Drucksache 18 / 16 749 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 12. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2018) zum Thema: Nachfrage zum elektronischen Hinweisgebersystem und Antwort vom 26. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkhard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 749 vom 12. Oktober 2018 über Nachfrage zum elektronischen Hinweisgebersystem ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Mit welchen Personal- und Sachmitteln ist die anonyme Hinweisgeberstelle Korruption aktuell ausgestattet, entspricht dies dem Soll und welche Mittel und Stellen sind jeweils wo etatisiert? Zu 1.: Die anonyme Hinweisgeberstelle Korruption (LKA 34 AHS-Anonymes Hinweisgebersystem ) ist, Stand 30. September 2018, mit insgesamt 3 Stellen Vollzug in den Besoldungsgruppen A13S, A12 und A11 ausgestattet. Eine gesonderte Sachmittelausstattung besteht nicht. Die Begleichung der laufenden Betriebskosten des anonymen Hinweisgebersystems erfolgt aus dem Kapitel 0543, Titel 51855 des Haushaltsplans 2018/ 2019. 2. Wie viele Hinweise sind seit dem Jahr 2016 beim LKA eingegangen (bitte nach Jahren gesondert darstellen)? Zu 2.: Die Anzahl der eingegangenen Hinweise, die zu Ermittlungshandlungen führten, beträgt - - 2016: 178 - 2017: 99 - 2018 (bis 22. Oktober 2018): 88. Hinweise, bei denen keine Ermittlungshandlungen durchgeführt werden, weil sie offensichtlich nicht ernst gemeint sind, werden nach einer Entscheidung im Vieraugen -Prinzip von vornherein nicht erfasst. Seite 2 von 3 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden jeweils seit 2016 aufgrund der Hinweise eingeleitet und wie viele der eingeleiteten Ermittlungsverfahren endeten a. mit einer Einstellung, b. mit einer Verurteilung oder c. mit einem Freispruch (erbitte nach Jahren und Verfahrensbeendigung gesonderte Darstellung)? Zu 3.: Die Anzahl der wegen erkanntem Anfangsverdacht eingeleiteten Strafermittlungsverfahren aufgrund anonymer Hinweise beträgt - 2016: 63 - 2017: 71 - 2018 (bis 22.Oktober 2018): 48. Da im Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden nicht erfasst wird, auf welche Weise (z.B. über das elektronische Hinweisgebersystem) Strafanzeigen bei der Polizei eingegangen sind, kann seitens der Strafverfolgungsbehörden keine Aussage zum Ausgang der Verfahren getroffen werden. 4. Wie viele Disziplinarverfahren wurden aufgrund a. der Hinweise oder b. der eingeleiteten Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie viele führten zu einer Disziplinarmaßnahme (erbitte gesonderte Darstellung)? Zu 4.: Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt bei der Polizei Berlin nicht. 5. Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage wurde die anonyme Hinweisgeberstelle Korruption eingeführt? Welche rechtlichen Vorgaben gelten für diese? Zu 5.: Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im anonymen Hinweisgebersystem ergibt sich aus § 1 Abs. 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) i.V.m. §§ 158, 163 StPO, §§ 42 ff ASOG. Die dafür erforderliche Errichtungsanordnung wurde am 12. Dezember 2014 erlassen. 6. Welches elektronische System nutzt die anonyme Hinweisgeberstelle Korruption aufgrund welcher vertraglichen Regelungen? Zu 6.: LKA 34 AHS verwendet das von der Firma „ZeuSWare GmbH“ aufgrund des Vertrages über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen vom 15. August 2014 entwickelte anonyme Hinweisgebersystem Korruption (www.lka-berlinhinweisgebersystem .de). 7. Welche zeitlichen Vorgaben bestehen für die Nutzung dieses Hinweisgebersystems? Zu 7.: Keine. Seite 3 von 3 8. Welche Kosten sind bislang für die Nutzung des Hinweisgebersystems entstanden? Zu 8.: Die Entwicklungs- und Bereitstellungskosten für das anonyme Hinweisgebersystem betrugen einmalig 29.750,00 € brutto. Die monatlichen Kosten für das Hosting belaufen sich auf 714,00 € brutto. Im Zeitraum Februar 2015 (Inbetriebnahme des Systems) bis zum 18. Oktober 2018 sind Gesamtkosten in Höhe von 61.880,00 € entstanden. 9. Ist eine Evaluierung des Hinweisgebersystems geplant und wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Zu 9.: Eine Evaluierung fand nicht statt und ist auch nicht geplant. Das anonyme Hinweisgebersystem wird aufgrund der bisherigen Erfahrungen als sinnvolles Instrument zur Erhellung von Korruptionshandlungen bewertet. 10. Wird und wenn ja, wann die Nutzung des Hinweisgebersystems neu ausgeschrieben? Zu 10.: Nein, der Vertrag mit der Firma „ZeuSWare GmbH“ ist unbefristet. 11. Ist beabsichtigt, das Hinweisgebersystem auf andere Kriminalitätsbereiche auszudehnen? Wenn ja, wann und auf welche Bereiche? Wenn nein, warum nicht? Zu 11.: Es gibt keine konkreten Pläne, das Hinweisgebersystem auf andere Kriminalitätsbereiche auszudehnen. Die bestehenden Möglichkeiten, in anderen Kriminalitätsbereichen Hinweise durch Zusicherung der Anonymität durch die Staatsanwaltschaft zu tätigen, werden als ausreichend betrachtet. Berlin, den 26. Oktober 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport