Drucksache 18 / 16 760 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD) vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Oktober 2018) zum Thema: Entwicklung der Wartezeit auf einen Termin zur Antragstellung bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und Antwort vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 8 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Clara West (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 760 vom 11. Oktober 2018 über Entwicklung der Wartezeit auf einen Termin zur Antragstellung bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Wartezeit auf einen Termin bei den bezirklichen Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörden seit der letzten Anfrage zu diesem Thema (Nr. 18/15051) vom Mai 2018 entwickelt (ab Terminanfrage)? Bitte Darstellung der Wartezeiten nach Bezirken. Zu 1.: Folgende Antworten wurden im Rahmen einer bezirklichen Umfrage ermittelt: BA Charlottenburg-Wilmersdorf Keine Angabe BA Friedrichshain-Kreuzberg In Friedrichshain-Kreuzberg finden die Beratungsgespräche ohne Wartezeit und ohne Terminvereinbarung während der regulären Sprechzeiten statt. Auf Wunsch kann auch für das Beratungsgespräch kurzfristig ein Termin vereinbart werden. Nach erfolgter Beratung ist dann eine Terminvereinbarung für die Antragsabgabe erforderlich. Hierfür beträgt die Wartezeit unverändert ca. 4 Monate. BA Lichtenberg Die Situation hat sich seit der Anfrage DS 18/15051 nicht verändert. Da Daten zu den Wartezeiten der Kunden nicht erhoben werden, können hierzu keine konkreten Aussagen getroffen werden. Termine für Beratungsgespräche bzw. für die Antragsabgabe werden maximal für drei Monate im Voraus angeboten und nur im Ausnahmefall darüber hinaus vereinbart. Personen, die die (längerfristige) Terminvergabe nicht nutzen wollen, können im Rahmen der allgemeinen Sprechzeiten beraten werden. Die durchschnittliche Wartezeit für einen Beratungstermin dürfte sich (noch) nicht signifikant verändert haben. Seite 2 von 8 BA Mitte Die Wartezeit im Bezirk Mitte von Berlin reduziert sich kontinuierlich. Waren es im Mai 2017 noch ca. 12 Monate, im Mai 2018 noch ca. 10 Monate sind es derzeit ca. 8 Monate. Weitergehende Verbesserungen sind möglich, wenn neues Personal eingestellt und nach Einarbeitung vollumfänglich tätig sein kann. BA Marzahn-Hellersdorf Die Wartezeit auf einen Termin von acht Wochen konnte auf Grund der personellen Situation der Einbürgerungsbehörde des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf nicht reduziert werden. Im Gegenteil, durch Ausfallzeiten des einen Sachbearbeiters und der weiterhin nicht besetzten zweiten Stelle beträgt die Wartezeit bereits mehr als 12 Wochen. BA Neukölln Im Bezirk Neukölln können die Antragstellenden weiterhin ohne Termin in den Sprechstunden vorsprechen, um sich beraten zu lassen oder den Antrag abzugeben . Darüber hinaus können Termine außerhalb der Sprechstunde vereinbart werden . Es hat sich also keine Veränderung seit der letzten Anfrage zu diesem Thema (Nr. 18/15051) vom Mai 2018 ergeben. BA Pankow In Pankow ist keine Veränderung zur Antwort vom Mai 2018 eingetreten. Wöchentlich werden 23 Termine (15 Minutentakt) freigeschaltet, welche innerhalb weniger Minuten ausgebucht sind. Demzufolge ist zu vermuten, dass Einbürgerungswillige durchschnittlich mindestens 12 Wochen auf ein Beratungsgespräch warten müssen BA Reinickendorf Im Bezirk Reinickendorf müssen Einbürgerungsbewerber aktuell zwischen 7 und 10 Wochen auf einen Termin warten. Damit hat sich die Wartezeit seit Mai 2018 deutlich verringert. Wenn besondere Dringlichkeiten bei der telefonischen Terminvergabe geltend gemacht werden, werden Termine regelmäßig außerhalb der regulären Sprechzeiten innerhalb von 14 Tagen vergeben. BA Spandau Die Wartezeit für Termine zur Antragsabgabe beläuft sich derzeit bei durchschnittlich 8 Wochen. Beratungsgespräche finden in der offenen Sprechstunde statt, so dass diesbezüglich keine Wartezeiten bestehen. BA Steglitz-Zehlendorf Es gibt in Steglitz-Zehlendorf weiterhin keine nennenswerten Wartezeiten. In der Regel können alle Besucher der offenen Sprechstunde ihr Anliegen vortragen. Anmeldungen für die Terminsprechstunde sind meist zum jeweils kommenden Sprechstundentag möglich. BA Tempelhof-Schöneberg In Tempelhof-Schöneberg gibt es keine Terminvergabe. Es gibt Öffnungszeiten, zu denen jede/r Einbürgerungsinteressierte ohne vorherige Terminvereinbarung erscheinen kann. Sofern es der/dem Einbürgerungsinteressierten nicht möglich ist, zu den Öffnungszeiten zu erscheinen, besteht die Möglichkeit, mit der/dem zuständigen Sachbearbeitenden kurzfristig einen Termin zu vereinbaren (ggf. auch schon für den nächsten Tag). BA Treptow-Köpenick Die Wartezeit liegt unverändert beidrei bis sieben Tagen. 2. Bei allen Bezirken, bei denen die Wartezeit auf einen Termin für das erforderliche Beratungsgespräch immer noch auffällig lange dauert – konkret länger als zwölf Wochen: Was hat der jeweilige Bezirk im vergangenen halben Jahr getan, um die Wartezeiten zu verkürzen. Seite 3 von 8 Zu 2.: Folgende Antworten wurden im Rahmen einer bezirklichen Umfrage ermittelt: BA Charlottenburg-Wilmersdorf Aus personellen Kapazitätsgründen können keine schnelleren Terminvergaben angeboten werden. In dringenden Fällen wird versucht, zeitnah ein Termin zur Verfügung zu stellen, eine Garantie hierfür kann nicht gegeben werden. BA Friedrichshain-Kreuzberg Siehe Beantwortung Frage 1. BA Lichtenberg Der Bezirk hat zur Bewältigung des weiterhin hohen Antragsaufkommens eine zusätzliche Stelle geschaffen, die zwischenzeitlich auch besetzt werden konnte. Auf Grund des Wechsels einer Dienstkraft in einen anderen Bereich sind aktuell jedoch zwei Stellen neu besetzt worden. Die notwendige Einarbeitung führt zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Anträge. BA Mitte Hier kann grundsätzlich auf die Beantwortung der Anfrage zur Drucksache 18/15051 verwiesen werden. Das Bezirksamt Mitte hat für eine angemessene Bearbeitungszeit errechnet, dass nahezu eine Verdoppelung des Personals der Einbürgerung/ Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich ist. So wurden insgesamt 10 zusätzliche Vollzeitstellen aus eigenen Personalmitteln bewilligt. In 2018 konnten sieben Vollzeitkräfte zusätzlich eingestellt werden. Für weitere drei Stellen war eine Besetzung mangels geeigneter Bewerber/innen zunächst nicht möglich. In einem weiteren Ausschreibungsverfahren, das wir für den kommenden Monat planen, wollen wir erneut versuchen, die noch verbleibenden freien Stellen zu besetzen. Die in 2018 neu eingestellten Kolleg/innen haben naturgemäß einen erheblichen Zeitaufwand der bereits vorhandenen Kolleg/innen gebunden, der für eine erfolgreiche Einarbeitung unerlässlich ist. Weitere Entlastungsergebnisse über die unter 1. genannte Reduzierung der Wartezeit können insoweit erst im Jahr 2019 erwartet werden. BA Marzahn-Hellersdorf Maßnahmen zur Verkürzung der Wartezeiten konnten nicht umgesetzt werden, da die Stelle der Sachbearbeiterin, die ausgeschieden ist, noch nicht nachbesetzt werden konnte. BA Neukölln Entfällt, da keine besonderen Wartezeiten auf ein Beratungsgespräch vorhanden sind. BA Pankow Seit August 2017 durch Umsetzung 1 Mitarbeiterin, welche zur Sachbearbeiterin ausgebildet wird. Ferner wurde eine weitere Mitarbeiterstelle in diesem Jahr geschaffen, welche demnächst besetzt werden soll. Ferner ist seit September eine zusätzlich eine Kollegin als Mitarbeiterin im Übergangseinsatz in diesem Bereich eingesetzt. Darüber hinaus wird der Bereich ab 15.11.2018 durch eine befristete Einstellung im Rahmen des Modellprojektes "Beschäftigung von Juristen nach dem ersten Staatsexamen " für 12 Monate verstärkt. Seite 4 von 8 BA Reinickendorf Entfällt, da die Wartezeit weniger als 12 Wochen beträgt. BA Spandau Entfällt, siehe Stellungnahme zu 1. BA Steglitz-Zehlendorf entfällt, siehe Stellungnahme zu 1. BA Tempelhof-Schöneberg entfällt, siehe Stellungnahme zu 1. BA Treptow-Köpenick entfällt, siehe Stellungnahme zu 1. 3. Wie lange ist die durchschnittliche Verfahrensdauer nach Abgabe des Antrages bis zur endgültigen Entscheidung? Bitte Darstellung der Verfahrensdauer nach Bezirken. Zu 3.: Folgende Antworten wurden im Rahmen einer bezirklichen Umfrage ermittelt: BA Charlottenburg-Wilmersdorf Keine Angabe BA Friedrichshain-Kreuzberg Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Antragsabgabe bis zur Entscheidung beträgt ca. 12 Monate. Bei Einbürgerungsbewerbern, die ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen , schließt sich daran noch das Entlassungsverfahren an, welches, abhängig von der Staatsangehörigkeit, sehr unterschiedlich lange dauern kann. BA Lichtenberg Es besteht das Bestreben, über Einbürgerungsanträge innerhalb eines halben Jahres nach Stellung des Antrages zu entscheiden. Durchschnittliche Verfahrensdauern werden jedoch statistisch nicht erhoben bzw. erfasst. Auf Grund zum Beispiel langwieriger Verfahren zur Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit können sich Verfahrensdauern von 2 Jahren oder länger ergeben . BA Mitte Die durchschnittliche Verfahrensdauer nach Abgabe des Antrages bis zur endgültigen Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Dauer und Vollständigkeit der Ermittlungsrückläufe, Mitwirkung der Antragsteller/innen am Einbürgerungsverfahren , Dauer des Verzichts- oder Entlassungsverfahrens aus der bisherigen Staatsangehörigkeit). BA Marzahn-Hellersdorf Die Verfahrensdauer ist abhängig von der Fallkonstellation. Somit kann keine durchschnittliche Dauer benannt werden. BA Neukölln Die durchschnittliche Bearbeitungszeit (Verfahrensdauer) beträgt ca. 6 Monate. BA Pankow Auch hier wird auf die Antwort vom Mai 2018 verwiesen: Durchschnittlich bis zu 18 Monaten bis zur Entscheidungsreife.. BA Reinickendorf Im Moment beträgt die durchschnittliche Dauer für die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrages 9 bis 15 Monate. Da der Bereich ab dem 01.09.2018 mit einer zusätzlichen Sachbearbeiterin verstärkt wurde, werden sich die Bearbeitungszeiten nach der Einarbeitungszeit verkürzen. Seite 5 von 8 BA Spandau Bei Vorliegen aller Einbürgerungsvoraussetzungen beläuft sich die durchschnittliche Verfahrensdauer nach Abgabe des Antrages bis zur Entscheidung bei ca. 4 - 6 Monaten . BA Steglitz-Zehlendorf Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Steglitz-Zehlendorf beträgt sechs bis zwölf Monate und richtet sich nach Lage des Einzelfalls. BA Tempelhof-Schöneberg Die Verfahrensdauer kann nur bis zur Entscheidung der Einbürgerungsbehörde angegeben werden. Der Fortgang nach der Entscheidung ist unterschiedlich: In der Regel muss nämlich noch die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, was häufig eine Antragstellung und ein Verwaltungsverfahren bei den Heimatbehörden erfordert. Diese Zeiten können nicht der Einbürgerungsbehörde „angelastet“ werden. Sofern die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss, wird zunächst nach der Feststellung, dass alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Einbürgerungszusicherung mit der Maßgabe erteilt, bei den Heimatbehörden ein Entlassungs- oder Verzichtsverfahren zu betreiben. Bei Personen, die unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert werden oder deren bisherige Staatsangehörigkeit automatisch mit der Einbürgerung erlischt oder die keine Staatsangehörigkeit besitzen (Staatenlose), erfolgt nach der Entscheidung unmittelbar die Einbürgerung . Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu dieser Entscheidung beträgt etwa drei bis vier Monate. Eine längere Verfahrensdauer ist möglich, wenn z.B. gegen den Einbürgerungsbewerber strafrechtlich ermittelt wird. Die Einbürgerungsbehörde ist dann gesetzlich verpflichtet, das Verfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens auszusetzen. BA Treptow-Köpenick drei bis sechs Monate 4. Wie viele Einbürgerungsvorgänge werden derzeit pro Mitarbeiter durchgeführt (ebenfalls nach Bezirken aufgeschlüsselt.)? Zu 4.: Folgende Antworten wurden im Rahmen einer bezirklichen Umfrage ermittelt: BA Charlottenburg-Wilmersdorf Keine Angabe BA Friedrichshain-Kreuzberg Im Durchschnitt bearbeitet ein Vollzeit- Sachbearbeiter ca. 320 laufende Einbürgerungsvorgänge . Durch krankheitsbedingte Vertretung sind es aktuell ca. 370 laufende Einbürgerungsvorgänge pro Sachbearbeiter. Zusätzlich müssen bei bereits abgeschlossenen Einbürgerungsvorgängen Auflagen bezüglich der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit mit Volljährigkeit durchgesetzt werden. Dazu haben wir bis Ende des Jahres eine Mitarbeiterin aus einem anderen Fachbereich 3 Tage in der Woche in die Staatsangehörigkeitsbehörde eingesetzt . BA Lichtenberg In Lichtenberg wurden im Kalenderjahr 2018 (Stand: Mitte Oktober 2018) pro Sachbearbeiter 109 Einbürgerungsanträge gestellt und bearbeitet. Hinzu kommen die statistisch nicht separat erfassten „Altfälle“ vergangener Jahre, die bislang nicht abgeschlossen werden konnten und weiterhin zu bearbeiten sind. Seite 6 von 8 BA Mitte Aktuell sind durchschnittlich 200 Einbürgerungsvorgänge je Vollzeitkraft zu bearbeiten . BA Marzahn-Hellersdorf Derzeit werden von der einen Dienstkraft/Vollzeitäquivalent alle 240 Vorgänge bearbeitet . BA Neukölln Von einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter mit vollem Stellenumfang werden ca. 180 Einbürgerungsvorgänge bearbeitet. BA Pankow In Pankow hat jeder Sachbearbeiter 540 laufende Vorgänge (Stand Ende September 2018). BA Reinickendorf Eine vollbeschäftigte Dienstkraft hat derzeit durchschnittlich 302 Einbürgerungsvorgänge (einschließlich Staatsangehörigkeitsprüfungsverfahren, Beibehaltungsgenehmigungen , etc.) in Bearbeitung. BA Spandau In 2018 werden voraussichtlich pro Mitarbeiter 123 Einbürgerungen durchgeführt. Zusätzlich wurden bis 30.09.2018 18 Anträge auf Einbürgerung abgelehnt und es erfolgt bei 35 Anträgen eine Rücknahme. Diese Anträge werden vollumfänglich bearbeitet . BA Steglitz-Zehlendorf Es werden derzeit im Bereich Staatsangehörigkeitsangelegenheiten pro Sachbearbeiterin in Vollzeit 255 Einbürgerungsvorgänge bearbeitet. BA Tempelhof-Schöneberg Ein/e vollbeschäftigte/r Sachbearbeiter/in bearbeitet im Jahr etwa 250 Einbürgerungsanträge . BA Treptow-Köpenick ca. 120-130 Fälle 5. Gibt es Bestrebungen der Bezirke, Maßnahmen zu ergreifen, die niedrige Gesundheitsquote zu erhöhen? Falls ja, welche Maßnahmen werden angedacht? Zu 5.: Folgende Antworten wurden im Rahmen einer bezirklichen Umfrage ermittelt: BA Charlottenburg-Wilmersdorf Keine Angabe BA Friedrichshain-Kreuzberg Zur Gesundheitsprävention ist an allen Arbeitsplätzen im Amt für Bürgerdienste die Bewegungs- und Entspannungsanimation „froach“ installiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können hiermit in ihren Arbeitsalltag wirksame Minipausen einbauen. Weiterhin sind für die Bereiche Gesundheitslotsen ausgebildet worden. BA Lichtenberg Da es einen niedrigen bis sehr niedrigen Krankenstand gibt, sind aktuell keine Maßnahmen zur Erhöhung der „Gesundheitsquote“ geplant. Seite 7 von 8 BA Mitte Der Bezirk Mitte von Berlin führt in dem Bereich Einbürgerung seit 10 Jahren kontinuierlich Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsmanagements durch. BA Marzahn-Hellersdorf Die Nachbesetzung der freien Stelle hat höchste Priorität. BA Neukölln Da die Gesundheitsquote im Bereich der Staatsangehörigkeitsbehörde nicht auffällig niedrig ist, gibt es im Bezirk Neukölln keine gesonderten Maßnahmen. BA Pankow Hier ist keine ungewöhnliche Krankheitsquote zu verzeichnen. BA Reinickendorf Gesundheitsfördernde/-erhaltende Maßnahmen werden im Rahmen des regulären Gesundheitsmanagements getroffen. Darüber hinaus gibt es für den Bereich Staatsangehörigkeiten keine Planungen. BA Spandau Seitens des Bezirksamtes Spandau werden im Rahmen des Gesundheitsmanagement verschiedene Gesundheitskurse angeboten. Zusätzlich werden seitens des Amtes für Bürgerdienste auch Maßnahmen angestrebt, die präventiv der Gesunderhaltung der Mitarbeiter dienen. BA Steglitz-Zehlendorf Der Krankenstand im Bereich Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ist nicht ungewöhnlich hoch. Neben den im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf fest installierten Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. BA Tempelhof-Schöneberg Es gibt in Tempelhof-Schöneberg keine „niedrige Gesundheitsquote“. Es sind alle Stellen besetzt und die Stelleninhabenden sind auch alle regelmäßig anwesend. Der Krankenstand bewegt sich im allgemein üblichen Rahmen. BA Treptow-Köpenick Kein hoher Krankenstand 6. Plant die Senatsverwaltung, die Bezirke bei entsprechenden Maßnahmen zu unterstützen (Stichwort Gesundheitsmanagement)? Zu 6.: Die für das Politikfeld verantwortliche Senatsverwaltung ermittelt fortlaufend Handlungsbedarfe auf Seiten der Bezirke und unterstützt diese bedarfsgerecht bei der Umsetzung selbiger. Derzeit sind keine unterstützenden Maßnahmen im Gesundheitsmanagement geplant. Das bezirkliche Gesundheitsmanagement ist Aufgabe der Bezirke. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Berliner Bürgerämter erstattete der Senat dem Abgeordnetenhaus mit den Drucksachen Nr. 18/0182, 18/0594 und 18/0700 und Schlussbericht zum Thema Effektive Bürger- und Standesämter Bericht. 7. Plant die Senatsverwaltung, wie bei den Bürgerämtern bereits erfolgt, auch bei den Einbürgerungsund Staatsangehörigkeitsbehörden eine Organisationsanalyse durchzuführen, an deren Ende verbindliche Zielvereinbarungen stehen? Falls nein, warum nicht? Zu 7.: Nach aktuellen Erkenntnissen beruhen die langen Wartezeiten in einigen Bezirken auf hohen Bearbeitungsrückständen, die durch längere personelle Engpässe ent- Seite 8 von 8 standen sind und nicht so schnell abgebaut werden können. Derzeit wird gemeinsam mit den Bezirken eruiert, ob vor diesem Hintergrund eine Organisationsanalyse auch bei den Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörden durchgeführt werden sollte . 8. Welche Verfahrensdauer, von der ersten Terminanfrage bis zum Abschluss des Einbürgerungsverfahrens , sähe der Senat als akzeptabel an? Zu 8.: Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens ist teilweise von Faktoren abhängig, auf die die Einbürgerungsbehörde keinen Einfluss hat. Bei einer angemessenen Personalausstattung sollte es aber möglich sein, Einbürgerungsverfahren im Regelfall innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten abzuschließen, wobei die Dauer eines möglicherweise vor der Einbürgerung nötigen Verfahrens zur Entlassung aus der Herkunftsstaatsangehörigkeit allerdings außer Betracht bleiben muss. Diese Verfahrensdauer ist von der Antragstellung an zu messen und setzt voraus, dass die Antragsteller im erforderlichen Maße am Verfahren mitwirken. Eine erste Terminanfrage für einen Beratungstermin kann in diesem Zusammenhang kein Kriterium sein, da die Beratung nicht zwingend zu einer Antragstellung führt und die Bearbeitung erst nach der Antragstellung aufgenommen werden kann. Der Senat hatte mit den Bezirksämtern über einen Zeitraum von ca. zehn Jahren Zielvereinbarungen abgeschlossen (erstmalig am 14.05.2004), in denen u.a. festgelegt war, dass die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen - ohne Berücksichtigung eines möglicherweise erforderlichen Entlassungsverfahrens aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaates - bei den dafür zuständigen Bezirksverwaltungen im Regelfall einen Zeitrahmen von sechs Monaten gemessen von der Antragstellung nicht überschreiten soll. Berlin, den 31. Oktober 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport