Drucksache 18 / 16 757 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2018) zum Thema: Von Dampf und Rauch - Durchsetzung des NRSG und Antwort vom 30. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16757 vom 16. Oktober 2018 über Von Dampf und Rauch – Durchsetzung des NRSG ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Entfaltet das Berliner Nichtraucherschutzgesetz entgegen des Wortlautes in § 2 rechtliche Wirkung in Bezug auf den Konsum von Cannabisprodukten durch Rauchen derselben? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, sieht der Senat das Schutzziel des § 1 NRSG durch das Rauchen von Cannabisprodukten als gefährdet an? Zu 1.: Das geltende Berliner Nichtraucherschutzgesetz entfaltet rechtliche Wirkung nur im Hinblick auf das Rauchen von Tabakwaren. Aus diesem Grund sieht der Senat das Schutzziel des § 1 Berliner Nichtraucherschutzgesetz durch das Rauchen von Cannabisprodukten nicht berührt. 2. Entfaltet das Berliner Nichtraucherschutzgesetz entgegen des Wortlautes in § 2 rechtliche Wirkung in Bezug auf den Konsum von Tabakprodukten durch Verdampfen derselben, also insbesondere in sogenannten E-Zigaretten? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, sieht der Senat das Schutzziel des § 1 NRSG durch das Verdampfen von Tabakprodukten als gefährdet an? Zu 2.: Die derzeitige Fassung des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes entfaltet keine rechtliche Wirkung auf den Konsum von Tabakprodukten durch Verdampfen (z.B. in sogenannten E- Zigaretten). Mittlerweile liegen dem Senat jedoch Erkenntnisse vor, dass auch in den sogenannten E-Zigaretten gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten sind, die durch das Verdampfen in die Umgebungsluft abgegeben werden. Der Senat plant im Rahmen einer Änderung bzw. Erweiterung des bestehenden Nichtraucherschutzgesetzes den Konsum von - 2 - 2 E-Zigaretten mit einzubeziehen. Die Gesetzesänderung (Drucksache des Abgeordnetenhauses Nr. 18/1303) befindet sich momentan im parlamentarischen Verfahren. Berlin, den 30. Oktober 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung