6: Die Arbeiten zur Entfernung der festgebundenen Asbestprodukte (Rohrleitungen, Kleber) begannen im Juni 2018. Die Arbeiten zur Entfernung der schwach gebundenen asbesthaltigen Baustoffe im Deckenbereich begannen am 04.10.2018 nach entsprechender Anzeige der Maßnahme beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LaGetSi). Mit den vorbereitenden Maßnahmen wie Einrichtung eines Schwarzbereiches und Errichtung einer erforderlichen Unterdruckanlage wurde bereits Ende September 2018 begonnen. Frage 7. Welche Belastung durch Asbestfasern in der Außenluft und für umliegende Gebäude wurde gemessen? Antwort zu 7: Keine. Aufgrund der Ausgestaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. Unterdruckhaltung), der Einhaltung der Gefahrstoffverordnung und der Durchführung nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) durch eine fach- und sachkundige Firma sind keine Belastungen der Umgebungsluft zu erwarten. Die ordnungsgemäße Funktionsweise der Unterdruckanlage wird fortwährend und regelmäßig überprüft. Frage 8. Welche Schutzmaßnahmen wurden für die Anwohner und Passanten eingerichtet? Antwort zu 8: Alle Arbeiten werden entsprechend den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 durch eine fach- und sachkundige Firma ausgeführt ( z.B. konstante Unterdruckhaltung, Filtration der abgesaugten Luft, gerichtete Luftführung). Überwacht werden die Maßnahmen auf Einhaltung der Vorschriften durch das Planungsbüro, welches bereits die Voruntersuchungen durchgeführt hat. 3 Frage 9. Sind die Arbeiten zur Entfernung von Asbestprodukten bereits abgeschlossen? Antwort zu 9: Nein, die Arbeiten werden voraussichtlich in der 44. Kalenderwoche 2018 abgeschlossen sein. Frage 10 Wie wurden die Asbestprodukte entsorgt? Antwort zu 10: Asbesthaltige Abfälle wurden bislang nicht entsorgt. Die Entsorgung ist nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und Klärung der Entsorgungswege sowie der Zuweisung durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB) vorgesehen. Frage 11 Welche Behörden des Landes Berlin wurden in den Vorgang Rückbauarbeiten auf dem Grundstück Arcostraße 9 /11 einbezogen? Antwort zu 11: In den Vorgang Rückbauarbeiten auf dem Grundstück Arcostraße 9 /11 sind das Bauamt des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf (zum Rückbauvorgang), das LaGetSi (zur Asbestsanierung) und die SBB einbezogen. Berlin, den 25.10.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen