Drucksache 18 / 16 777 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) vom 18. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Oktober 2018) zum Thema: Smartboards an Berliner Schulen und Antwort vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Franz Kerker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16777 vom 18. Oktober 2018 über Smartboards an Berliner Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Sogenannte interaktive Whiteboards finden seit etwa 10 Jahren im Schulunterricht Verwendung. Sie ermöglichen es, die von einem Rechner bzw. Beamer an eine Tafel projizierten Inhalte handschriftlich zu ergänzen, mehrere Schichten der Information stufenweise überlagernd einzublenden, Videos hinzuzufügen und die derart erstellten Inhalte abzuspeichern und weiterzuleiten. Der Vielseitigkeit der Anwendungsmöglichkeiten steht eine Reihe von Nachteilen gegenüber. So erfordert die Komplexität der Handhabung zumeist eine entsprechende Schulung der Lehrer. 1. Wie hoch ist die Anzahl der an Berliner Schulen eingesetzten interaktiven Whiteboards? Zu 1.: Gemäß IT-Ausstattung für Unterrichtszwecke: 8.009 interaktive Whiteboards in den allgemeinbildenden Schulen. An den berufsbildenden und zentral verwalteten Schulen Berlins sind 344 Smartboards und interaktive Whiteboards vorhanden. 2. In welchem Umfang werden diese digitalen Tafeln tatsächlich genutzt? Zu 2.: Gemäß § 7 Absatz 2 Schulgesetz „Schulische Selbständigkeit und Eigenverantwortung “ gestaltet und organisiert jede Schule im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbständig und 2 in eigener Verantwortung. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie führt keine Statistik über die Nutzung einer Tafel im Unterricht. Wenn allerdings eine Tafel im Unterricht genutzt wird, so sind es bei vorhandener interaktiver Tafel 100 % Umfang der Nutzung, da die Kreidetafeln gegen ein interaktives Whiteboard ausgetauscht wurden. Im Rahmenvertrag des ITDZ (IT- Dienstleistungszentrum Berlin) ist der Kauf eines interaktiven Whiteboards immer mit der Demontage der Kreidetafel verbunden. 3. Welche Qualifizierungsangebote können Lehrer wahrnehmen, um sich mit dieser Technologie vertraut zu machen? Zu 3.: Im Rahmenvertrag des ITDZ ist der Kauf eines interaktiven Whiteboards immer mit einem Fortbildungsgutschein für eine schulinterne Lehrkräftefortbildung durch den Vertriebspartner verbunden. Zusätzlich gibt es Angebote, die im Rahmen des „eEducation Berlin Masterplan“ durchgeführt werden. Diese Angebote umfassen Schulungen des pädagogischen Personals über die Berliner Volkshochschulen in den jeweiligen Schulen an dortigen Endgeräten der Lehrerinnen und Lehrer zum didaktischen Einsatz der interaktiven Whiteboards im Unterricht. Im Speziellen werden zu den einzelnen Unterrichtsfächern Veranstaltungen angeboten, um die Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Smartboard anschaulich und praxisnah zu vermitteln. Des Weiteren gibt es schulinterne Veranstaltungen mit einzelnen Modulen zum Umgang mit dem Smartboard. 4. Wird die für die Einarbeitung benötigte Zeit als Arbeitszeitkontingent zur Verfügung gestellt? Zu 4.: Gemäß § 67 Absatz 6 Schulgesetz sind die Lehrkräfte verpflichtet, sich regelmäßig, insbesondere in der unterrichtsfreien Zeit, fortzubilden. Die für die Einarbeitung benötigte Zeit ist daher bereits im Arbeitszeitkontingent eingerechnet. 5. Wie wird die Wartung der Hard- und Software dieser Technologie gewährleistet? Zu 5.: Die Zuständigkeit für die Ausstattung der Schulen mit IT und IT-Peripherie sowie für deren technische IT-Betreuung („Wartung“) liegt in Berlin als Sachaufwandsträger grundsätzlich beim Schulträger (vgl. § 7 Absatz 5 Satz 2 Nr. 2 Schulgesetz). In Berlin wird der „eEducation Berlin Masterplan“ als Konzept zur digital gestützten Bildung umgesetzt. Die drei bereits bestehenden Säulen des „eEducation Berlin Masterplan “ sind die Fortbildung des pädagogischen Personals über die Berliner Volkshochschulen in den jeweiligen Schulen an dortigen Endgeräten der Lehrerinnen und Lehrer, die zweite Säule ist die Ausstattung der Schulen mit technischer Infrastruktur sowie als dritte Säule die Förderung von Projekten für den IT-gestützten Unterricht. Im Rahmen eines Pilotprojektes wurde 2016/17 die vierte Säule, die der IT-Wartung, 3 durch IT-Experten an Berliner Schulen erprobt. Nach erfolgreichem Abschluss des Projektes wird dieses nunmehr an den Berliner allgemeinbildenden Schulen schrittweise auf weitere Schulen übertragen. An den beruflichen und zentral verwalteten Schulen stehen für Wartungsaufgaben teilweise Systemadministratorinnen und Systemadministratoren zur Verfügung. Darüber hinaus werden in der Regel externe Dienstleister eingesetzt. 6. Gibt es seitens der Schulbehörden eine Evaluation der Nutzung digitaler Tafeln und ihrer Akzeptanz unter Schülern und Lehrern? Zu 6.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt keine Evaluation zu diesem Themenschwerpunkt vor. Aufgrund der vielen Förderanträge von Schulen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Finanzierung von interaktiven Whiteboards kann davon ausgegangen werden, dass die Akzeptanz und die Nutzung sehr hoch sind. Berlin, den 05. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie