Drucksache 18 / 16 778 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) vom 18. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Oktober 2018) zum Thema: Zuwendungen an parteinahe Stiftungen durch die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung) und Antwort vom 25. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16778 vom 18. Oktober 2018 über Zuwendungen an parteinahe Stiftungen durch die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Deutsche Klassenlotterie Berlin (Anstalt des öffentlichen Rechts) um Zulieferung zu den Fragen 3., 6., 7., 10. und 11. gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat mit nachfolgenden Aussagen übermittelt wurden. 1. Welche Kriterien der fachlichen und inhaltlichen Beurteilung werden von der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung angewandt, um Anträge der parteinahen Stiftung zu prüfen, die sie über die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung) erhält? Zu 1.: Gem. § 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Satzung der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung) werden die Anträge von der fachlich zuständigen Senatsverwaltung auf Förderungswürdigkeit und Angemessenheit der geplanten Maßnahmen, sowie daraufhin geprüft, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Zuwendung bietet. Gleichzeitig sind die Bedingungen und Auflagen für die Verwendung der Zuwendung sowie etwa erforderliche besondere Bewirtschaftungsgrundsätze zu empfehlen, die der Zuwendungsbescheid enthalten sollte. 2. Wie viele Anträge von welchen parteinahen Stiftungen, die von der DKLB-Stiftung zur fachlichen Stellungnahme zugeleitet wurden, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (oder, falls abweichend, eine andere zuständige Senatsverwaltung) in den Jahren 2006-2016 begutachtet? Bitte Inhalte und Ergebnisse der Gutachten aufführen, sofern vorhanden, und die Anzahl der Anträge nach Projekt- und institutioneller Förderung aufschlüsseln. Zu 2.: In dem genannten Zeitraum (2006 – 2016) wurde in jedem Jahr jeweils ein Antrag a) der Friedrich-Ebert-Stiftung, b) der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Regionalbüro Berlin-Brandenburg, c) des Bildungswerks Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung e.V., d) des „Helle Panke“ e.V. – Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin und e) der Konrad-Adenauer-Stiftung auf Projektförderung (Durchführung von Bildungsmaßnahmen zur politischen Bildung ) geprüft. Im Jahr 2007 wurde ein zweiter Antrag des Bildungswerks Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. auf Projektförderung (Beschaffung von Medientechnik für das neue Tagungs- und Konferenzzentrum) geprüft. Die gem. § 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Satzung der DKLB-Stiftung (vgl. Antwort zu 1.) durchgeführten Prüfungen waren im Ergebnis jeweils befürwortend. 3. In welcher Höhe wurden seit 2006 Zuwendungen von der DKLB-Stiftung an parteinahe Stiftungen in der Form von 1) institutioneller Förderung und 2) Projektförderung gewährt (auch nach Voll- oder Teilfinanzierungen aufschlüsseln)? Zu 3.: Förderung der parteinahen Stiftungen Finanzierung der politischen Bildungsarbeit in und für Berlin in den Kalenderjahren … Friedrich- Ebert-Stiftung Konrad- Adenauer- Stiftung Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll- Stiftung e. V. Helle Panke e. V. Rosa- Luxemburg- Stiftung Berlin Friedrich- Naumann- Stiftung für die Freiheit Regionalbüro Berlin- Brandenburg 2006 875.000,00 € 875.000,00 € 250.000,00 € 375.000,00 € 125.000,00 € 2007 875.000,00 € 875.000,00 € 250.000,00 € 375.000,00 € 125.000,00 € 2008 837.500,00 € 766.250,00 € 280.000,00 € 433.750,00 € 182.500,00 € 2009 837.500,00 € 620.000,00 € 310.000,00 € 492.500,00 € 240.000,00 € 2010 837.500,00 € 620.000,00 € 310.000,00 € 492.500,00 € 240.000,00 € 2011 837.500,00 € 620.000,00 € 310.000,00 € 492.500,00 € 240.000,00 € 2012 837.500,00 € 620.000,00 € 310.000,00 € 492.500,00 € 240.000,00 € 2013 875.000,00 € 660.000,00 € 457.500,00 € 370.000,00 € 137.500,00 € 2014 875.000,00 € 660.000,00 € 457.500,00 € 370.000,00 € 137.500,00 € 2015 875.000,00 € 660.000,00 € 457.500,00 € 370.000,00 € 137.500,00 € 2016 875.000,00 € 660.000,00 € 457.500,00 € 370.000,00 € 137.500,00 € 2017 875.000,00 € 660.000,00 € 457.500,00 € 370.000,00 € 137.500,00 € 2018 820.000,00 € 632.500,00 € 467.500,00 € 415.000,00 € 165.000,00 € Die vorgenannten Zuwendungen wurden ausschließlich in Form von „Projektförderungen “ im Rahmen von „Fehlbedarfsfinanzierungen“ gewährt. 4. Unterscheidet sich der Zweck der Förderung der parteinahen Stiftungen nach Kapitel 1014 Titel 68572 des Haushaltsgesetzes 2018/19 (Zuschüsse an Stiftungen für staatsbürgerliche Zwecke) von dem Zweck der Förderung, die von der DKLB-Stiftung Berlin auf Antrag an die parteinahen Stiftungen fließt? Bitte die Unterscheidung erläutern. Zu 4.: Ja. Bei der Förderung der parteinahen Stiftungen durch die DKLB-Stiftung handelt es sich um Projektförderungen (abgegrenzte Vorhaben/Ausgaben), bei der Förderung aus Kapitel 1014 handelt es sich grundsätzlich um institutionelle Förderungen (nicht abgegrenzte Vorhaben/Ausgaben). Nur der „Helle Panke“ e.V. – Rosa-Luxemburg- Stiftung Berlin erhält auch aus Kapitel 1014 eine Projektförderung. Dabei ist sichergestellt, dass keine Doppelfinanzierung erfolgt. 5. Erhalten das Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung e. V. und die Helle Panke e. V. Rosa- Luxemburg-Stiftung Berlin von den parteinahen Stiftungen auf Bundesebene Mittel, und wenn ja, in welcher Höhe? Bitte nach Jahr seit 2006 und nach institutionellen Mitteln und Projektmitteln aufschlüsseln (auch nach Voll- oder Teilfinanzierungen). Zu 5.: Zuwendungen an juristische Personen dürfen grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn diese in die Veröffentlichung folgender Angaben in der zentralen Zuwendungsdatenbank im Internet eingewilligt haben: Name und Postanschrift des Zuwendungsempfängers, Art, Höhe und Zweck der Zuwendung. Der Begriff „Zuwendung“ bezieht sich dabei auf die Förderung durch das Land Berlin. Die Veröffentlichung weiterer Angaben, wie die in der Frage erbetenen, ist durch die erklärte Einwilligung nicht abgedeckt. 6. Warum entspricht der Anteil der Förderung von parteinahen Stiftungen durch die DKLB-Stiftung ungefähr dem Stimmenanteil der jeweiligen Partei bei der letzten Wahl zum Abgeordnetenhaus? Welchen Einfluss hat der Stimmenanteil auf die Höhe, Anzahl, Inhalt und Genehmigungspraxis der Anträge der parteinahen Stiftungen auf Mittel der DKLB-Stiftung? Zu 6.: Die Wahlergebnisse wurden bei der Entscheidungsfindung des Stiftungsrates der DKLB-Stiftung berücksichtigt. 7. Welchen Vorteil sieht der Senat darin, die politische Bildungsarbeit in Berlin über die DKLB-Stiftung zu fördern, die Haushaltsmittel erhält, aber aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft über Einzelheiten der Förderpraxis geben kann? Zu 7.: Die DKLB-Stiftung erhält keine Haushaltsmittel. 8. Gelten die Förderrichtlinien in der Anlage der Drucksache 18 / 12 614 in Gänze oder teilweise für Förderung von parteinahen Stiftungen durch die DKLB-Stiftung? Zu 8.: Nein. 9. Auf welcher Grundlage gelten die rechtlich selbstständigen Bildungswerke Berlin der Heinrich-Böll- Stiftung e. V. und der Hellen Panke e.V. der Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin als »Regionalbüros parteinaher Stiftungen« im Sinne des Abschnitts 2) Zuwendungsempfänger der Förderrichtlinien in der Anlage der Drucksache 18 / 12 614? Welche rechtlichen oder sonstigen Voraussetzungen sind notwendig, um eine juristische Person als Regionalbüro einer politischen Stiftung in diesem Sinne zu betrachten? Zu 9.: Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung unterstand bis einschließlich 2001 dem Regierenden Bürgermeister und ab 2002 dem für Bildung zuständigen Mitglied des Senats. Die in den Zeitraum vor 2002 fallenden Akten wurden bereits archiviert (vgl. Drucksache 18/12 614). Verlässliche Auskünfte darüber, unter welchen Voraussetzungen die genannten Einrichtungen seinerzeit als Regionalbüros parteinaher Stiftungen „anerkannt“ wurden, können daher nicht gegeben werden. Nach heutigen Maßstäben sind die gegenseitige formale Anerkennung (seitens der Partei mittels eines Landesparteitags- oder Vorstandsbeschlusses, seitens der regionalen Einrichtung mittels eines Vorstandsbeschlusses oder eines Beschlusses der Mitgliederversammlung) sowie die Anerkennung der Einrichtung als Regionalbüro durch die Bundesstiftung im Binnenverhältnis die Grundvoraussetzung einer Förderung als Reginalbüro parteinaher Stiftungen. Unabhängig davon setzt die Vergabe öffentlicher Mittel zur Förderung politischer Bildungsarbeit an parteinahe Stiftungen gem. dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1986 (2BvE 5/83) „von den Parteien rechtlich und tatsächlich unabhängige Institutionenen voraus, die sich selbständig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit dieser Aufgabe annehmen. Diese müssen auch in der Praxis die gebotene Distanz zu den jeweiligen Parteien wahren.“ 10. Wie bewertet der Senat den Beitrag »Das hausgemachte Lottoglück der Politik« (Tagesspiegel, 05.12.2017) im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung der Vergabepraxis und die Unabhängigkeit der DKLB-Stiftung? Zu 10.: Es steht jeder gemeinnützigen Einrichtung offen, einen Antrag bei der DKLB-Stiftung zu stellen, über den ein paritätisch besetzter Stiftungsrat, dem auch die parlamentarische Opposition angehört, befindet. Im Übrigen leisten die politischen Stiftungen einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung in Deutschland. Ihre Bildungsmaßnahmen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen und werden auch in anderen Bundesländern großenteils mit öffentlichen Geldern finanziert. Die Stiftungen stehen zwar bestimmten Parteien nahe, sie sind aber organisatorisch unabhängig. 11. Gilt ein anderes Antragsverfahren für Förderung an parteinahe Stiftungen als das Antragsverfahren, wofür ein Antragsformular auf der Webseite der DKLB-Stiftung veröffentlicht ist? Wenn ja, bitte erläutern. Zu 11.: Nein. Berlin, den 25. Oktober 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie