Drucksache 18 / 16 767 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Kössler (GRÜNE) vom 16. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Oktober 2018) zum Thema: Mehrweggeschirr im Berliner Zoo und Tiergarten und Antwort vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herr Abgeordneter Georg Kössler (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 767 vom 16. Oktober 2018 über „Mehrweggeschirr im Berliner Zoo und Tiergarten“ ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Zoologischer Garten Berlin AG (Zoo AG), zugleich für ihre alleinige Tochter die Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH (Tierpark GmbH), um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen wurden der Beantwortung zugrunde gelegt. 1. Inwiefern gibt es nach Informationen des Senats an den drei Standorten der Zoologischer Garten Berlin AG (Zoologischer Garten, Tiergarten, Aquarium) gastronomische Angebote und wer betreibt diese? Zu 1.: Auskunftsgemäß gibt es im Zoo (Berlin-Tiergarten) einschließlich Aquarium zwei Restaurants , zwei Cafeterien sowie drei Kioske im Außenbereich, die von der Fa. Cornelius Schuler GmbH & Co. KG betrieben werden. Im Tierpark (Berlin-Friedrichsfelde) betreibe Marché Mövenpick Deutschland GmbH zwei Restaurants und drei Außenkioske. 2. Inwiefern wird nach Kenntnis des Senats an den Standorten Plastikgeschirr verwendet? Zu 2.: Es werden in den Außenkiosken im geringen Maße Plastikbesteck sowie Pappunterlagen für Wurst- und Pommes-Gerichte verwendet. Es kämen keine Plastikbecher zum Einsatz , sondern umweltfreundliche, biologisch abbaubare Pappbecher. 3. Falls die Gastronomien über Miet- und Pachtverträge betrieben werden, welche konkreten Vorgaben wurden nach Kenntnis des Senats in Bezug auf Aspekte wie Einweggeschirr, Abfall und Umweltschutz gemacht? Zu 3.: Auskunftsgemäß arbeiten beide Gastronomiebetreiber in Absprache mit der Verpächterin an einem Mehrwegbechersystem, welches bereits in den Restaurants im Zoo und im Tierpark im Einsatz sei. 4. Ist dem Senat bekannt, inwiefern wird die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert? Zu 4.: Nach Auskunft der Zoo AG bzw. der Tierpark GmbH kontrollieren sie als Verpächterinnen die Einhaltung der Absprachen. 2 5. Welche Arten von Geschirr werden nach Kenntnis des Senats neben oder statt des Einweggeschirrs an den verschiedenen Standorten verwendet? Zu 5.: Auskunftsgemäß wird in den Restaurationen Mehrweggeschirr genutzt. 6. Inwiefern lassen sich Angaben zu dem Müllaufkommen, speziell zum Plastikmüll, machen, der durch die gastronomischen Angebote an den Standorten entsteht? Zu 6.: Hierzu liegen der Zoo AG bzw. Tierpark GmbH keine Angaben vor. 7. Welche neuen Miet- bzw. Pachtverträge werden nach Kenntnis des Senats in den kommenden Jahren neu abgeschlossen und inwiefern wird es zu Änderungen bei den Vorgaben in Bezug auf Einweggeschirr und Umweltschutz geben? Zu 7.: Der Abschluss von Pachtverträgen obliegt den jeweiligen Unternehmen als Verpächterinnen . In deren unternehmerischer Verantwortung steht es, bei künftigen Vertragsgestaltungen die in Rede stehenden Umweltschutzvorgaben zu berücksichtigen. Berlin, den 31. Oktober 2018 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen