Drucksache 18 / 16 791 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Taschner und Benedikt Lux (GRÜNE) vom 18. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2018) zum Thema: Ausweitung der zentralen Fahrradstaffel der Polizei Berlin auf ganz Berlin und Antwort vom 01. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (GRÜNE) und Herrn Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16791 vom 18. Oktober 2018 über Ausweitung der zentralen Fahrradstaffel der Polizei Berlin auf ganz Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchen Gebieten ist die zentrale Fahrradstaffel der Berliner Polizei derzeit im Einsatz? Zu 1.: Die Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und Streifentätigkeiten der Fahrradstaffel beschränken sich grundsätzlich auf das Zuständigkeitsgebiet der Polizeidirektion 3, der Schwerpunkt im täglichen Dienst erstreckt sich auf die Innenstadtbereiche der Ortsteile Mitte und Tiergarten. 2. Falls die zentrale Fahrradstaffel der Berliner Polizei noch nicht in allen Teilen Berlins tätig ist, wie ist der Zeitplan für den Start des berlinweiten Einsatzes der zentralen Fahrradstaffel? Bitte für jeden Bezirk einzeln auflisten. Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport strebt für den Doppelhaushalt 2020/21 zusätzliche Stellen für die zentrale Fahrradstaffel an. Abhängig hiervon würde dann das räumliche Einsatzgebiet nach und nach erweitert werden. Anderenfalls wären die auch weiterhin gewünschte hohe Überwachungsintensität im erweiterten Einsatzgebiet sowie die daraus resultierenden positiven Wirkungen für die Radverkehrssicherheit nicht zu gewährleisten. Die Auswahl künftiger Einsatzräume wird sich wie bisher an der konkreten Risikolage für Radfahrende im Straßenverkehr orientieren. Daher können aktuell keine konkreten Bezirke genannt werden. 3. Wie viele Fahrräder stehen der zentralen Fahrradstaffel aktuell zur Verfügung? Zu 3.: Die zentrale Fahrradstaffel verfügt derzeit über 20 Fahrräder und vier Elektrofahrräder (Pedelecs). Seite 2 von 2 4. Wie viele Fahrräder werden zusätzlich zu den bereits im Einsatz befindlichen Rädern für die zentrale Fahrradstaffel der Berliner Polizei beschafft? Zu welchen Zeitpunkten? Zu 4.: Für das bisher eingesetzte Personal ist in diesem und im folgenden Jahr die Ersatzbeschaffung von insgesamt 15 Fahrrädern geplant. 5. Wie viele Polizeivollzugsdienstkräfte sind derzeit in der Fahrradstaffel der Polizei Berlin beschäftigt? Zu 5.: In der zentralen Fahrradstaffel werden derzeit 20 Dienstkräfte eingesetzt. 6. Um wie viele Stellen wird das Personal der zentralen Fahrradstaffel zu welchen Zeitpunkten aufgestockt? Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. Wie viele Polizeivollzugsdienstkräfte der Berliner Fahrradstaffel sind aktuell jeweils zeitgleich im Einsatz (bitte Einsatzzeiten auflisten) und welcher Aufwuchs an zeitgleich im Einsatz befindlichen Polizeivollzugsdienstkräften ist für die Zukunft geplant (bitte ggf. Aufwuchsstufen angeben)? Zu 7.: An allen sieben Tagen der Woche werden mindestens zwei Dienstkräfte sowohl im Frühdienst (07:00 bis 14:00 Uhr) als auch im Spätdienst (13:00 bis 20:00 Uhr) eingesetzt. Im Zeitraum von Montag bis Freitag sind darüber hinaus jeweils bis zu acht weitere Mitarbeitende im Dienst. Zum Aufwuchs an zeitgleich im Einsatzgebiet befindlichen Polizeivollzugsdienstkräften kann zurzeit noch keine Aussage getroffen werden. 8. Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Berliner Polizei über die oben beschriebenen Maßnahmen hinaus für den sukzessiven Ausbau der zentralen Fahrradstaffel der Berliner Polizei? Zu 8.: Der Personalmehrbedarf wurde bzw. wird im Rahmen polizeilicher Dienstkräfteanmeldungen angemessen berücksichtigt. Berlin, den 01. November 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport