Drucksache 18 / 16 796 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm (LINKE) vom 19. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2018) zum Thema: Auszubildendentickets im Land Berlin und Antwort vom 31. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Carola Bluhm (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16796 vom 19. Oktober 2018 über Auszubildendentickets im Land Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es zutreffend, dass Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Dienst im Land Berlin nicht in den Genuss eines Auszubildendentickets kommen (können), weil der § 1 Abs. 1 Pkt. 2 Buchstabe g) der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV) nur die „Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes“ als anspruchsberechtigte Personengruppe benennt? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Warum soll der Buchstabe a) o.g. Rechtsgrundlage, der u.a. Studenten von Hochschulen und Akademien als Anspruchsberechtigte benennt, für die Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Dienst nicht einschlägig sein? Antwort zu 2: Der Verordnungsgeber hat in der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV) in § 1 Abs. 1 Nr. 2 mit den Buchstaben a bis h alle Personengruppen aufgelistet, die auch nach Vollendung des 15. Lebensjahres Auszubildende im Sinne des § 45a Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind. In diesem Paragrafen des PBefG sind die Ausgleichleistungen geregelt, die den Verkehrsunternehmen für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs zu zahlen sind. 2 Frage 3: Ausgleichzahlungen in welcher Höhe (pro Jahr) wären fällig, wenn auch die Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Dienst ein Auszubildendenticket erhalten würden? Antwort zu 3: Hierzu liegen dem Senat keine Zahlen vor. Frage 4: Welche rechtlichen oder sonstigen Schritte wären erforderlich, um dies zu ermöglichen? Antwort zu 4: Bei der PBefAusglV handelt es sich um eine bundesweit geltende Verordnung. Um diese zu verändern, wären die entsprechenden Schritte auf Bundesebene erforderlich. Grundsätzlich könnte, unbeschadet der Regelungen der PBefAusglV, der Kreis der Nutzenden für VBB-Zeitkarten um Auszubildende erweitert werden. Für die dadurch entstehenden Mindereinnahmen wären die erforderlichen Ausgleichszahlungen zur Verfügung zu stellen. Der Berliner Senat hat sich zum Ziel gesetzt, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) weiter zu verbessern. Hierzu gehören auch attraktive Tarife. Aus diesem Grunde wurde unter Leitung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine AG Tarife gegründet. In dieser werden auch die weiteren Schritte zur Verbesserung der Zeitkarten für Jugendliche behandelt. Da eine verbundeinheitliche Regelung erforderlich ist, wären entsprechende mögliche Änderungen aber auch mit dem Land Brandenburg abzustimmen. So sind unterschiedliche Regelungen innerhalb des Tarifgebietes des Verkehrsverbundes Berlin- Brandenburg (VBB) z.B. für den AB-Tarifbereich (ausschließlich Land Berlin) und den ABC-Tarifbereich wegen der fehlenden Tariftransparenz nicht zielführend. Berlin, den 31.10.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz