Drucksache 18 / 16 779 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kay Nerstheimer (fraktionslos) vom 17. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Oktober 2018) zum Thema: Ergänzung des Gesetzentwurfes für Gedenk- und Trauertage und Antwort vom 25. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Kay Nerstheimer (fraktionslos) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16779 vom 17.10.2018 über Ergänzung des Gesetzentwurfes für Gedenk- und Trauertage ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Das Abgeordnetenhaus von Berlin möge § 3 Gedenk- und Trauertage des Gesetzes über die Sonnund Feiertage vom 28. Oktober 1954 (GVBL. S. 615), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 14. Oktober 2015 um einen Absatz (3) mit folgendem Wortlaut zu ergänzen: „9. November 2018“. Begründung: Der 09. November 1918 bedeutet das Ende der jahrhundertalten Monarchie und den Beginn der Republik in Deutschland, deren Folgen noch heute aktuell sind. Zum hundertsten Jahrestag wird in einer Wendezeit zu Beginn des Jahrtausends dies einmalig gespürt, so dass dieser Tag einmalig als Gedenktag eingerichtet werden sollte. Antwort: Die Ausführungen werden dahingehend verstanden, dass gefragt wird, wie sich der Senat zur Einführung eines entsprechenden Gedenktages verhält. Gesetzlich verankerte Gedenktage sollten Anlässe sein, die wiederkehrend und nicht nur anlässlich eines bestimmten Jahrestages in besonderer Weise gewürdigt werden. Eine regelmäßige Würdigung unserer Verfassung wird alljährlich mit dem Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai begangen. Dies drückt sich u. a. durch eine berlinweite Beflaggung an diesem Tag aus. Zudem ist anzumerken, dass eine Gesetzesinitiative im vorstehenden Sinne angesichts der üblichen Beratungsverläufe im Abgeordnetenhaus von Berlin nicht mehr rechtzeitig zum 9. November 2018 in Kraft treten könnte. Berlin, den 25. Oktober 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport