Drucksache 18 / 16 762 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Peter Trapp (CDU) und Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 16. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2018) zum Thema: Cannabis-Qualität in Berlin und Antwort vom 02. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) und Herrn Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16762 vom 16. Oktober 2018 über Cannabis-Qualität in Berlin ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat das Video in einem Onlineartikel des Berliner Kuriers, in dem ein offenbar szeneerfahrener Marihuanakonsument eine oberflächliche Untersuchung von mehreren Marihuanankäufen zum Eigenkonsum auf Schadstoffe durchführt, bekannt (vgl. https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez---stadt/dermarihuana -tester-was-hat-dieser-hase-nur-geraucht--31392600) und falls ja, wie bewertet er dieses? Zu 1.: Aus Sicht des Senats handelt es sich hier nicht um einen evidenzbasierten Beitrag eines wissenschaftlichen Instituts oder Labors im Dienste der gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung, sondern um eine subjektive Einschätzung. 2. Der Protagonist in dem Video kommt zu dem folgenschweren Schluss, dass alle gekauften Konsumenteneinheiten durch die Drogenhändler, aus Gründen der illegalen Gewinnmaximierung, mit für die Gesundheit hochgefährlichen Giftstoffen (Haarspray, synthetische Cannabinoide, Zucker etc.) versetzt waren. Welche körperlichen Schäden entstehen nach Kenntnis des Senats kurz- und langfristig durch das Rauchen von Zucker, Haarspray und synthetischen Cannabinoiden? Zu 2.: Durch das Kriminaltechnische Institut beim Landeskriminalamt Berlin (LKA KTI) werden Proben nicht gezielt auf die Beimengung von Stoffen wie z.B. Glucose oder Haarspray untersucht, da dies für die rechtliche Bewertung des Ermittlungsverfahrens irrelevant ist. Körperliche Schäden durch das Rauchen von Zucker oder Haarspray in Kombination mit synthetischen Cannabinoiden sind von der Polizei Berlin nicht einzuschätzen. Im Übrigen ist den Käufern illegaler Drogen bekannt, dass der Schwarzmarkt keine Garantie für Qualität bietet. - 2 - 2 3. Welche Straftaten sieht der Senat durch die Vorgehensweise der Drogenhändler verwirklicht und wie viele Ermittlungsverfahren wegen der daraus resultierenden Straftatbestände wurden seit 2016 mit jeweils welchem Ergebnis geführt? Bitte jährlich auflisten. zu 3.: Generell wird im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) jedem Konsumenten von Betäubungsmitteln eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung unterstellt und der Konsum somit nicht strafbewehrt. Im Fall einer Beimengung von weiteren Stoffen könnte der Straftatbestand der Körperverletzung oder gefährlichen Körperverletzung gegeben sein. Gezielte Untersuchungen auf Beimengungen finden nur auf gesonderten Antrag der Sachbearbeitung oder der Staatsanwaltschaft statt. Daraus im Sinne der Anfrage resultierende Ermittlungsverfahren sind seit 2016 nicht geführt worden. 4. Hat der Senat ebenfalls Probekäufe zur Beurteilung der Qualität des angebotenen Marihuanas durchgeführt ? Falls ja, wann und in welchem Rahmen geschah dies und welches Ergebnis hatten diese Untersuchungen ? Falls nein, warum wurden keine solchen Untersuchungen durchgeführt? Zu 4.: Nein, es handelt sich hier um illegale Handlungen. 5.: Was plant der Senat künftig gegen die von ihm geduldete und damit geförderte tägliche Vergiftung einer großen Zahl von Menschen zu unternehmen und zu wann soll dies geschehen? Zu 5.: Der Giftnotruf und die Rettungsstellen der Krankenhäuser melden keine täglichen Vergiftungen einer großen Zahl von Menschen in Berlin durch verunreinigten Cannabis. Insofern sieht der Senat keine Veranlassung, hier tätig zu werden. Im Land Berlin werden im Rahmen der Suchtprävention verschiedene Maßnahmen zum Themenschwerpunkt Cannabis durchgeführt. Hier geht es in erster Linie um die Verhinderung von Missbrauch und Sucht. Die körperlichen Risiken durch Verunreinigungen spielen dabei nicht die zentrale Rolle, aber sie kommen zur Sprache. Der Karuna e. V. betreibt in seinem Projekt „Karuna Prevents“ einen Mitmachparcours zur Cannabisprävention für Schulklassen und andere Jugendgruppen. Die Fachstelle für Suchtprävention: setzt z. B. in ihrem Projekt Prev@SCHOOL einen deutlichen Schwerpunkt auf Angebote der Cannabisprävention für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern . Für Schülerinnen und Schüler kommt u. a. der von der Fachstelle entwickelte „Berliner Präventionsparcours Cannabis“ zum Einsatz. hält ebenso im Rahmen ihres Projektes Suchtprävention 3D ein Angebot zur Cannabisprävention in Schulen vor. bietet Beratung und Coaching von Multiplikator/innen, insbesondere zum Umgang mit riskant Konsumierenden sowie Fortbildungen und Workshops. hält Angebote der Elternbildung, z.B. Elternseminare und (Gesamt-) Elternabende vor. - 3 - 3 verbreitet die von ihr herausgegebenen bewährten Präventionsmaterialien: Infocard , Informationsblatt, Fachliche Empfehlungen zur Prävention riskanten Cannabiskonsums bei jungen Menschen. Berlin, den 2. November 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung