Drucksache 18 / 16 758 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 12. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2018) zum Thema: Obdachlosenarbeit ohne (personelle) Substanz? und Antwort vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16758 vom 12. Oktober 2018 über Obdachlosenarbeit ohne (personelle) Substanz? ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Bedeutung hat für die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales das Thema „Bekämpfung der Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit in Berlin“? Zu 1.: Für den Berliner Senat sowie die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt das Thema Bekämpfung der Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit in Berlin“ einen hohen Stellenwert ein. Dies zeigen unter anderem die Richtlinien der Regierungspolitik. Exemplarisch sei herausgehoben, dass die Mittel im Integrierten Sozialprogramm für niedrigschwellige Projekte der Wohnungslosenhilfe bereits erheblich erhöht und zusätzlich Mittel für die Umsetzung von Modellprojekten, wie z. B. Housing First im Haushalt eingestellt wurden. Darüber hinaus haben im Jahr 2018 bereits zwei von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales organisierte Strategiekonferenzen zur Wohnungslosenhilfe stattgefunden und es wurde das Projekt zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung begonnen. Damit sollen Strukturen geschaffen werden, die ein gesamtstädtisches Handeln bei der qualitätsgesicherten und bedarfsgerechten Versorgung wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen ermöglichen. 2 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung sind mit diesem Thema gemäß Stellenplan betraut? (Personen und Vollbeschäftigteneinheiten) Zu 2.: In der Abteilung Soziales der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sind 4,480 Stellenanteile in sechs Arbeitsgebieten (in den Arbeitsgebieten sind noch andere Aufgaben enthalten) für die Bekämpfung der Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit in Berlin vorhanden. Zudem gibt es zwei Stellen die mit der Entwicklung einer Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung aller Wohnungslosen (GStU) betraut sind. Eine Stelle davon ist besetzt, eine weitere befindet sich aktuell im Besetzungsverfahren. Im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) sind weitere 3 Stellen für die Entwicklung einer gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung eingerichtet worden. Aktuelle Aufgaben sind insbesondere die organisatorische Betreuung der Statusgewandelten Geflüchteten, die sich in Zuständigkeit der Bezirke befinden und in Unterkünften des LAF untergebracht sind. 3. Wie viele dieser Stelle sind derzeit besetzt? Zu 3.: Von den 4,48 vorhandenen Stellenanteilen in der Senatsverwaltung sind 4,414 Stellenanteile (VZÄ) besetzt. Die Aufgaben verteilen sich auf sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die teilweise noch andere Aufgaben wahrnehmen. Zusätzlich zu den regulären Arbeitsgebieten sind aktuell 4 Regierungsrätinnen und Regierungsräte zur Probe bzw. Trainees (mit insgesamt 3,875 VZÄ) im Rahmen von Abordnungen in die Abteilung Soziales mit Aufgaben der Bekämpfung der Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit in Berlin betraut. Auch im Aufgabenfeld GStU und Geschäftsstelle Strategiekonferenz gab es temporäre Unterstützung zur Organisation der beiden Strategiekonferenzen und gibt es weitere Unterstützung zur Umsetzung des entsprechenden Senatsbeschlusses. Die drei Stellen im LAF sind zurzeit nicht besetzt. Die entsprechenden Stellenausschreibungen werden vorbereitet. 4. Hält der Senat diese personelle Ausstattung für ausreichend? 5. Wenn nein, ab wann ist mit welchem Personalaufwuchs zu rechnen? Zu 4. und 5.: Die 2. Strategiekonferenz Wohnungslosigkeit hat maßgebliche Akzente im Bereich der Wohnungslosenpolitik gesetzt und ist die Basis für eine Fortschreibung der Leitlinien Wohnungslosenpolitik und den sich daraus ableitenden Maßnahmen. 3 Auf Grundlage der dort entwickelten Zielstellung werden für den kommenden Doppelhaushalt Personal- und Sachmittel angemeldet. Berlin, den 31. Oktober 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales