Drucksache 18 / 16 748 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 12. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2018) zum Thema: Standzeiten vor Beförderungen bei der Berliner Polizei in 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 und Antwort vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16748 vom 12. Oktober 2018 über Standzeiten vor Beförderungen bei der Berliner Polizei in 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lang sind jeweils die durchschnittlichen Zeiträume zwischen Beförderungen (Standzeiten) in den Besoldungsgruppen A9 bis A13S des gehobenen Dienstes der Berliner Polizei nach Fachhochschulabschluss (FHVR/HWR) oder vergleichbarer Aufstiegsqualifikation (bspw. KLVO) der Berliner Polizei im Jahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 untergliedert in Schutz- und Kriminalpolizei sowie nach Direktionen bzw. LKA? Zu 1.: Die Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Daten zur kriminalpolizeilichen Laufbahn schließen die des Gewerbeaußendienstes ein. Die erbetene Darstellung enthält keine Angaben zur Art der Erlangung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Die genannten Zeiträume (Standzeiten) zeigen jeweils die durchschnittliche monatliche Dauer bis zum Erreichen der bezeichneten Beförderungsämter von den tatsächlich im Jahr 2017 beförderten Dienstkräften auf (eventuell abzuleistende Probezeiten sind nicht enthalten). Neben den Direktionen (Dir) und dem Landeskriminalamt (LKA) enthält die Darstellung ergänzend weitere Dienstbereiche (Behördenleitung (BehL), Polizeiakademie (PA)), in denen ebenfalls Polizeivollzugsdienstkräfte verwendet werden. Es wird grundsätzlich darauf hingewiesen, dass sich eine Beförderung neben der Verfügbarkeit einer entsprechenden Stelle des gehobenen Polizeivollzugsdienstes nach dem sich aus dem Grundgesetz (Art. 33 Abs. 2 GG) ergebenden Prinzip der Bestenauslese, also dem Leistungsgrundsatz, und damit nach der Leistungsstufe der Gesamteinschätzung der dienstlichen Beurteilung (Beurteilungsnote) richtet. Seite 2 von 2 Da die Auswertungen ausschließlich jährlich mit Stand 31. Dezember erfolgen, ist eine Darstellung der Daten für das erste Halbjahr 2018 zurzeit nicht möglich. 2017 Dienststellen Schutzpolizei Kriminalpolizei A13S A12 A11 A10 A13S A12 A11 A10 Dir 1 95,55 120,41 126,62 89,19 100,45 156,04 88,36 49,60 Dir 2 129,41 93,03 125,67 74,33 216,15 164,00 152,17 54,98 Dir 3 124,34 146,49 127,44 82,36 165,27 127,58 81,61 Dir 4 98,62 114,52 148,28 73,62 46,43 126,18 187,20 83,58 Dir 5 89,93 123,19 133,04 84,70 142,88 125,96 179,44 42,24 Dir 6 80,36 109,60 123,10 79,51 112,45 110,92 102,42 69,34 Dir E 123,69 92,02 113,63 82,88 128,39 LKA 79,32 58,81 144,92 90,72 131,25 162,96 168,80 46,02 BehL 74,61 65,21 123,31 65,58 60,83 102,81 94,82 PA 166,53 131,78 85,80 204,14 154,96 227,45 Gesamtergebnis 102,77 101,98 125,94 81,77 134,87 150,70 153,44 54,95 Quelle: SE Pers A 21/A 31 2. Wie lang sind jeweils die durchschnittlichen Zeiträume zwischen Beförderungen (Standzeiten) in den Besoldungsgruppen A13 bis A16 des höheren Dienstes der Berliner Polizei im Jahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 untergliedert in Schutz- und Kriminalpolizei sowie nach Direktion bzw. LKA? Zu 2.: Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 3. Sofern dazu keine statistischen Erhebungen vorliegen, warum nicht? Zu 3.: Für die Erhebung der Daten wird keine Notwendigkeit gesehen. Berlin, den 24. Oktober 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport