Drucksache 18 / 16 774 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 18. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Oktober 2018) zum Thema: Dokumentenprüfgeräte in den Berliner Bürgerämtern – Stand der Einführung und Antwort vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 774 vom 18. Oktober 2018 über Dokumentenprüfgeräte in den Berliner Bürgerämtern – Stand der Einführung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wird es ab dem 31.10.2018 in allen Berliner Bürgerämtern Dokumentenprüfgeräte geben und falls nein, wie ist dies entgegen aller Bekundungen zu erklären? Zu 1.: Nein, dies ist praktisch und zeitlich nicht mehr in allen Standorten der Ämter für Bürgerdienste umsetzbar. Vor der Inbetriebnahme ist unter Einbindung der Datenschutzbeauftragten und Personalvertretung ein Verfahren für deren Einsatz und den Umgang mit Auffälligkeiten zu erarbeiten. Es ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten bezüglich der Prozesse und dem Erkennen auffälliger Dokumente unterrichtet sind. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass den Beschäftigten Schulungen zur Verfügung gestellt werden. Parallel dazu ist der gesamte sogenannte Lifecycle der Geräte von der Beschaffung über die Installation, den Support bis zum Austausch bzw. der Entsorgung zu beschreiben und zu organisieren. Diese umfangreichen Vorarbeiten erfolgen durch ein Kernteam bestehend aus Beschäftigten der Polizei, des Bezirksamtes Neukölln, dem ITDZ und der Senatsinnenverwaltung in Zugleichaufgabe. Den Gremien Hauptschwerbehindertenvertretung (HVP), Hauptpersonalrat (HPR) und Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) wurden die nunmehr finalisierten Dokumente zum Fachkonzept, zur Infrastruktur, zur Betriebsführung, zum Datenschutz und Sicherheit zugänglich gemacht. Letzte Dokumente und Informationen wurden dem HPR im September 2018 zugestellt. Die Zustimmung von der HVP zum Probeechtbetrieb liegt bereits vor. Die BlnBDI sieht aufgrund des Vorhabens keinen Anlass für ein Zustimmungsverfahren und behält sich vor, den späteren Betrieb zu prüfen. Zurzeit steht noch die Zustimmung des HPR zum Rahmenkonzept für den Probeechtbetrieb aus. Derzeit werden den Beteiligten in den Bezirken die Konzepte zugänglich gemacht. Danach kann mit der Auslieferung der Dokumentenprüfgeräte begonnen werden. Seite 2 von 3 2. Wie viele Dokumentenprüfgeräte werden ab dem 31.10.2018 im Einsatz sein und wie verteilen sich diese auf die Bezirke? 3. Wie hoch sind die Kosten für die flächendeckende Einführung der Dokumentenprüfgeräte? Zu 2. und 3.: Wenn die formalen Voraussetzungen (s. Antwort zu 1.) gegeben sind, wird allen Bezirken ein sogenannter Abrufschein zur Verfügung gestellt. Dort tragen die jeweiligen Ämter für Bürgerdienste die Daten zum Standort (raumgenau), der Netzanbindung und die Anzahl der benötigten Geräte ein. Es wird empfohlen, mindestens 2 Geräte pro Standort zu installieren. Die Auslieferung erfolgt dann nach Eingang der vollständigen Abrufscheine. Im Jahr 2018 wurden annähernd 450.000 Euro für die erforderliche Erstellung von Konzepten sowie Infrastrukturleistungen verwendet. Die tatsächlichen Ausgaben hängen von den Einzelabrufen der Bezirke ab. Die Bezirke müssen keine eigenen Sachmittel für die Ersteinführung der Geräte aufwenden. 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Bürgerämter wurden für den Einsatz der Dokumentenprüfgeräte geschult? 8. Wie wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Fall geschult, dass ihnen eine Ausweisfälschung auffällt? Zu 4. und 8.: Im Jahr 2018 wurden rd. 160 Beschäftigte der Ämter für Bürgerdienste einer Schulung zur erweiterten Dokumentenprüfung unterzogen. Mit Hilfe dieser Kenntnisse kann an jedem Standort der Ämter für Bürgerdienste - nach der Anzeige einer Auffälligkeit durch ein Prüfgerät - eine weitergehende Prüfung des Fälschungsverdachts durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden. Erst wenn sich der Verdacht erhärtet , wird die Polizei zu weiteren Maßnahmen hinzugezogen. Aus der erfolgreichen Schulung dieser Beschäftigten resultiert schon jetzt eine höhere Anzahl an Verdachtsfällen bei den Ämtern für Bürgerdienste – auch ohne den Einsatz von Dokumentenprüfgeräten . 5. In welcher Regelmäßigkeit ist eine Wiederholung der Schulung notwendig und wie soll diese organisiert sein? Zu 5.: Die Kurse des Jahres 2018 waren den Beschäftigten der Ämter für Bürgerdienste vorbehalten. Für die kommenden Jahre werden die Schulungen verstetigt und für alle Verwaltungen geöffnet werden, die Prüfgeräte beschaffen. Es ist geplant, die wiederkehrenden Schulungen über die Verwaltungsakademie Berlin anzubieten. 6. Wird es eine Erfassung der Prüfzahlen in den einzelnen Bezirken geben und falls ja, wo werden diese veröffentlicht? Zu 6.: Eine Erfassung der Prüfzahlen ist vorgesehen. Eine diesbezügliche unaufgeforderte Veröffentlichung hingegen nicht. 7. Ist eine kontinuierliche Anwesenheit von Polizisten zu den Öffnungszeiten einzelner Bürgerämter mit hohen Prüfzahlen denkbar, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Betrugsverdachts direkte Unterstützung erhalten? Zu 7.: Eine kontinuierliche Anwesenheit von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten bei hohem Auffälligkeitsvorkommen ist nicht leistbar und auch nicht Seite 3 von 3 notwendig. Die Polizei Berlin hat für die Ämter für Bürgerdienste eine Handlungsempfehlung entwickelt, die die gemeinsame Vorgehensweise beschreibt und den Beschäftigten am Frontdesk berechtigte Ängste nehmen kann. 9. Wer ist für die technische Wartung der Dokumentenprüfgeräte zuständig und in welchem Bereich liegt die inhaltliche Verantwortung für den korrekten, kontinuierlichen Einsatz der Dokumentenprüfgeräte ? Zu 9.: Die technische Wartung wird über einen Supportvertrag zwischen dem ITDZ, dem Hersteller und dem Lieferanten geregelt. Die Verfahrensverantwortung liegt bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Zu der Einführung der Dokumentenprüfgeräte wird zudem im Rahmen der bestehenden Berichtspflicht (Drucksachen Nr. 18/0032, 18/0032-1 und 18/0645) in Kürze dem Abgeordnetenhaus Bericht erstattet. Berlin, den 31. Oktober 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport