Drucksache 18 / 16 780 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kay Nerstheimer (fraktionslos) vom 17. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Oktober 2018) zum Thema: Kontrolle der landeseigenen Wohnbaugesellschaften in Berlin und Antwort vom 07. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Kay Nerstheimer (fraktionslos) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 /16780 vom 17.10.2018 über Kontrolle der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage: Wer kontrolliert die landeseignen Wohnbaugesellschaften in Berlin und wer ist der Ansprechpartner bei Vertragsverstößen durch die landeseignen Wohnbaugesellschaften? Begründung: Da von der landeseigenen Wohnbaugesellschaft HOWOGE vermehrt keine Antworten für die Bürger zu bekommen sind, frage ich den Senat, welche Senatsverwaltung bzw. Abteilung / Referat hier die Weisungsund Kontrollbefugnis besitzt. Antwort: Die HOWOGE ist in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) organisiert. Die Geschäftsanteile befinden sich zu 100% im Eigentum des Landes Berlin. Die in Berlin geltenden Standards für das Management und Controlling der Landesbeteiligungen sind in den „Hinweisen für die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen“ zusammengefasst. Diese können auf der Homepage der Senatsverwaltung für Finanzen abgerufen werden. Sie regeln die Mechanismen zur effizienten und transparenten Steuerung der Unternehmensbeteiligungen. Kernelemente der in den Beteiligungshinweisen dokumentierten Beteiligungssteuerung im Land Berlin sind Regelungen für die Zusammenarbeit von Geschäftsleitungen, den Aufsichtsräten der Unternehmen und dem Gesellschafter Land Berlin sowie die Einbeziehung und Mitwirkung des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Rechnungshofs von Berlin. Die Regelungen umfassen Muster und Merkblätter (z.B. für Satzungen, Geschäftsordnungen, Aufsichtsratsmitglieder) sowie Vorgaben zum Planungsund Berichtswesen und zum Zielsystem. So sind durch den Senat von Berlin jährlich Zielbilder für die Unternehmen festzulegen. Die Aufsichtsräte haben jährliche Zielvereinbarungen mit den Geschäftsleitungen zu schließen. Die Unternehmen sind in der Pflicht, Wirtschaftspläne, Mittelfristplanungen und 2 Quartalsberichte zu erstellen. Die Mehrheitsbeteiligungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sind zudem gehalten, den “Berliner Corporate Governance Kodex” anzuwenden und durch Abgabe von Entsprechenserklärungen besonders umfassende Transparenz herzustellen. Ansprechpartner in Vertragsangelegenheiten ist auch der Ombudsmann der HOWOGE. Der Ombudsmann der HOWOGE steht allen HOWOGE-Mitarbeitern/-innen sowie externen Personen als Ansprechpartner außerhalb der HOWOGE zur Verfügung. Im Fokus seiner Arbeit stehen Zweifelsfälle/Konfliktfälle, Fragen der Rechtmäßigkeit des persönlichen Verhaltens und Sachverhaltsaufklärung. Der Ombudsmann behandelt die erhaltenen Hinweise entsprechend seiner anwaltlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit streng vertraulich und bewahrt damit die Anonymität des/der Gesprächspartners/-in. Berlin, den 07.11.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen