Drucksache 18 / 16 755 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2018) zum Thema: Begriffsdefinitionen im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres V und Antwort vom 26. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 755 vom 16. Oktober 2018 über Begriffsdefinitionen im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres V ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Trifft es zu, dass ein etwaiger Migrationshintergrund bei Tatverdächtigen für die Zwecke der polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst wird? Falls ja, weshalb nicht? Zu 1.: Ja. Gemäß der bundesweit verbindlichen Richtlinie für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist die Erfassung eines etwaigen Migrationshintergrundes von deutschen Tatverdächtigen nicht vorgesehen. Es wird lediglich die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen erfasst. Bundesweit wurde die in Rede stehende Erfassung zwar erörtert, aber verworfen, da die für eine objektive Erfassung eines etwaigen Migrationshintergrundes notwendigen demographischen Daten nicht bundesweit vergleichbar und verlässlich vorliegen. Außerhalb der bundesweiten PKS-Regularien wird im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung der Polizei Berlin (POLIKS) ein etwaiger Migrationshintergrund von deutschen Tatverdächtigen unter 21 Jahren erfasst, wenn eine Straftat aus den Bereichen Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder Rohheitsdelikte vorliegt. 2) Wie viele Taten aus den einzelnen Bereichen der politisch motivierten Kriminalität sind in den Jahren 2013 bis heute in Berlin von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes (falls möglich, differenziert nach etwaigen Migrationshintergrund oder doppelter Staatsangehörigkeit) und wie viele von Ausländern begangen worden? Seite 2 von 3 Zu 2.: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren eingeleitet oder an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren. Die Fälle der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum rechtskräftigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen. Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Aufgrund von Erfassungsrückständen liegen für das Jahr 2018 bislang noch keine endgültigen Fallzahlen vor, da nicht alle relevanten Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK erfasst und bewertet wurden. Regelmäßig können die Fallzahlen des aktuellen Jahres erst in der Mitte des Folgejahres valide erhoben werden, sodass die nachfolgend genannten Zahlen für 2018 bis Mitte 2019 Änderungen erfahren werden. Zu einem Fall können mehrere Tatverdächtige mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten bekannt werden. Daher wird in der nachfolgenden Aufstellung die Anzahl der Tatverdächtigen zugrunde gelegt. Ob Tatverdächtige einen Migrationshintergrund haben, wird im Rahmen des KPMD- PMK nicht erhoben. Doppelte Staatsangehörigkeiten (StAng) werden ebenfalls nicht auswertbar erfasst. Täter mit deutscher und einer zweiten Staatsangehörigkeit werden als Deutsche gezählt. Anzahl der Tatverdächtigen von Taten der PMK 2013 2014 2015 2016 2017 2018 PMK -rechts- 540 723 816 790 626 396 deutsche StAng 528 684 778 714 586 370 nichtdeutsche StAng 12 39 38 76 40 26 PMK -links- 598 701 476 770 723 365 deutsche StAng 527 659 427 687 645 331 Seite 3 von 3 nichtdeutsche StAng 71 42 49 83 78 34 PM-Ausländerkriminalität* 131 251 252 247 deutsche StAng 36 94 75 70 nichtdeutsche StAng 95 157 177 177 PMK -ausländische Ideologie- ** 135 171 deutsche StAng 44 49 nichtdeutsche StAng 91 122 PMK -religiöse Ideologie-** 73 19 deutsche StAng 25 6 nichtdeutsche StAng 48 13 PMK -nicht zuzuordnen- 411 572 650 700 393 281 deutsche StAng 340 402 547 588 293 210 nichtdeutsche StAng 71 170 103 112 100 71 PMK gesamt 1680 2247 2194 2507 1950 1232 deutsche StAng 1431 1839 1827 2059 1593 966 nichtdeutsche StAng 249 408 367 448 357 266 Tag der Erhebung: 18. Oktober 2018 * gültig bis 31. Dezember 2016 ** gültig ab 1. Januar 2017 Berlin, den 26. Oktober 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport