Drucksache 18 / 16 802 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 15. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2018) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Was ist in der „Smokkin Shisha Lounge“ los? und Antwort vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 802 vom 15. Oktober 2018 über Organisierte Kriminalität – Was ist in der „Smokkin Shisha Lounge“ los? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann existiert die „Smokkin Shisha Lounge“ im Tegeler Weg 1, 10589 Berlin? Zu 1.: Das Lokal „Smokkin Shisha Louge“ wurde am 8. Januar 2018 gewerberechtlich angemeldet . 2. Wer ist Inhaber/in der Lokalität „Smokkin Shisha Lounge“ und wann erfolgte die entsprechende Gewerbeanmeldung? Zu 2.: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erteilt der Senat zu Gewerbetreibenden keine Auskunft. Für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gelten die einschlägigen Vorschriften der §§ 150 ff. Gewerbeordnung. 3. Wie oft wurde in den letzten acht Jahren der örtliche Polizeiabschnitt aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen zur Lokalität „Smokkin Shisha Lounge“ gerufen? (Aufstellung nach Jahren und Art des Vorfalls erbeten.) Zu 3.: Der Begriff „Gewalttätige Auseinandersetzungen“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht verwendet. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung wird durch die Polizei Berlin nicht durchgeführt. 4. Wann genau erfolgten die Prüfungen der „Smokkin Shisha Lounge“ durch die Gewerbeaufsicht bzw. aus welchen Gründen sind diese Überprüfungen ausgeblieben? (Aufstellung der letzten acht Jahre erbeten.) Zu 4.: Laut Betriebekartei ist unter der Anschrift Tegeler Weg 1, 10589 Berlin, die Mercanli UG – HRB 194148 B, Tätigkeit „Gastronomie“ (erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb ohne Alkoholausschank, Kaffe, Eiskaffee)“ seit dem 08. Januar.2018 angemeldet. Seite 2 von 4 Am 11. Oktober 2018 wurde dort ein Verbundeinsatz durchgeführt. Bei der gewerbeund gaststättenrechtlichen Kontrolle kam es zur Feststellung von Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit und der Preisangabenverordnung. 5. Besitzt die „Smokkin Shisha Lounge“ eine einsehbare Videoüberwachung am oder im Gebäude und wurde dieses kenntlich gemacht? Zu 5.: Es ist nicht Aufgabe des Senats, Auskünfte zu den Sicherungsmaßnahmen Gewerbetreibender zu geben. 6. Welche Rolle spielt die „Smokkin Shisha Lounge“ nach Behördenkenntnissen im Hinblick auf den Drogenhandel sowie die Rocker- und Clankriminalität in Berlin? Zu 6.: Der Polizei Berlin ist bekannt, dass das Lokal in der Vergangenheit gelegentlich Anlaufpunkt verschiedener Angehöriger des Hells Angels Motorcycle Club Berlin Central war. Aktuelle Erkenntnisse zu registrierten Straftaten liegen der Polizei Berlin nicht vor. Im Zusammenhang mit der Betäubungsmittelkriminalität ist die „Smokking Shisha Lounge“ nicht wesentlich in Erscheinung getreten. Der Begriff „Clankriminalität“ lässt sich ohne weitere inhaltliche Bestimmung nicht auf eine Ethnie oder Herkunftsregion beschränken. Da die Polizei Berlin gegen einzelne Straftäter oder Gruppierungen unabhängig einer etwaigen Familienzugehörigkeit ermittelt, wird der Begriff „Clan“ von der Polizei nicht verwendet. Eine Aussage zur Rolle der Lokalität bezogen auf „Clankriminalität“ ist aus den dargestellten Gründen nicht möglich. 7. Wie viele Körperverletzungsdelikte wurden in den letzten acht Jahren in und vor der „Smokkin Shisha Lounge“ registriert? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 7.: Der nachfolgenden Übersicht sind die zur Anschrift Tegeler Weg 1, 10589 Berlin erfassten Körperverletzungsdelikte zu entnehmen. Deliktsbereich 2010 2011 2012 2013 2014 Körperverletzung 0 0 2 0 0 darunter Gefährliche Körperverletzung, sonstige Tatörtlichkeit 0 0 2 0 0 Körperverletzung (vorsätzliche einfache) 0 0 0 0 0 Körperverletzung (gefährliche und schwere) auf Straßen, Wegen, Plätzen 0 0 0 0 0 Gesamtergebnis 0 0 2 0 0 Quelle: DataWareHouse Führungsinformation (FI), Stand 24. Oktober 2018 Seite 3 von 4 Deliktsbereich 2015 2016 2017 2018* Körperverletzung 0 0 0 0 darunter Gefährliche Körperverletzung, sonstige Tatörtlichkeit 0 0 0 0 Körperverletzung (vorsätzliche einfache) 0 0 0 0 Körperverletzung (gefährliche und schwere) auf Straßen, Wegen, Plätzen 0 0 0 0 Gesamtergebnis 0 0 0 0 * 2018 : 1. Januar – 30. September 2018 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 24. Oktober 2018 8. Wie viele Strafanzeigen wurden in den letzten acht Jahren aufgrund von körperlichen Auseinandersetzung im und vor der „Smokkin Shisha Lounge“ gefertigt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 8.: Neben den zu Frage 7 dargestellten Fallzahlen zum Deliktsbereich „Körperverletzung“ wurden folgende Rohheits- und Sexualdelikte sowie Straftaten gegen das Leben zur Anschrift Tegeler Weg 1, 10589 Berlin, erfasst. Deliktsbereich 2010 2011 2012 2013 2014 Rohheitsdelikte (ohne Körperverletzung) 0 0 0 1 1 darunter Bedrohung 0 0 0 1 0 Misshandlung Kinder/Schutzbefohlene 0 0 0 0 1 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 Straftaten gegen das Leben 0 0 0 0 0 Gesamtergebnis 0 0 0 1 1 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 24. Oktober 2018 Deliktsbereich 2015 2016 2017 2018 Rohheitsdelikte (ohne Körperverletzung) 0 1 0 0 darunter Bedrohung 0 1 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 Straftaten gegen das Leben 0 0 0 0 Gesamtergebnis 0 1 0 0 * 1. Januar – 30. September 2018 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 24. Oktober 2018 9. Was genau ereignete sich in der Nacht vom 11.10.2018 auf den 12.10.2018 an und in der Lokalität „Smokkin Shisha Lounge“? Zu 9.: In den Abendstunden des 11.Oktober 2018 wurde auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Bln) das Lokal „Smokkin Shisha Lounge“ durch Einsatzkräfte der Polizei Berlin sowie des Zollfahndungsamtes Berlin- Brandenburg begangen. Seite 4 von 4 10. Wie viele Einsatzkräfte waren vor Ort? Zu 10.: Aus einsatztaktischen Gründen wird die genaue Anzahl der eingesetzten Beamten nicht genannt. 11. Welches Fachkommissariat ermittelt? Zu 11.: Die Benennung von einzelnen eingesetzten oder ermittlungsführenden Dienststellen könnte Rückschlüsse auf derzeit laufende Ermittlungsverfahren erlauben, zu denen die Polizei Berlin grundsätzlich keine Angaben macht. 12. In welcher Weise spielt Schutzgelderpressung bei dem Vorfall eine Rolle? 13. In welcher Weise spielten Clanrivalitäten bei dem Vorfall eine Rolle? Zu 12. und 13.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 14. Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt und wie viele Personen festgenommen? Zu 14.: Es wurden zwei Strafanzeigen gefertigt. Personen wurden nicht festgenommen. Berlin, den 05. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport