Drucksache 18 / 16 794 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Walter (GRÜNE) vom 19. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2018) zum Thema: Diskriminierung von Schüler*innen an Berliner Schulen und Antwort vom 07. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Sebastian Walter (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16794 vom 19. Oktober 2018 über Diskriminierung von Schüler*innen an Berliner Schulen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie viele Vorfälle wurden der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung seit 2013 bekannt gemacht (sei es u.a. in Form von Mitteilung durch die jeweiligen Schulen, durch Eltern, Lehrer*innen, Schüler*innen, der Schulaufsicht, durch persönliche Beschwerden, durch Anzeigen, durch interne Erkenntnisse, durch Hinweise in sozialen Medien, durch öffentliche Berichterstattung oder durch Hinweise von Dritten wie z.B. Antidiskriminierungsberatungsstellen usw.), in denen Schüler*innen in Berlin Diskriminierungen erfahren haben? Bitte aufschlüsseln, aufgrund welcher Merkmale bzw. Zuschreibungen Schüler*innen dabei diskriminiert wurden, von wem die Diskriminierung ausgegangen ist (beispielsweise andere Schüler*innen, Lehrer*innen, anderes Schulpersonal, usw.) und wie die Senatsverwaltung darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Zu 1.: Für den Zeitraum 2013 bis September 2016 lassen sich im Sinne der Anfrage keine validen Angaben zu Diskriminierungen von Schülerinnen und Schülern an Berliner Schulen machen. Die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildWiss) veröffentlichte bis zum Schuljahr 2015/2016 im Rahmen von Schriftlichen Anfragen die Meldezahlen der Schulen gemäß dem „Informationsschreiben Gewalt und Notfälle“ zu Meldungen von verfassungsfeindlichen Äußerungen . Eine Meldekategorie „Diskriminierung“ gibt es gemäß dem genannten Informationsschreiben nicht. Dem Qualitäts- und Beschwerdemanagement (Sen QBM) sind in dem Zeitraum 2013 bis 2016 keine Diskriminierungsfälle bekannt. Die Dokumentation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie /Antidiskriminierungsbeauftragten erfolgt seit 2016 nach den Schuljahren. Im Folgenden können lediglich Angaben zum Schuljahr 2016/2017 gemacht werden, da der Bericht für das Schuljahr 2017/2018 voraussichtlich erst Anfang 2019 vorliegen wird. 2 Im Berichtzeitraum der Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen von September 2016 bis Juli 2017 gab es insgesamt 183 Anfragen bzw. Meldungen, wovon 23 bei Berichterstellung noch nicht bearbeitet werden konnten. Von den 160 verbleibenden Anfragen entsprachen 13 Anfragen /Beschwerden keinem bzw. keinen Diskriminierungsmerkmal (en), sondern fielen in den Aufgabenbereich Sen QBM oder berührten andere Zuständigkeiten. Die verbleibenden 147 Meldungen/Beschwerden, die ein oder mehrere Diskriminierungsmerkmale beinhalteten, sind folgenden Diskriminierungskategorien zuzuordnen : Diskriminierungsmerkmal Anzahl der Meldungen/ Beschwerden Evtl. weiteres Diskriminierungsmerkmal – ohne spezifische Aufschlüsselung Evtl. mehrere weitere Diskriminierungsmerkmale – ohne spezifische Aufschlüsselung Sozio-ökonomischer Status 4 2 von 4 1 von 4 Geschlecht, Geschlechtsidentität , sexuelle Orientierung 10 2 von 10 2 von 10 Rassismus (Sprache, Herkunft, Religion , „Kultur“, Hautfarbe) in verschiedenen Formen und Besonderheiten (siehe Antisemitismus, Rassismus gegen Sinti und Roma, Antimuslimischer Rassismus, Rassismus gegen Schwarze Menschen ) 106 Antisemitismus: 9, Antimuslimischer Rassismus: 36, Rassismus gegen Sinti und Roma: 12, Rassismus gegen Schwarze Menschen: 24, Sonstiges (Sprache, Herkunft, Religion, Nationalität )/Mehrfache Rassifizierung : 25 40 von 106 30 von 106 Behinderung, Körper und Krankheit 20 10 von 20 5 von 20 Adultismus, Kinderrechte und Alter 7 2 von 7 5 von 7 Gesamt 147 56 43 Die statistische Erfassung des Projektzeitraums von September 2016 bis Juli 2017 nach einzelnen Diskriminierungskategorien offenbart eine hohe Anzahl an Meldungen und Beschwerden, die die Diskriminierungskategorie Rassismus umfassen. Weniger Meldungen, doch in einer dennoch signifikanten Höhe folgen auf dem statistischen 2. Platz die Meldungen und Beschwerden, die die Diskriminierungsmerkmale Ableismus und Behinderung sowie sexuelle Identität, Geschlecht und Geschlechtsidentität betreffen. In dem Bericht 2016/2017 werden unter Rassismus alle Formen von Rassifizierung erfasst (Antisemitismus, Antimuslimischer Rassismus, Rassismus 3 gegen Sinti und Roma, Rassismus gegen Schwarze Menschen und Rassismus in Bezug auf Herkunft, Sprache, Religion und/oder sog. Hautfarbe). Auffällig ist, dass die Diskriminierungskategorien Adultismus und Kinderrechte sowie des sozioökonomischen Status sehr häufig in Verflechtung wirken: Statistisch fallen die Meldungen und Beschwerden zu den Diskriminierungskategorien Adultismus und Kinderrechte sowie des sozio-ökonomischen Status als erstes oder alleiniges Merkmal ab, spielen allerdings bei Mehrfachdiskriminierung(en) eine große Rolle. Ranking der weiteren Diskriminierungsmerkmale Die Datenerhebung während des Berichtzeitraums lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf das tatsächliche Ausmaß oder die quantitative Entwicklung von Diskriminierungen im Bereich Schule zu, da hierfür ein Datenabgleich mit allen Beratungsund Registerstellen nötig wäre und starke Beschwerdehemmnisse in Schule wirken, so dass sich nicht alle von Diskriminierungen, Rassismus und Antisemitismus Betroffenen überhaupt beschweren. Darüber hinaus bräuchte es für valide Aussagen bezüglich Fallzahlen u. a. einen Abgleich mit verlässlichen Zahlen zu Betroffenengruppen innerhalb der Stadt und Informationen zu Diskriminierungserfahrungen, die aufgrund von falschen Zuschreibungen gemacht werden. Berichtzeitraum September 2016 bis Juli 2017: Diskriminierungen (Abwertungen, Ungleichbehandlungen, Beleidigungen, fehlende angemessene Maßnahmen, Gewalt , usw.) als Effekt durch … Schülerinnen und Schüler 20 Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer /Schulleitungen 19 Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher , Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen , Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und/oder Schulleitungen 48 Weiteres Schulpersonal 11 Prozesse bzw. Zusammenarbeit von Schule, SIBUZ und/oder Jugendamt sowie Polizei 21 Sonstiges (z.B. Bildungsmaterialien, Zugang /Aufnahme Schule, Regeln und Regelungen , Ge- und Verbote) 24 (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) außerschulischer Bildungsträger 4 Gesamt 147 0% 20% 40% 60% 80%100% Sozio-ökonomischer… Rassismus Ableismus, Körper… Geschlecht,… Adultismus und Alter Weiteres Diskriminierungsmerkmal Mehrere weitere Diskriminierungsmerkmal e 4 Die Meldungen von und Beschwerden zu Diskriminierungen wurden vor allem durch Schülerinnen und Schüler, Eltern/Fürsorgeberechtigte, weitere Familienmitgliedern, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter von Jugendzentren /Jugendclubs, aber auch in Einzelfällen Schulleitungen und Schulaufsichten (persönlich , via Email, per Telefon) vorgebracht. Ein großer Teil der Beschwerdeführenden war darauf bedacht, dass der Schule und/oder Schulaufsicht die Meldung bzw. Beschwerde nicht bekannt gemacht werde. Ziel der Beratung war in diesen Fällen häufig Unterstützung bei der Suche nach Empowermentangeboten, diskriminierungskritischer psychologischer Begleitung oder der Schulwechsel. Diskriminierungsmeldungen bzw. Beschwerden, die durch öffentliche Berichterstattung, über soziale Medien, o.ä. bei der Antidiskriminierungsbeauftragten bekannt geworden sind, gab es im Berichtzeitraum nicht. Unterstützungsarbeit und Maßnahmen 2.) Bei wie vielen der unter 1.) genannten Vorfällen bestätigte sich aus Sicht des Senats der Verdacht auf Diskriminierung? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung analog der Merkmale bzw. Zuschreibungen, aufgrund derer Diskriminierung stattgefunden hat. Zu 2.: Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung veröffentlichte bis zum Schuljahr 2015/2016 im Rahmen von Schriftlichen Anfragen die Meldezahlen der Schulen gemäß dem „Informationsschreiben Gewalt und Notfälle“ zu Meldungen von verfassungsfeindlichen Äußerungen. Eine Meldekategorie „Diskriminierung“ gibt es gemäß dem genannten Informationsschreiben nicht und daher können im Sinne der Frage keine Aussagen für die Jahre 2013 bis 2016 getroffen werden. Im Berichtzeitraum der Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen von September 2016 bis Juli 2017 gab es insgesamt 183 Anfragen bzw. Meldungen, wovon 23 bei Berichterstellung noch nicht bearbeitet werden konnten. Von den 160 verbleibenden Anfragen entsprachen 13 Anfragen/Beschwerden keinem bzw. keinen Diskriminierungsmerkmal (en), sondern fielen in den Aufgabenbereich Sen QBM oder berührten andere Zuständigkeiten. Eine detaillierte Aufschlüsselung liegt lediglich im Rahmen der unter 1. aufgeführten Angaben vor. 0 20 40 60 80 Gespräche mit Betroffenen Verweise Berliner Unterstützungsangebot Interventionen an den Schulen Schulwechsel Präventionsarbeit Teil des Unterstützungsangebots Angebot in Kooperation mit Beratungsstellen oder Initiativen Alleiniges Unterstützungsangebot 5 3.) In wie vielen Fällen wurden seit 2013 dienstrechtliche Maßnahmen gegenüber Lehrer*innen ergriffen , die Schüler*innen diskriminierend behandelt haben? (Bitte nach Art der Maßnahmen aufschlüsseln .) Zu 3.: Bezüglich Ermittlungsführung in Disziplinarangelegenheiten konnten im Bearbeitungszeitraum die dienstrechtlichen Maßnahmen gegenüber verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern zugearbeitet werden. Die entsprechende Rückmeldung bezüglich angestellten Lehrerinnen und Lehrern steht noch aus. (Diskriminierung: Beleidigung; rassistische Äußerungen, Mobbing etc.) Anzahl abgeschlossene Vorgänge wg. Diskriminierung 2013 6 Ausgang kein Disziplinarverfahren 2 schulaufsichtliches Gespräch Missbilligung Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Entfernung/Entlassung - Beamte auf Probe (BaP) Kein Beschäftigter der SenBildJugWiss Einstellung wg. Ruhestand 1 Abgabe an ZS PC (angestellte Lehrkräfte ) 2 Einstellung (kein Dienstvergehen) 1 2014 2 Ausgang kein Disziplinarverfahren schulaufsichtliches Gespräch Missbilligung Verweis 1 Geldbuße 1 Kürzung der Dienstbezüge Entfernung/Entlassung (BaP) Kein Beschäftigter der SenBildJugWiss Einstellung wg. Ruhestand Abgabe an ZS PC (angestellte Lehrkräfte ) Einstellung (kein Dienstvergehen) 6 2015 4 Ausgang kein Disziplinarverfahren 1 schulaufsichtliches Gespräch Missbilligung 1 Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Entfernung/Entlassung (BaP) Kein Beschäftigter der SenBildJugWiss 1 Einstellung wg. Ruhestand Abgabe an ZS PC (angestellte Lehrkräfte ) 1 Einstellung (kein Dienstvergehen) 2016 2 Ausgang kein Disziplinarverfahren 1 schulaufsichtliches Gespräch Missbilligung Verweis 1 Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Entfernung/Entlassung (BaP) Kein Beschäftigter der SenBildJugWiss Einstellung wg. Ruhestand Abgabe an ZS PC (angestellte Lehrkräfte ) Einstellung (kein Dienstvergehen) 2017 11 Ausgang kein Disziplinarverfahren 2 schulaufsichtliches Gespräch Missbilligung 1 Verweis 1 Geldbuße 1 Kürzung der Dienstbezüge Entfernung/Entlassung (BaP) Kein Beschäftigter der SenBildJugFam 1 Einstellung wg. Ruhestand 2 Abgabe an ZS PC (angestellte Lehrkräfte ) 3 Einstellung (kein Dienstvergehen) 7 2018 0 Ausgang kein Disziplinarverfahren schulaufsichtliches Gespräch Missbilligung Verweis Geldbuße Kürzung der Dienstbezüge Entfernung / Entlassung (BaP) Kein Beschäftigter der SenBildJugFam Einstellung wg. Ruhestand Abgabe an ZS PC (angestellte Lehrkräfte ) Einstellung (kein Dienstvergehen) 4.) Wie garantieren etwaige schul- und/oder verwaltungsinterne Beschwerdestrukturen, dass Schüler *innen, die im Falle von erfahrener Diskriminierung Beschwerden einreichen, kein Nachteil daraus erwächst? Zu 4.: Ein garantierter Schutz vor Maßregelung und etwaigen Nachteilen ist schwer zu realisieren , allerdings können sich Schülerinnen und Schüler Beratung und Unterstützung in dem zuständigen Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs - und Unterstützungszentrum (SIBUZ) holen. Die Angebote der SIBUZ sind kostenfrei , vertraulich und neutral. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der besonderen Schweigepflicht. Zudem wurde die Stelle der Antidiskriminierungsbeauftragten mit unmittelbarer Anbindung an die Leitungsebene auch zum Schutz der Petenten eingerichtet. Bei Beschwerden, die beim Qualitäts- und Beschwerdemanagement eingehen, erfolgt die Bearbeitung eingegangener Beschwerden i.d.R. durch die zuständigen Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte bzw. die Schulleitungen in den Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Über mögliche nachteilige Folgen für Beschwerdeführende gibt es in dieser Zuständigkeit keine Kenntnisse. 5.) Welche Aufgaben erfüllt die bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angesiedelte Stelle der*des Antidiskriminierungsbeauftragten? Welche konkreten Schritte unternimmt die*der Beauftragte, wenn der Senatsverwaltung ein Diskriminierungsfall an einer Schule gemeldet wird? 8 Zu 5.: Die oder der Antidiskriminierungsbeauftragte (ADB) wurde im Schuljahr 2016/2017 als Pilotprojekt im Bereich Schule in Abordnung (50 %) eingerichtet. Sie oder er ergänzt das Qualitäts- und Beschwerdemanagement um eine dezidierte Anlauf- und Fachstelle bei Diskriminierungen. Ziel ist – über die Einzelfallbearbeitung in Erst- und Verweisberatung hinaus – eine systematische und einheitliche Erfassung der Vorfälle zur Ermöglichung strukturellen Handelns. Die oder der Antidiskriminierungsbeauftragte ist Teil einer sich entwickelnden und noch in 2019 zu konkretisierenden Antidiskriminierungsstrategie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und trägt zur Umsetzung einer Diversity-Strategie (Diversity-Mainstreaming) mit dem Ziel einer inklusiven Bildung bei. Inzwischen ist die ADB in voller Abordnung mit ihren Aufgaben betraut, u.a.: • Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen (auch anonymisiert) über Diskriminierungen in Schulen (Grundsätzlich gelten: Vertrauensschutz, Schweigepflicht , Datenschutz für Beschwerdeführende bzw. Betroffene) • Beratung von Meldenden (nach den Standards des Antidiskriminierungsverbandes [advd]) in Erst- und Verweisberatung und Aushandlung von möglichen Lösungen mit den Beteiligten, • Gespräche zur Aufklärung, Beratung, Intervention und Prävention mit einzelnen Lehrkräften, Schulleitungen, Schulaufsicht, Eltern, Schülerinnen und Schülern, usw. • Begleitung von Schulen in Aufarbeitung, Intervention, Prävention bei Diskriminierungsfällen • (Weiter-)Entwicklung von Untersuchungsparametern von Beschwerden über Diskriminierungen und Umgang mit Beschwerden auf Grundlage des AGG/EU- Antirassismusrichtlinie • Ermittlung und Dokumentation von Diskriminierungen in kommunikativen Praxen, Prozessen, Dokumenten und Strukturen innerhalb von SenBildJugFam (fallübergreifende Arbeit) und assoziierten Strukturen • Nachsteuerung nach Diskriminierungen an Schulen im Sinne der Nachhaltigkeit und Qualitätssicherung • Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur *innen aus dem Bereich Diskriminierungen in Schule • Qualitätssicherung durch regelmäßige Fortbildung und Supervision • Verfassen eines jährlichen Berichts und Handlungsempfehlungen an die Senatsverwaltung 6.) Wie bewertet der Senat die Stelle der*des Antidiskriminierungsbeauftragten? Erfüllt deren personelle Ausstattung das mit dem Aufgabenbereich verbundene Arbeitsaufkommen oder plant der Senat, die Stelle auszubauen? Zu 6.: Die Arbeit wird positiv bewertet. Ein personeller Ausbau des Aufgabenbereiches ist bereits für 2019 vorgesehen. 9 7.) Gibt es für Schulleitungen bzw. Lehrer*innen seitens der zuständigen Senatsverwaltung a) Handreichungen und Leitfäden, b) Richtlinien und Vorgaben sowie c) Qualifizierungsangebote und Kompetenzvermittlung, die sie im Umgang mit Diskriminierungsfällen an Schulen unterstützen? Falls ja, in welcher Form und mit welchem Inhalt und welche der Vorgaben und Angebote sind für Lehrer*innen sowie für Leitungspersonal von Schulen verpflichtend? Zu 7.a): Für Schulleitungen und Lehrkräfte gibt es eine Vielzahl von Handreichungen, Leitfäden und Materialien, die sich mit Diskriminierungen und den damit verbundenen Erscheinungen und Konflikten befassen. Die Mehrzahl dieser Veröffentlichungen ist in der Verantwortung von Projektträgern oder Stellen des Bundes entstanden. Zu den empfehlenswerten Materialien zählen u. a.: - „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden“, Praxisleitfaden, Hrsg.: Antidiskrimierungsstelle des Bundes - „Schutz vor Diskriminierung an Schulen“, Ein Leitfaden für Schulen in Berlin, Hrsg.: Anlaufstelle Diskriminierungsschutz an Schulen, Life e.V. - Die Berlin-Brandenburger Anti-Gewalt-Fibel und die Berlin-Brandenburger Anti- Mobbing-Fibel, Hrsg.: Landesinstitut für Schulen und Medien Berlin-Brandenburg Darüber hinaus gibt es weitere Informationsquellen, die z. T. auch laufend aktualisiert werden. Z. B.: - die Themenseiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg mit zahlreiche Materialien und Informationen, - die Broschüre: Adressen gegen Gewalt – der Landeskommission Berlin gegen Gewalt (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) - die Broschüre: „Demokratieentwicklung in der Schule“ der SenBildJugFam Im Rahmen der Initiative sexuelle Vielfalt sind seit dem Jahr 2010 diverse Handreichungen für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte erstellt worden. Dazu gehören u. a. der Respekt Guide des Projekts Initiative Intersektionale Pädagogik (I-Päd) des Migrationsrates Berlin sowie zahlreiche Materialien der Bildungsinitiative QUEERFORMAT und des Lesben- und Schwulenverbandes Berlin-Brandenburg. Das Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) wird in Kürze eine Handreichung für das übergreifende Thema Bildung zu Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) veröffentlichen . Den Schulen stehen darüber hinaus Veröffentlichungen der unabhängigen Beratungseinrichtungen zu Verfügung. Zu 7.b): Berlin wird in der aktuellen Legislatur ein Landesantidiskriminierungsgesetz verabschieden . Das Berliner Schulgesetz (SchulG Bln) formuliert neben dem Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang ein allgemeines Toleranzgebot. Der Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1-10 differenziert den Teilhabegedanken weiter und führt die übergreifenden Themen Bildung zu Akzeptanz von Vielfalt (Diversity), Demokratiebildung , Gewaltprävention, Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter (Gender Mainstreaming) sowie Interkulturelle Bildung und Erziehung ein. In den 10 kommenden zwei Jahren werden für alle übergreifenden Themen Orientierungs- und Handlungsrahmen bereitgestellt, die Standards für die entsprechenden Jahrgangsstufen formulieren. Darüber hinaus bieten die Notfallpläne für Berliner Schulen Orientierung und Handlungsanweisungen u. a. zum Umgang mit Diskriminierungen. Zu 7.c): In der regionalen Fortbildung gibt es zahlreiche Angebote für pädagogische Fachkräfte zum Umgang mit Diskriminierung. Darüber hinaus können verschiedene außerschulische Organisationen für schulinterne Fortbildungen eingeladen werden. Für das Leitungspersonal von Schulen gibt es verpflichtende Qualifizierungsreihen, in denen Inklusion und Diskriminierung thematisiert werden. Die Veranstaltungen der regionalen Fortbildungen sind für Lehrkräfte dagegen nicht verpflichtend. Die regionale Fortbildung Berlin bietet zahlreiche Veranstaltungen an, welche für das Thema Diskriminierung sensibilisieren und Handlungsstrategien zur Prävention bzw. zum Umgang mit verschiedenen Formen von Diskriminierung vermitteln. Themenbereiche sind u.a.: - Antisemitismus, Islamfeindlichkeit - ethnische Diskriminierung, Rassismus - gesellschaftliche Diskriminierung bzw. Ausgrenzung - sexuelle Diskriminierung - Mobbing und Cybermobbing Des Weiteren dienen Fortbildungen zum Sozialen Lernen, zur interkulturellen bzw. interreligiösen Bildung, zum Klassenrat und zur gewaltfreien Kommunikation der Prävention von Diskriminierung. Die Veranstaltungen richten sich an Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie an weiteres pädagogisches Personal. Sie werden sowohl regional als auch in Form schulinterner Beratung angeboten, z.T. auch in Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern . Die Regionenverbünde führen regelmäßig Fachtage zu Themenbereichen wie z.B. Antisemitismus-Prävention, Respekt und Umgang mit Diskriminierung unter Schülerinnen und Schülern durch. Kontaktlehrkräfte für sexuelle Vielfalt/Diversity werden fortlaufend in Fachgesprächen fortgebildet. In der Modularen Qualifizierung des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin Brandenburg sind für Schulleiterinnen und Schulleiter im Bereich Personalentwicklung und Führungshandeln diverse Veranstaltungen zum Umgang mit Diskriminierung im Angebot. Beispielsweise wird im Modul „Schwierige Gespräche rollenklar und erfolgreich führen“ an Fallbeispielen zum Umgang mit Diskriminierung gearbeitet . Im Durchschnitt sind diese Module jeweils 1,5tägig. Verpflichtend sind die Qualifizierungen für Lehrkräfte, die eine Tätigkeit als Schulleiterin oder als Schulleiter anstreben. In dieser Qualifizierung „vor dem Amt“ sind die oben genannten Module enthalten. Für Kompetenzvermittlung und Qualifizierung von Lehrkräften gibt es Angebote im Rahmen von verschiedenen Projekten. Z. B.: 11 - im Projekt: „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage, - beim Training für das Berliner Konfliktlotsenmodell „pax-an!“, - im Rahmen von „Hands for Kids“, dem Demokratiepädagogischen Grundwertecurriculum für die Jahrgangsstufen 1 bis 6, - im Rahmen von „Hands across the campus“, dem Demokratiepädagogischen Grundwertecurriculum für Sek I und Sek II, - im Projekt “Berliner Oberstufenzentren für Demokratie und Vielfalt”, - in den Fortbildungen zu „Klassenrat & Diversity“, - im Fair Player Programm. Eine Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen oder eine Beteiligung an diesen Projekten ist nicht verpflichtend. Im Rahmen der verpflichtenden Qualifizierungsreihen für zukünftige Schulleiterinnen und Schulleiter gibt es Module zum Themenbereich „Umgang mit Konflikten“. Im Kontext der Arbeit der Landeskoordination von Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage werden unterschiedliche Fortbildungen bzw. Qualifizierungen angeboten . Zielgruppe von Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage sind alle Schulmitglieder : Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer, Fachbereichsleitungen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher und die Schülerinnen und Schüler. Entsprechend wendet sich das Angebot mit diversen Maßnahmen, wie Vernetzungstreffen oder Fachtagen grundsätzlich an alle Schulmitglieder. Auf Landestreffen, Grundschultreffen und Fachtagen lernen Pädagoginnen und Pädagogen durch Fachvorträge, in Workshops und an Informationsständen u.a. folgende Inhalte kennen: • Zuständigkeiten und Angebote außerschulischer Projekte und Beratungsstellen, wie der Antidiskriminierungsstelle des Landes, an die sie sich ratsuchend bei Diskriminierungsfällen wenden können. • Anlaufstellen für die von Diskriminierung betroffenen Schülerinnen und Schüler • Spezifische Beratungsstellen bei explizit antisemitischen Anfeindungen • Spezifische Beratungsstellen bei Muslimfeindlichkeit • präventiv gegen Diskriminierung wirkende Methoden • Beschwerdemanagement an Schulen • Ansprechpersonen für Betroffene von Diskriminierung an schulen • Unterrichtsmaterialien für die Präventionsarbeit • Rechtliche Grundlagen der schulischen Interventionsmöglichkeiten bei Diskriminierungsfällen • AGG • Clearingverfahren bei Gewalt- und Diskriminierungsfällen • Rolle der sozialen Netzwerke bei Diskriminierung (Cybermobbing) • Arbeit mit dem Notfallordner • Systemischer Ansatz der Diskriminierungsprävention an Schule Auf Aktiven-Treffen: • Erhalten Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrer von Schülerinnen und Schülern Informationen über ihre Diskriminierungserfahrungen, • Tauschen sie Erfahrungen zu erfolgreichem Umgang mit Diskriminierungen mit Kolleginnen und Kollegen aus, 12 • Werden Diskriminierungserfahrungen teilweise erstmalig öffentlich kommuniziert und somit Reaktionen möglich. • Gewaltprävention In ganztägigen Qualifizierungsseminaren für Pädagoginnen und Pädagogen werden diverse Diskriminierungsformen, ihre möglichen Ursachen und bewährte Präventions - und Lösungsvorschläge vermittelt. Insbesondere zu den spezifischen Fragen im Umgang mit antisemitisch konnotierten Diskriminierungen. Fragen der Radikalisierungsprävention überschneiden sich mit der Vermittlung der Kompetenz des Umgangs mit Diskriminierungsvorfällen, da diese ihren Ursprung auch in Ideologien wie dem Islamismus oder Rechtsextremismus haben. 8.) Berücksichtigen die Schulaufsicht, die Schulinspektion und proSchul diskriminierungskritische Kriterien und Aspekte bei ihrer Arbeit? Falls ja, in welcher Form und auf welcher fachlichen Grundlage? Bitte im Detail darstellen. Zu 8.: Das Qualitätshandbuch Schulaufsicht berücksichtigt die Förderung einer diskriminierungskritischen Arbeit als Teil schulaufsichtlicher Aufgaben. Grundlage der Arbeit der Schulaufsicht sind Schulgesetz, die Landesverfassung sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Berliner Schulinspektion berücksichtigt diskriminierungskritische Kriterien und Aspekte wie folgt: Im Qualitätstableau, das auf Grundlage des Handlungsrahmens Schulqualität in Berlin erstellt wurde, ist das Qualitätsmerkmal „3.2 Schule als Lebensraum “ enthalten. Innerhalb dieses Merkmals werden unter dem Qualitätskriterium „3.2.1 Demokratiebildung“ fünf Indikatoren bewertet, sofern es der individuelle Inspektionsrahmen der Schule vorsieht, dieses Qualitätsmerkmal zu evaluieren. 3.2 Schule als Lebensraum Qualitätskriterien Wert 3.2.1 Demokratiebildung In d ik a to re n 1. Die Schule fördert unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. 2. Die Schülerinnen/Schüler/Auszubildenden/Studierenden übernehmen ihrer Entwicklung entsprechend Verantwortung für die Klassen- und Schulgemeinschaft. 3. Auf Gewaltvorfälle, Diskriminierung, Ausgrenzung und Mobbing wird sofort reagiert. 4. Die Schul- und Klassenregeln sind gemeinsam mit den Schülerinnen/Schülern/ Auszubildenden /Studierenden entwickelt worden. 5. Die Einhaltung der Schul- und Klassenregeln wird konsequent eingefordert. Des Weiteren sieht die Unterrichtsbeobachtung beim Unterrichtsmerkmal „2.2.5 Verhalten der Schülerinnen und Schüler“ einen entsprechenden Indikator (3.) vor. 13 2.2.5 Verhalten der Schülerinnen und Schüler In d ik a to re n 1. Sie gehen freundlich miteinander um. 2. Sie stören nicht den Unterricht. 3. Niemand wird ausgegrenzt. Die Schulinspektion gibt den Schulen eine systemische Rückmeldung zur Schul- und Unterrichtsqualität, eine Rückmeldung zu Einzelpersonen erfolgt nicht. „proSchul“ ist eine nachfrageorientierte Beratungs- und Unterstützungsagentur, die sich an den schulischen Entwicklungsvorhaben orientiert. Unsere Beratungsmatrix bezieht sich auf die Felder Systemisch denken und handeln Bestandsaufnahme und Diagnose Zielstellungen entwickeln Entwicklungsvorhaben umsetzen Schulkultur und Leadership Reflexion, Feedback und Evaluation Wenn in diesen Prozessen das Thema Diskriminierung auftaucht, wird es selbstverständlich mit der Schule bearbeitet. A priori legen wir keine diskriminierenden Kriterien zur Beratung an. 9.) Welche unabhängigen Beratungsangebote unterstützt der Senat, die Schüler*innen im Falle von Diskriminierung Beratung anbieten? Über welche inhaltlichen Kriterien und fachlichen Schwerpunkte sowie besonderen Expertisen verfügen diese? Gibt es für die Beratungsarbeit gemeinsame Qualitätsstandards ? Falls ja, bitte darstellen. Falls nein, ist die Entwicklung von übergreifenden Qualitätsstandards geplant? Zu 9.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie fördert das Demokratie- Projekt queer@school des Jugendnetzwerks Lambda Berlin-Brandenburg, das u. a. Empowerment-Workshops und Antidiskriminierungsberatung für Schülerinnen und Schüler anbietet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind oder werden entsprechend geschult. Für die Antidiskriminierungsberatung gibt es die Standards des Antidiskriminierungsverbandes in Deutschland (advd). Aus Mitteln der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird der Lernort „7xJung“ des Projektes „Gesicht Zeigen!“ gefördert. Angeboten werden Workshops für Schulklassen und Jugendgruppen zu den Themenschwerpunkten Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung. Weiterhin wird die „Praxisstelle Bildung und Beratung“ der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus gefördert. Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz, Justiz und Antidiskriminierung fördert das Projekt Kids-Courage des Trägers „Sozialistische Jugend Deutschland Die Falken LV Berlin“ und führt Projekttage an Grundschulen zum interkulturellen Lernen, Nachhaltigkeit und zu Demokratie und Mitbestimmung in verschiedenen Stadtteilen 14 durch. Zentraler inhaltlicher Ansatz der Projekttage ist die UN- Kinderrechtskonvention. Auf dieser Basis wurden bisher 6 verschiedene Veranstaltungstypen entwickelt, zwischen denen die Kinder jeweils wählen können, z. B. „Anders sein gewinnt“, „Kinder im Krieg – Kinder auf der Flucht“, Stadtteilforscher*innen unterwegs“. KidsCourage entspricht mit seiner Zielgruppe (Grundschüler/innen) der Fachdiskussion, der zufolge Demokratieerziehung möglichst früh ansetzen soll. Bei dem Projekt ist der innovative und partizipatorische Peer-Leader-Ansatz hervorzuheben , welcher ermöglicht, dass Jugendliche die Projekttage selbst leiten und ihre Erfahrungen als Multiplikatoren weitergeben. Die Projekttage werden überwiegend in Stadtteilen mit hohem Migrantenanteil durchgeführt sowie in Bezirken mit hohem rechtsextremen Wählerpotenzial. Die Projektarbeit erfolgt auf zwei Ebenen: 1. Ausbildung und Integration der (neuen) Peer-Leader und 2. Durchführung der Projekttage an Grundschulen bzw. in eigenen Räumen. Der Projektansatz von KidsCourage entwickelt sich kontinuierlich weiter durch neue Jugendliche und aktuelle Fragestellungen . In 2018 werden 33 reguläre Projekttage, 2 Kinderfeste, eine mehrtägige Teamschulung sowie regelmäßige Teamfortbildungen durchgeführt. Der Arbeitsansatz hat sich bewährt und wurde mit mehreren Preisen bedacht. Das Projekt „Praxisstelle Bildung und Beratung“ des Trägers KIgA e. V. reagiert auf den erheblichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf an Berliner Schulen zu den Themenfeldern „Antisemitismus“ und „islamistische Radikalisierung“. Im Falle antisemitischer Vorfälle an Schulen leistet die „Praxisstelle“ eine erste Krisenintervention und bietet längerfristige Unterstützung. Das Beratungskonzept bietet kurzfristige, qualifizierte Unterstützung für Schulen, Lehrpersonen, Gremien. Neben einem Beratungsangebot für Schulen im Falle antisemitischer Vorfälle werden im Projekt fachlich vorgebildete Teamende/Bildungsreferenteninnen und Bildungsreferenten ausgebildet , um später in Schulen Workshops/Seminare zu verschiedenen angrenzenden Themenbereichen z. B. Erinnerung und Holocaust, Verschwörungsmythen, Nahostkonflikt durchführen zu können. Die ausgebildeten Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten werden später verschiedene Praxisangebote für Schulen anbieten, z. B. Projektschultage, Projektwochen, schuljahresbegleitende Seminarreihen. Das Projekt „Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes - Fair mieten - fair wohnen - Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt (FMFW)“ bietet rechtliche Beratung für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie werden als Einzelfälle beraten, betreut und unterstützt. Das Projekt verfügt über eine große Expertise in der Beratung und Begleitung von Diskriminierungsfällen . Selbstverständlich steht das Beratungsangebot auch Schülerinnen und Schüler an Berliner Schulen im Falle von Diskriminierung bzw. deren Angehörigen zur Verfügung . 10.) Wie viele Diskriminierungsfälle dokumentierten unabhängige Diskriminierungsbeschwerdestellen, die sich mit Diskriminierung an Schulen befassen, für den in Frage 1 genannten Zeitraum in Berlin? Wie erklärt sich der Senat etwaige Unterschiede und denkt er darüber nach, sich für eine einheitliche Meldepflicht und Erfassung von Diskriminierungsfällen an Schulen einzusetzen? 15 Zu 10.: Nicht allen Beratungsstellen war es möglich innerhalb der Frist eine Rückmeldung oder Zuarbeit zu liefern. Andere Beratungsstellen haben darauf verwiesen, dass die Dokumentation der Beratungsfälle einer Systematik folgt, die die Nennung der Anzahl von Diskriminierungsfällen an Schulen leider nicht ohne weiteres ermöglicht. Queerformat e.V. dokumentiert keine Diskriminierungsfälle, die in den Fortbildungen und Beratungen bekannt werden. Allerdings wird in fast jeder Fortbildung und Beratung (ca. 70 Fortbildungen und 50 Beratungen im Bereich Schule im Jahr) von Diskriminierungen berichtet. Dies sind z.B. Beschimpfungen und Mobbing anhand der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts/der Geschlechtsidentität. Am häufigsten sind wir mit Diskriminierungen von transgeschlechtlichen Menschen beschäftigt (Mobbing, Verweigerung der richtigen Anrede, der Toilette/Umkleidekabine die der eigenen Geschlechtsidentität [GI] entspricht, etc.). Die Diskriminierungen betreffen v.a. Schülerinnen und Schüler, z.T. aber auch Lehrkräfte und weitere angestellte Personen. Schwerpunkt der Dokumentation bzw. der systematischen Erfassung in der Datenbank von Reach Out e.V. sind gewalttätige Angriffe und massive Bedrohungen. Diskriminierungsfälle dokumentiert Reach Out nur dann, wenn in Ausnahmefällen in diesem Bereich beraten wird oder den Beratungsprozess gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen des ADNB gestalten. Aufgrund der Workshops, die in Schulen gegeben werden und den dortigen Rückmeldungen zu Diskriminierungen wird die Situation als dramatisch beschrieben mit der Folge, dass meist nur der Schulwechsel bleibt. Zu häufig sei die Bereitschaft von Lehrerinnen und Lehrern und Schulleitung, sich zu rassistischen Vorfällen im Sinne der betroffenen Kinder/Eltern zu verhalten, leider nicht gegeben. Eltern beraten Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung e.V. ist eine Beratungsstelle für Eltern von Eltern von Kindern mit Behinderung und das Thema Schule ist eines von vielen. Die einzelnen Diskriminierungsfälle von Kindern mit Behinderung an Schulen werden nicht systematisch erfasst, sondern Beratungsthemen dokumentiert . In den Beratungen (persönlich, telefonisch und per Mail) wird deutlich, dass jede Familie mit einem schulpflichtigen Kind in Berlin immer wieder Diskriminierung in und um das Schulthema herum erfahren, z.B. • werden Eltern bei Krankheitsstand im Kollegium gebeten, die Kinder mit Behinderung früher abzuholen, • Fahrdienste werden nicht genehmigt, • Medikamente werden nicht verabreicht, • Kinder werden an Schulen abgelehnt, • es existiert nur eine unzureichende oder gar keine Förderung, • Sportevents, Schulfeste, usw. sind nicht barrierefrei. Da diese Diskriminierung für Familien von Kindern mit Behinderung Alltag ist, beschweren sich Eltern oft gar nicht mehr oder kennen die Rechte und Möglichkeiten auch nicht. Viele Familien haben keine Energie für eine Beschwerde, weil es im Leben von Familien von Kindern mit Behinderung immer wieder Ablehnung (Amt/Krankenkasse/…) gibt und Familien ständig ihre Rechte erkämpfen müssen. 16 Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) erfasst über Workshops, die sie mit Jugendlichen durchführen, Berichte von Diskriminierungsvorfällen mit Mitschülerinnen und Mitschülern und vor allem Lehrerinnen und Lehrern. Oft sei es die Scham und die Angst vor Konsequenzen, was Betroffene davon abhält, die Erlebnisse zu melden. Zwischen 2014 bis 2017 wurden 35 gemeldete Diskriminierungsfälle erfasst. Die Meldungen von 2018 sind noch nicht abschließend ausgewertet , Stand Oktober 2018 sind 15 Fälle gemeldet. Allerdings besteht im Rahmen der Workshops nicht die Kapazität, alle Meldungen vor Ort aufzunehmen. Deswegen sind die hier vorgelegten Zahlen weit geringer als die tatsächlichen Meldungen. Bei ADAS sind seit Juni 2016 bis heute insgesamt 192 Fälle eingegangen, wovon 20 Fälle sich außerhalb Berlins ereigneten. Insgesamt gab es in Berlin im Bereich Schule 155 Fälle, die von unterschiedlichen Gruppen (sowohl von Schülerinnen oder Eltern als auch von Lehrpersonal, Sozialarbeitern und Erziehern) gemeldet wurden. Von diesen 155 Fällen sind in 127 Fällen lediglich Schülerinnen und Schüler betroffen . Demnach haben wir 127 Fälle aus Berlin, bei denen Schülerinnen und Schüler diskriminiert wurden und von folgenden Merkmalen betroffen waren (Mehrfachnennungen durch die Mehrdimensionalität der Fälle): Merkmale Anzahl (Mehrfachnennungen) Ethnische Herkunft 93 Religion oder Weltanschauung 33 Geschlecht 21 Behinderung 17 Sozialer Status 15 Sexuelle Orientierung 3 Die Beratungsstelle OFEK hat insgesamt 12 Fälle von Antisemitismus zurückgemeldet . Dabei handelt es sich ausschließlich um Fälle, die aus dem Berliner Raum im Zusammenhang mit Schulen in der Beratungsstelle bearbeitet wurden. Über die Dokumentation hinaus berichtet OFEK über das Kompetenzzentrum und im Rahmen der Arbeit im Kompetenzzentrum von vielen anderen Fällen, die zwar im Rahmen der Bildungsarbeit dokumentiert werden, aber nicht in das System der Dokumentation der Beratungsstelle eingespeist werde. Es sind Vorfälle, die z.B. am Rande unserer Elterngruppen oder auch bei der Arbeit an den Schulen uns erzählt werden. Jahr Antisemitische Vorfälle Art der antisemitischen Diskriminierung 2016 1 Diskriminierung durch Lehrkraft im Unterricht : Art der Darbietung der Shoah 2017 4 (davon zwei auch bei der SenBildJugFam dokumentiert) 1.Ungleichbehandlung durch Lehrkraft, Benotung 2.Antisemitische Äußerungen durch Mitschüler , verfassungsfeindliche Äußerungen 3.Verfassungsfeindliche Symbole auf der Schultoilette 4. Antisemitische Äußerungen und physische Angriffe durch Mitschüler, keine 17 bzw. ungenügende Intervention durch Schule 2018 5 (davon zwei auch bei der SenBildJugFam dokumentiert) 1. Antisemitistische Äußerungen, Diskriminierung aufgrund von Körpernormen, Homophobie, verfassungsfeindliche Symbole, fehlende bzw. unzureichende Intervention durch die Schule 2. Antisemitische Beschimpfung, Jude als Schimpfort, indirekte Betroffenheit 3. Antisemitische Äußerungen, keine Intervention durch Lehrkraft 4. Schulamt: Verweigerung der Aufnahme an einer öffentlichen Schule angeblich aus Schutz vor Antisemitismus, Veranderung durch Verweis darauf, dass Juden ihre Schule hätten und man dorthin solle. 5. Schulamt: „Empfehlung“ zur Aufnahme von jüdischen Kindern, da Schulen keine Erfahrung mit jüdischen Kindern hätten und nur Probleme bekannt sein. Außerdem bestehe die Gefahr, dass bei jüdischen Schülerinnen/Schülern die Presse komme. unbekannt 2 Keine Angaben Amaro Foro e.V. konnte für das Jahr 2013 keine Erfassungen vorlegen, da das Dokumentationsprojekt erst 2014 entstanden ist. Amaro Foro macht darauf aufmerksam , dass die gemeldeten Fälle nicht repräsentativ sind, da die Dunkelziffer viel höher liegt. Jahr Antiziganistische Vorfälle Art der antiziganistischen Diskriminierung 2014 6 Im Bereich Bildung wurden 2014 sechs Vorfälle dokumentiert im Form von amtlicher Verweigerung von Schulplätzen, antiziganistischer Beleidigungen , abwertenden Kommentaren über Bildungsferne und mangelnder Schulinteresse von Roma, Aussagen und Zuschreibungen seitens des Schulpersonals über Lebensweisen und Traditionen von Roma. 2015 7 2015 wurden uns 7 Fälle im Bereich Bildung, ebenfalls in Form von Verweigerung von Schulplätzen und diskreditierender Zuschreibung und Unterstellung gemeldet. 2016 15 2016 wurden 15 Fälle im Bereich Bildung , davon 10 in Form von abwertenden Kommentaren, antiziganisti- 18 schen Aussagen, fehlenden Interventionen bei Konflikten, rassistischen Beleidigungen, alles seitens der Lehrkräfte . Die restlichen Fälle bezogen sich auf Verweigerungen von Schulplätzen . 2017 26 2017 sind es 26 Fälle gewesen, davon 12, wie auch 2016 in Form von abwertenden Kommentaren, antiziganistischen Aussagen, Fehlenden Interventionen bei Konflikten, rassistischen Beleidigungen usw. seitens der Lehrkräfte . Die Zahlen von Beratungen und Meldungen bei „KiDs- Kinder vor Diskriminierung schützen!“ (Beratung, Beschwerdeverfahren & Kampagnen der Fachstelle KINDERWELTEN für Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung) im Bereich Schule geben im Folgenden nicht den Kitabereich wieder und beziehen sich auf die Grundschule bis einschließlich der zweiten Klassenstufe. 2016 2017 Stand 10/2018 7 Fälle Beratungen und Meldungen 15 Fälle Beratungen und Meldungen 10 Fälle Beratungen und Meldungen Jahre Durch wen? Merkmale 2016 Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Religion Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Behinderung Schulbuch Rassismus Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Rassismus Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Behinderung, chronische Krankheit Mitschülerinnen und Mitschüler Rassismus Mitschülerinnen und Mitschüler Mobbing 2017 Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Antimuslimischer Rassismus Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Sprache / Rassismus Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Antimuslimischer Rassismus Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Schulkultur: Stereotype Darstellung Sommerfest Schülerinnen und Schüler Rassismus, Mobbing Schulorganisation, Anmeldung Rassismus, Transphobie 19 Schülerinnen und Schüler Rassismus, Mobbing Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Rassismus, Sexismus: Stereotype Darstellung Theaterstück Schulleitung, Schulaufsicht Rassismus unklar Rassismus Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Rassismus Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Antimuslimischer Rassismus Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Rassismus, Behinderung Schulorganisation Rassismus Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Rassismus 2018 Schule/ Lehrerinnen und Lehrer, Hortleitung Rassismus Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Rassismus Schule/Lehrerinnen und Lehrer/Eltern Rassismus, Transphobie unklar Rassismus Mitschülerinnen und Mitschüler Rassismus Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Uneindeutig Schule/ Lehrerinnen und Lehrer Rassismus, Transphobie Lehrerinnen und Lehrer /Mitschülerinnen und Mitschüler Rassismus Schule Sozioökonomischer Status Schulleitung Uneindeutig Das Berliner Netzwerk gegen Diskriminierungen in Schule und Kitas (BeNeDiSK) hat über das Online-Meldeverfahren für die Jahre 2016 und 2017 insgesamt 111 auswertbare Diskriminierungsfälle im Bereich Kita (24 Fälle) und Schule (87 Fälle) zurückgemeldet . Fälle Schulbereich 2016 und 2017 Anmerkungen davon Grundschule 58 davon weiterführende Schule 23 Berufsschule 4 Schulaufsicht / Schulamt 2 Merkmale 2016 und 2017 Anmerkungen Alter 2 Behinderung 7 20 Geschlecht / Geschlechtsidentität 6 Rassismus 50 Religion / Weltanschauung 7 Soziale Herkunft 2 Sexuelle Identität 0 Unklar 2 Verursachende Person / Mechanismus Schule 2016 und 2017 Anmerkungen Lehrerinnen und Lehrer/ Schulleitung/Erzieherinnen und Erzieher 64 Davon ¼ Schulleitung Mitschülerin und Mitschüler 23 Eltern 4 Regel / Gesetz 7 Andere (Polizei) 3 Inhalt der Beschwerde 2016 und 2017 Anmerkungen Zugang 11 Belästigung, Beleidigung 43 Äußerungen, auch von Mitschüler_innen Benotung 8 Schulmaterial 4 Verwehrung von Leistung, Unterstützung, Hilfe 10 Gewalt 7 Ausstattung/Raum 3 Sonstiges (Regelung /Gesetze) 6 Situation in der Schule 2016 und 2017 Anmerkungen Bringen und Abholen 1 Im Gespräch 3 Klassenfahrt 1 Lehrerinnen/-lehrerzimmer 2 Pause 5 Unterricht 17 Andere Situation 3 Häufig Willkommensklassen Unklar 8 Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) hat folgende Zahlen von 2015 bis Oktober 2018 zu Antisemitismus in Schulen zurückgemeldet: Schulform 2015 2016 2017 2018 Insgesamt Grundschule 1 - 1 3 5 Integrierte Sekundarschule (ISS) - - 1 1 2 Gymnasium - 2 1 2 5 OSZ - 1 - - 1 21 Berufsbildung 1 1 - 2 4 unbekannt 4 3 4 2 13 Vorfallsart 2015 2016 2017 2018 Insgesamt Angriff - - 2 - 2 Gez. S. - 2 - - 2 Bedrohung - 1 - 1 - v.V. 6 4 5 9 24 Täterinnen/Täter 2015 2016 2017 2018 Insgesamt Lehrkraft - - 2 1 3 Schülerin und Schüler 3 3 2 6 14 extern 1 1 - - 2 unbekannt 2 3 3 3 11 insgesamt 6 7 7 10 30 Um diese Zahl einzuordnen, macht RIAS darauf aufmerksam, dass hier ein Vorgang als ein Fall gezählt wird, auch wenn ein Vorgang z.T. viele antisemitische Handlungen über einen längeren oder langen Zeitraum beinhaltet und die Statistik auf „konservativer Zählung“ beruht. Die Zahlen von RIAS beinhalten keine Dopplungen mit den Zahlen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für das Jahr 2017, da hier ein Abgleich zwischen RIAS und SenBildJugFam stattgefunden hat. Die Unterschiede in den Zahlen der dokumentierten Diskriminierungsfälle ergeben sich u.a. aus der unterschiedlichen Art der Erfassung, aus der Bereitschaft Betroffener zur Dokumentation, aus den unterschiedlichen Ressourcen für eine Dokumentation , bundes- und/ oder stadtweiter Arbeit, Konzentration der Beratungs- und Antidiskriminierungsarbeit auf den Bereich Schulen oder breitere Aufstellung. Das Hilfe- und Unterstützungsverfahren für Gewaltvorfälle, Notfälle und Krisen gemäß der Notfallpläne für Berliner Schulen wird derzeit überarbeitet. In diesem Rahmen werden auch die Meldekategorien präzisiert und gegebenenfalls angepasst.“ 11.) Arbeitet der Senat an einer umfassenden und merkmalsübergreifenden Antidiskriminierungsstrategie für Schulen? Wenn ja: Wie weit sind die Planungen und werden dabei Expertisen externer Antidiskriminierungsstellen einbezogen? Zu 11.: In Berlin ist vor zwei Jahren als Pilotprojekt eine ministerial verankerte Antidiskriminierungsbeauftragte für Schulen eingesetzt worden. Diese Position soll nun verstetigt und ausgebaut werden. Berlin weist eine Vielzahl an unabhängigen Beratungsstellen auf, an die sich Eltern und Schülerinnen und Schüler aber auch schulische Beschäftigte bei Diskriminierungsfällen wenden können. Die Antidiskriminierungsbeauftragte arbeitet in stetem Austausch mit den Beratungsstellen. Zusätzlich ist das Thema Antidiskriminierung Referat für Grundsatzangelegenheiten der Schulen verankert. Die oder der Antidiskriminierungsbeauftragte ist Teil einer Antidiskriminierungsstrategie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: So wird ab 2019 zum Beispiel in Zusammenarbeit mit erfahrenen Bildungsträgern und Beratungsstellen 22 zum Themenkreis eine mehrjährige verpflichtende diskriminierungskritische Qualifizierung für Führungs- und Leitungskräfte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beginnen. Berlin, den 07. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie