Drucksache 18 / 16 787 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg P. Kössler (GRÜNE) vom 18. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2018) zum Thema: Pegelstände der Spree und Antwort vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Georg P. Kössler (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16787 vom 18. Oktober 2018 über Pegelstände der Spree Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt der Senat die Entwicklung des Wasserstands der Spree im bisherigen Jahresverlauf ein und inwiefern gab es markante Abweichungen in Bezug auf sehr hohe oder niedrige Pegelstände? Antwort zu 1: Trotz geringer Zuflüsse über die Spree nach Berlin seit Juli 2018 schwankten die Wasserstände in der stauregulierten Spree in Berlin nur geringfügig. Frage 2: Wie hoch waren die durchschnittlichen Wasserstände nach Kenntnis des Senats in den vergangenen Jahren und welche markanten Abweichungen gab es dort jeweils? Antwort zu 2: Die Wasserstandsentwicklung für den Pegel Köpenick für die letzten fünf Jahre kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden. Deutlich wird, dass die Schwankungen durchgehend in einem Bereich von 5 cm bis max. 10 cm liegen. Der Pegel Köpenick ist maßgebend für die Stauhaltung Mühlendamm und damit einen Großteil der Berliner Spree. Die anderen Berliner Spreeabschnitte zeigen ähnlich geringe Wasserstandsschwankungen. 2 Abb.: Wasserstände am Pegel Köpenick (Datenquelle: Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin) Frage 3: Welche Auswirkungen haben Schwankungen des Pegelstands der Spree, z.B. auf die Fischbestände oder das Abwasser? Frage 4: Welche Maßnahmen sind nach Ansicht des Senats notwendig oder vorstellbar, um mit den Folgen der Schwankungen der Pegelstände umzugehen? Antwort zu 3 und zu 4: Die geringfügigen Schwankungen (siehe Antwort zu 1) haben keine Auswirkungen, wie etwa auf Fischbestände und Abwasser. Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Frage 5: Welche vorbeugenden Maßnahmen werden ergriffen oder sind geplant, um negative Folgen sehr hoher oder sehr niedriger Pegelstände abzuschwächen? 3 Frage 6: Welche dieser vorbeugenden und nachträglichen Maßnahmen werden bzw. wurden bereits ergriffen und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 5 und zu 6: Bei Starkregen über Berlin kommt es infolge der Ableitung von Regenwasser von versiegelten Flächen zu kurzfristigen Wasserstandsanstiegen in der Spree und in den Kanälen. Durch dezentrale Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung im Bestand wie auch bei Neubauvorhaben kann dieser Entwicklung entgegen gewirkt werden. Die Umsetzung dezentraler Maßnahmen wird durch ein Bündel von ergriffenen Regelungen und Instrumenten durch den Senat verstärkt gefordert und gefördert. Frage 7: Inwiefern gibt es eine Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg in diesem Bereich? Antwort zu 7: Berlin ist neben Sachsen und Brandenburg aktives Mitglied der Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaftung Spree-Schwarze Elster“. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe erfolgt ein ständiger Austausch zu aktuellen und strategischen Fragen der Beherrschung von Hochwasser- und Niedrigwassersituationen. Frage 8: Ist dem Senat bekannt, inwiefern andere Städte mit dem Problem stark schwankender Pegelstände und ihrer Folgen umgehen, und inwiefern wären die Strategien auf Berlin übertragbar? Antwort zu 8: Das Land Berlin steht in einem ständigen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern und Städten zu wasserwirtschaftlichen Strategien im Umgang mit Extremsituationen. Institutionalisiert ist dieser Austausch in den ständigen Ausschüssen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) – einem Gremium der Umweltministerkonferenz. Berlin, den 31.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz