Drucksache 18 / 16 763 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Catherina Pieroth (GRÜNE) vom 17. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2018) zum Thema: Wie wird das Präventionsgesetz in Berlin umgesetzt? und Antwort vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Catherina Pieroth (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16763 vom 17. Oktober 2018 über Wie wird das Präventionsgesetz in Berlin umgesetzt? _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann findet/fand die erste Sitzung des gemeinsamen Abstimmungsgremiums zwischen den Kostenträgern im Bereich der Prävention und dem Land Berlin, das in der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß § 20f SGB V vereinbart wurde, statt? Welche Themen wurden in dieser Sitzung besprochen 2. Wann tagt das gemeinsame Abstimmungsgremium zwischen den Kostenträgern im Bereich der Prävention und dem Land Berlin, das in der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß § 20f SGB V vereinbart wurde, zum nächsten Mal? Welche Themen sollen besprochen werden? Zu 1. und 2.: Der Termin und die Tagesordnung für die erste Sitzung des gemeinsamen Abstimmungsgremiums werden zurzeit zwischen den Vertragspartnern der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie gemäß § 20f SGB V im Land Berlin (LRV Berlin) abgestimmt. 3. Liegt bereits eine Geschäftsordnung für das gemeinsame Abstimmungsgremium vor? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Punkte werden darin geregelt? 4. Ist bereits eine gesonderte Vereinbarung zur Finanzierung der Geschäftsstelle des Abstimmungsgremiums zwischen dem Land Berlin und den Kostenträgern abgeschlossen worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie werden die Kosten zwischen den einzelnen Beteiligten aufgeteilt? Zu 3. und 4.: Da das Abstimmungsgremium nach § 4 Absatz 7 LRV Berlin sowohl über die Inhalte der Geschäftsordnung und Finanzierungsvereinbarung berät und beschließt, liegt in Ermangelung einer konstituierenden Sitzung des Abstimmungsgremiums weder eine von diesem beschlossene Geschäftsordnung noch eine beschlossene Finanzierungsvereinbarung vor. - 2 - 2 5. Wie werden die Landesgesundheitskonferenz und die weiteren im Bereich der Prävention tätigen freien Träger in die Arbeit des gemeinsamen Abstimmungsgremiums eingebunden? Zu 5.: Die Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz haben nach § 4 Absatz 3 Satz 1 LRV Berlin die Möglichkeit, die Aufnahme in das Abstimmungsgremium zu beantragen, sofern sie die Kooperationsvereinbarungen i.S.v. § 5 dieser Vereinbarung abschließen und für die Umsetzung einen relevanten finanziellen Beitrag einbringen. Eine Einbindung der Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz und der im Bereich der Prävention tätigen freien Träger, die nicht Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz sind, in die Arbeit des Abstimmungsgremiums ist nach § 4 Absatz 4 LRV Berlin möglich, sofern diese als Personen oder Institutionen mit besonderer Fachexpertise beratend hinzugezogen werden. 6. Wie werden die Bezirke in die Arbeit des gemeinsamen Abstimmungsgremiums eingebunden? Zu 6.: Die Bezirke haben, da sie Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz sind, nach § 4 Absatz 3 Satz 1 LRV Berlin die Möglichkeit, einen Antrag auf Aufnahme in das Abstimmungsgremium zu stellen. Davon unabhängig beabsichtigt der Senat, für die gemeinsame Willensbildung auf der Bank des Landes Berlin nach § 4 Absatz 8 Satz 4, 4. Spiegelstrich LRV Berlin das Koordinationsgremium für das Aktionsprogramm Gesundheit des Landes Berlin zu nutzen. 7. Wann wird die Geschäftsstelle des gemeinsamen Abstimmungsgremiums eröffnet? Wo wird die Geschäftsstelle ansässig sein? Zu 7.: Über den Zeitpunkt der Eröffnung und die Ansiedlung der Geschäftsstelle des gemeinsamen Abstimmungsgremiums ist durch seine Mitglieder zu beraten und zu entscheiden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1. bis 4. verwiesen. 8. Inwiefern wird die Geschäftsstelle des gemeinsamen Abstimmungsgremiums auch als Kontaktstelle für die Öffentlichkeit zugänglich sein? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Über die Aufgaben der Geschäftsstelle des gemeinsamen Abstimmungsgremiums ist durch seine Mitglieder zu beraten und zu entscheiden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1. bis 4. verwiesen. Berlin, den 23. Oktober 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung