Drucksache 18 / 16 746 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2018) zum Thema: Verletzte Polizeibeamte und Folgekosten im Jahr 2017 und Antwort vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneter Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16746 vom 11. Oktober 2018 über Verletzte Polizeibeamte und Folgekosten im Jahr 2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeibeamte und Angestellte wurden im Jahr 2017 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 1.: Im Jahr 2017 wurden 2.581 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in Ausübung ihres Dienstes verletzt. Die Unfallkasse Berlin hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit mitgeteilt, dass im Jahr 2017 insgesamt 400 Tarifbeschäftigte der Polizei durch Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg von und zur Arbeit verletzt worden sind. 2. Wie viele Feuerwehrbeamte wurden im Jahr 2017 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 2.: Im Jahr 2017 wurden 426 Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte in Ausübung ihres Dienstes verletzt. 3. Welche Kosten entstanden dadurch den jeweiligen Dienstunfallfürsorgestellen bzw. der Unfallkasse im Jahr 2017? Zu 3.: Im Jahr 2017 sind der auch für die Personalsachbearbeitung der Feuerwehr zuständigen Polizeibehörde durch Dienstunfallfürsorgeleistungen (Heilverfahren und Unfallentschädigungen ) für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte Aufwendungen in Höhe von 1.649.328,03 €, für die Beamtinnen und Beamten der Berliner Feuerwehr von 247.798,73 €, insgesamt 1.897.126,76 €, entstanden. Für die Tarifbeschäftigten der Polizei sind der Unfallkasse Berlin im gleichen Zeitraum insgesamt Kosten in Höhe von 169.756,74 € entstanden. 4. In welchem Umfang wurden diese Kosten von einem den Unfall verursachenden Dritten ersetzt? Zu 4.: Die anlässlich der dienstunfallbedingten Schädigung von Beamtinnen und Beamten der Polizei und der Feuerwehr geltend gemachten und von Schädigerinnen bzw. Schädigern ersetzten Beträge werden nicht statistisch erfasst, so dass hierzu keine inhaltliche Aussage gemacht werden kann. Für die durch die Unfallkasse Berlin betreuten Tarifbeschäftigten wurden bislang Einnahmen von 5.194,31 € auf dem Regresswege erzielt. Berlin, den 24. Oktober 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport