Drucksache 18 / 16 793 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 18. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2018) zum Thema: Kein Baugeschehen an der Levetzowstraße und die bisher dort untergebrachten Geflüchteten grüßen aus Lichtenberg das LAF und Antwort vom 07. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16793 vom 18. Oktober 2018 über Kein Baugeschehen an der Levetzowstraße und die bisher dort untergebrachten Geflüchteten grüßen aus Lichtenberg das LAF ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Neuerrichtung der Schule im Gebäude? a) Welche konkreten Schritte sind bis zum Beginn des Schulbetriebs mit wem vereinbart, haben durch wen zu erfolgen und in welchem Umsetzungsstand befinden sich diese? b) Warum tut sich vor Ort am Gebäude nichts und warum räumt die zuständige Senatsverwaltung diesem Projekt einen so geringen Stellenwert ein? Zu 1. a)-b): Die Neuerrichtung der Schule im Gebäude wird von allen Beteiligten mit hoher Priorität verfolgt und unter den aktuellen Rahmenbedingungen für die bauliche Umsetzung vorbereitet. Aktuell wird die Einpassungsplanung dafür in Anhängigkeit der Gebäudeflächen finalisiert, um anschließend die notwendigen Baumaßnahmen auf Grundlage eines umfassenden Bedarfsprogramms weiterverfolgen zu können. Die konkreten Schritte bis zur Aufnahme des Schulbetriebs am Standort sind entsprechend des Projektfortgangs in weiterer Abstimmung. 2 2. Trifft es zu, dass die bisher dort untergebrachten Geflüchteten zum größten Teil in einer Gemeinschaftsunterkunft in Lichtenberg wohnen? a) Warum hat das LAF beim Umzug der Geflüchteten keinerlei Priorität einer Unterbringung im Bezirk Mitte in anderen LAF Unterkünften eingeräumt, sodass die Betroffenen weiterhin die soziale Infrastruktur im Kiez (Schulen, Kitas) nutzen können? b) Welche konkreten Schritte wurden unternommen, um die Geflüchteten bei der Suche nach neuen Schul- und Kitaplätzen zu unterstützen und wenn nein, warum nicht? c) Unterstützt der Senat den Wegzug von Geflüchteten aus LAF Unterkünften mit der Folge, dass jegliche soziale Bindungen ins Quartier durch die Unterbringung in weit entfernten Unterkünften verloren gehen? Zu 2. a)-c): Am 21. und 23.08.2017 wurden insgesamt 138 Geflüchtete aus der notbelegten Unterkunft Levetzowstr. in dem neuen Tempohome in der Hohenschönhauser Str. untergebracht. Damit wurde den Geflüchteten auch die Möglichkeit der Selbstversorgung ermöglicht sowie insbesondere Familien ein eigener Küchen- und Sanitärbereich zur Verfügung gestellt. Wie bei jedem Umzug wurde auch bei diesem Umzug im Vorfeld geprüft, ob adäquate Unterkunftsplätze im Sozialraum zur Verfügung stehen. Weder im Bezirk Mitte noch in unmittelbar angrenzenden Bereichen war dies der Fall, so dass auch unter Berücksichtigung der Familienkonstellationen der Umzug nach Lichtenberg vorgesehen wurde. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist sich seiner Verantwortung für die Situation aller Geflüchteten bewusst. Deshalb fand am 08.08.2017 auf Einladung des LAF eine Gesprächsrunde zu dem geplanten Umzug statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren neben den jeweiligen Betreiberinnen und Betreibern der Unterkünfte, die Flüchtlingskoordinatorinnen und Flüchtlingskoordinatoren der betroffenen Bezirke und eine Vertreterin der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF). In dieser Gesprächsrunde wurden alle relevanten Themen besprochen. Bei der Suche nach neuen Schul- und Kitaplätzen hat das LAF keine eigene Zuständigkeit. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, erfolgt bei geplanten Umzügen von Geflüchteten die Information und Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltung (SenBJF). Zudem sind die Betreiberinnen und Betreiber von Unterkünften gemäß der vereinbarten Leistungs- und Qualitätsbeschreibung verpflichtet die Integration der Geflüchteten in die Regelstrukturen zu unterstützen. Hierzu gehört u. a. auch die Information zu Verfahren und Anlaufstellen für den Besuch von Kitas und Schulen. Berlin, den 07. November 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales