Drucksache 18 / 16 804 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 15. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2018) zum Thema: Kampf gegen die Rockerkriminalität – Treffpunkt „Harlem“ II und Antwort vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 804 vom 15. Oktober 2018 über Kampf gegen die Rockerkriminalität – Treffpunkt „Harlem“ II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann existiert das Café „Harlem“ in der Triftstraße 1, 13353 Berlin? Zu 1.: Das Lokal wurde am 1. April 2009 gewerberechtlich angemeldet. 2. Wer ist Inhaber/in der Lokalität Café „Harlem“ und wann erfolgte die entsprechende Gewerbeanmeldung? Zu 2.: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erteilt der Senat Berlin zu Gewerbetreibenden keine Auskunft. Für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gelten die einschlägigen Vorschriften der §§ 150 ff. Gewerbeordnung. 3. Wie oft wurde in den letzten acht Jahren der örtliche Polizeiabschnitt aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen zum Café „Harlem“ gerufen? (Aufstellung nach Jahren und Art des Vorfalls erbeten.) Zu 3.: Der Begriff „Gewalttätige Auseinandersetzungen“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht verwendet. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung wird durch die Polizei Berlin nicht durchgeführt. 4. Wann genau erfolgten die Prüfungen des Café „Harlem“ durch die Gewerbeaufsicht bzw. aus welchen Gründen sind diese Überprüfungen ausgeblieben? (Aufstellung der letzten acht Jahre erbeten. Seite 2 von 5 Zu 4.: Laut Betriebekartei ist unter der Anschrift Triftstr.1, 13353 Berlin, ein Einzelunternehmen , Tätigkeit „Schankwirtschaft“, seit dem 01. April 2009 angemeldet. Der Eigenname „Café Harlem“ ist hierbei nicht erfasst. Am 11.Oktober 2018 wurde dort ein Verbundeinsatz durchgeführt. Bei der gewerbe- und gaststättenrechtlichen Kontrolle kam es zu keinen Feststellungen. Eine weitere gewerberechtliche Kontrollmaßnahme durch den Gewerbeaußendienst, gemeinsam mit dem Landeskriminalamt - LKA 4 - erfolgte am 22. Mai 2012. Es wurden Verstöße gegen die Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit festgestellt. 5. Besitzt das Café „Harlem“ eine Videoüberwachung am oder im Gebäude und wurde dieses kenntlich gemacht? Zu 5.: Es ist nicht Aufgabe des Senats, Auskünfte zu den Sicherungsmaßnahmen Gewerbetreibender zu geben. 6. Welche Rolle spielt das Café „Harlem“ nach Behördenkenntnissen im Hinblick auf den Drogenhandel sowie die Rocker- und Clankriminalität in Berlin? Zu 6.: Der Polizei Berlin ist bekannt, dass das Lokal in den vergangenen Jahren Anlaufpunkt verschiedener Angehöriger des Hells Angels Motorcycle Club Berlin Central war. Aktuelle Erkenntnisse zu registrierten Straftaten liegen der Polizei Berlin nicht vor, allerdings wird das Lokal von anderweitigen der Organisierten Kriminalität zuzurechnenden Personen als Verkehrsörtlichkeit genutzt. Der Begriff „Clankriminalität“ lässt sich ohne weitere inhaltliche Bestimmung nicht auf eine Ethnie oder Herkunftsregion beschränken. Da die Polizei Berlin gegen einzelne Straftäter oder Gruppierungen unabhängig einer etwaigen Familienzugehörigkeit ermittelt, wird der Begriff „Clan“ von der Polizei nicht verwendet. Eine Aussage zur Rolle der Lokalität bezogen auf „Clankriminalität“ ist aus den dargestellten Gründen nicht möglich. Im Zusammenhang mit der Betäubungsmittelkriminalität ist das Café „Harlem“ nicht wesentlich in Erscheinung getreten. 7. Wie viele Körperverletzungsdelikte wurden in den letzten acht Jahren in und vor dem Café „Harlem“ registriert? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 7.: Der nachfolgenden Übersicht sind die zur Anschrift Triftstraße 1, 13353 Berlin erfassten Körperverletzungsdelikte zu entnehmen. Deliktsbereich 2010 2011 2012 2013 2014 Körperverletzung 1 2 0 0 3 darunter Gefährliche Körperverletzung, sonstige Tatörtlichkeit 1 1 0 0 0 Körperverletzung (vorsätzliche einfache) 0 1 0 0 3 Seite 3 von 5 Körperverletzung (gefährliche & schwere) auf Straßen, Wegen, Plätzen 0 0 0 0 1 Gesamtergebnis 1 2 0 0 4 Quelle: DataWareHouse Führungsinformation (FI), Stand 24. Oktober 2018 Deliktsbereich 2015 2016 2017 2018* Körperverletzung 4 4 0 2 darunter Gefährliche Körperverletzung, sonstige Tatörtlichkeit 1 0 0 1 Körperverletzung (vorsätzliche einfache) 3 4 0 1 Körperverletzung (gefährliche & schwere) auf Straßen, Wegen, Plätzen 1 0 0 0 Gesamtergebnis 5 4 0 2 * 2018 : 1. Januar – 30. September 2018 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 24. Oktober 2018 Verschiedene Webseiten weisen dem Café Harlem die Anschrift Müllerstr. 157 in 13353 Berlin zu. Da es sich bei der Anschrift Triftstr. 1 um ein Eckhaus zur Müllerstr. 157 handelt, sind der nachfolgenden Übersicht die zur Anschrift Müllerstr. 157, 13353 Berlin, erfassten Körperverletzungsdelikte zu entnehmen. Deliktsbereich 2010 2011 2012 2013 2014 Körperverletzung 1 2 0 0 0 darunter Gefährliche Körperverletzung, sonstige Tatörtlichkeit 0 0 0 0 0 Körperverletzung (vorsätzliche einfache) 0 2 0 0 0 Körperverletzung (gefährliche & schwere) auf Straßen, Wegen, Plätzen 1 0 0 0 0 Gesamtergebnis 2 2 0 0 0 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 24. Oktober 2018 Deliktsbereich 2015 2016 2017 2018* Körperverletzung 1 0 1 0 darunter Gefährliche Körperverletzung, sonstige Tatörtlichkeit 0 0 1 0 Körperverletzung (vorsätzliche einfache) 1 0 0 0 Körperverletzung (gefährliche & schwere) auf Straßen, Wegen, Plätzen 0 0 1 0 Gesamtergebnis 1 0 2 0 * 2018 : 1. Januar – 30. September 2018 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 24. Oktober 2018 8. Wie viele Strafanzeigen wurden in den letzten acht Jahren aufgrund von körperlichen Auseinandersetzung im und vor dem Café „Harlem“ gefertigt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Seite 4 von 5 Zu 8.: Neben den zu Frage 7 dargestellten Fallzahlen zum Deliktsbereich „Körperverletzung“ wurden folgende Rohheits- und Sexualdelikte sowie Straftaten gegen das Leben zur Anschrift Triftstraße 1, 13353 Berlin erfasst. Deliktsbereich 2010 2011 2012 2013 2014 Rohheitsdelikte (ohne Körperverletzung) 1 0 1 0 1 darunter Bedrohung 0 0 0 0 1 Menschenhandel 1 0 0 0 0 Räuberischer Diebstahl 0 0 1 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 Straftaten gegen das Leben 0 0 0 0 0 Gesamtergebnis 1 0 1 0 1 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 24. Oktober 2018 Deliktsbereich 2015 2016 2017 2018* Rohheitsdelikte (ohne Körperverletzung) 0 1 1 3 darunter Bedrohung 0 1 1 3 Sexualdelikte 0 0 0 0 Straftaten gegen das Leben 0 0 0 0 Gesamtergebnis 0 1 1 3 * 2018 : 1. Januar – 30. September 2018 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 24. Oktober 2018 Die Daten für die Anschrift Müllerstr. 157, 13353 Berlin sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Deliktsbereich 2010 2011 2012 2013 2014 Rohheitsdelikte (ohne Körperverletzung) 0 1 0 0 0 darunter Raub 0 1 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 Straftaten gegen das Leben 0 0 0 0 0 Gesamtergebnis 0 1 0 0 0 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 24. Oktober 2018 Deliktsbereich 2015 2016 2017 2018* Rohheitsdelikte (ohne Körperverletzung) 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 1 Straftaten gegen das Leben 0 0 0 0 Gesamtergebnis 0 0 0 1 * 2018 : 1. Januar – 30. September 2018 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 24. Oktober 2018 9. Was genau ereignete sich in der Nacht vom 11.10.2018 auf den 12.10.2018 am und im Café „Harlem“? Seite 5 von 5 Zu 9.: In den Abendstunden des 11. Oktober 2018 wurde auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ASOG Bln) das Café „Harlem“ durch Einsatzkräfte der Polizei Berlin sowie des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg begangen. 10. Wie viele Einsatzkräfte waren vor Ort? Zu 10.: Aus einsatztaktischen Gründen wird die genaue Anzahl der eingesetzten Beamten nicht genannt. 11. Welches Fachkommissariat ermittelt? Zu 11.: Die Benennung von einzelnen eingesetzten oder ermittlungsführenden Dienststellen könnte Rückschlüsse auf derzeit laufende Ermittlungsverfahren erlauben, zu denen die Polizei Berlin grundsätzlich keine Angaben macht. 12. Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt und wie viele Personen festgenommen? Zu 12.: Es wurden zwei Strafanzeigen gefertigt. Personen wurden nicht festgenommen. Berlin, den 05. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport