Drucksache 18 / 16 805 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 15. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2018) zum Thema: Organisierte Kriminalität – Was ist in der Café Bar Lounge „Smaragd“ los? und Antwort vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 805 vom 15. Oktober 2018 über Organisierte Kriminalität – Was ist in der Café Bar Lounge „Smaragd“ los? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann existiert das „Smaragd“ in der Manteuffelstraße 91, 10997 Berlin? Zu 1.: Die Schankwirtschaft „Smaragd“ wurde am 13. Dezember 2017 gewerberechtlich angemeldet. 2. Wer ist Inhaber/in der Lokalität „Smaragd“ und wann erfolgte die entsprechende Gewerbeanmeldung? Zu 2.: Aus datenschutzrechtlichen Gründen erteilt der Senat zu Gewerbetreibenden keine Auskunft. Für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gelten die einschlägigen Vorschriften der §§ 150 ff. Gewerbeordnung. 3. Wie oft wurde in den letzten acht Jahren der örtliche Polizeiabschnitt aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen zur Lokalität „Smaragd“ gerufen? (Aufstellung nach Jahren und Art des Vorfalls erbeten.) Zu 3.: Der Begriff „Gewalttätige Auseinandersetzungen“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht verwendet. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung wird durch die Polizei Berlin nicht durchgeführt. 4. Wann genau erfolgten die Prüfungen des „Smaragd“ durch die Gewerbeaufsicht bzw. aus welchen Gründen sind diese Überprüfungen ausgeblieben? (Aufstellung der letzten acht Jahre erbeten.) Zu 4.: Laut Betriebekartei ist unter der Anschrift Manteuffelstr. 91, 10997 Berlin, die Cafè Bar Smaragd, Tätigkeit „Schankwirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeiten“ seit dem 13. Dezember 2017 angemeldet. Seite 2 von 4 Die Gaststätte war seit ihrer Gewebeanmeldung noch nicht Gegenstand von Kontrollmaßnahmen des Gewerbeaußendienstes. 5. Besitzt das „Smaragd“ eine Videoüberwachung am oder im Gebäude und wurde dieses kenntlich gemacht? Zu 5.: Es ist nicht Aufgabe des Senats, Auskünfte zu den Sicherungsmaßnahmen Gewerbetreibender zu geben. 6. Welche Rolle spielt das „Smaragd“ nach Behördenkenntnissen im Hinblick auf den Drogenhandel sowie die Rocker- und Clankriminalität in Berlin? Zu 6.: Der Polizei Berlin liegen keine Erkenntnisse vor, dass Personen, die der Organisierten Kriminalität zugerechnet werden, die Lokalität „Smaragd“ als Verkehrsörtlichkeit nutzen. Der Begriff „Clankriminalität“ lässt sich ohne weitere inhaltliche Bestimmung nicht auf eine Ethnie oder Herkunftsregion beschränken. Da die Polizei Berlin gegen einzelne Straftäter oder Gruppierungen unabhängig einer etwaigen Familienzugehörigkeit ermittelt, wird der Begriff „Clan“ von der Polizei nicht verwendet. Eine Aussage zur Rolle der Lokalität bezogen auf „Clankriminalität“ ist aus den dargestellten Gründen nicht möglich. In den Bereichen des Drogenhandels und der Rockerkriminalität stellt die Lokalität „Smaragd“ ebenfalls keine relevante Örtlichkeit dar. Sie ist nicht als Treffpunkt von Rockergruppen oder rockerähnlichen Gruppierungen bekannt, was jedoch nicht ausschließt, dass Mitglieder derartiger Gruppen die Örtlichkeit gelegentlich aufsuchen. 7. Wie viele Körperverletzungsdelikte wurden in den letzten acht Jahren in und vor dem „Smaragd“ registriert? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 7.: Der nachfolgenden Übersicht sind die zur Anschrift Manteuffelstr. 91, 10997 Berlin erfassten Körperverletzungsdelikte zu entnehmen. Deliktsbereich 2010 2011 2012 2013 2014 Körperverletzung 0 1 0 0 0 davon Gefährliche Körperverletzung, sonstige Tatörtlichkeit 0 0 0 0 0 Körperverletzung (vorsätzliche einfache) 0 1 0 0 0 Körperverletzung (gefährliche & schwere) auf Straßen, Wegen, Plätzen 0 0 0 0 0 Gesamtergebnis 0 1 0 0 0 Quelle: DataWareHouse Führungsinformation (FI), Stand 30. Oktober 2018 Deliktsbereich 2015 2016 2017 2018* Körperverletzung 0 0 0 0 davon Gefährliche Körperverletzung, sonstige 0 0 0 0 Seite 3 von 4 Tatörtlichkeit Körperverletzung (vorsätzliche einfache) 0 2 3 0 Körperverletzung (gefährliche & schwere) auf Straßen, Wegen, Plätzen 1 0 0 0 Gesamtergebnis 1 2 3 0 * 1. Januar – 30. September 2018 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 30. Oktober 2018 8. Wie viele Strafanzeigen wurden in den letzten acht Jahren aufgrund von körperlichen Auseinandersetzung im und vor dem „Smaragd“ gefertigt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.) Zu 8.: Neben den zu Frage 7 dargestellten Fallzahlen zum Deliktsbereich „Körperverletzung“ wurden folgende Rohheits- und Sexualdelikte sowie Straftaten gegen das Leben zur Anschrift Manteuffelstr. 91, 10997 Berlin erfasst. Darüber hinaus kam es zu einem Fall des Landfriedensbruchs. Deliktsbereich 2010 2011 2012 2013 2014 Rohheitsdelikte (ohne Körperverletzung) 0 0 0 0 0 darunter Raub 2 0 0 0 0 Besonders schwerer Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 Straftaten gegen das Leben 0 0 0 0 0 Gesamtergebnis 2 0 0 0 0 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 24. Oktober 2018 Deliktsbereich 2015 2016 2017 2018* Rohheitsdelikte (ohne Körperverletzung) 0 0 0 0 darunter Raub 0 0 0 0 Besonders schwerer Landfriedensbruch 0 0 0 1 Sexualdelikte 0 0 0 0 Straftaten gegen das Leben 0 0 0 0 Gesamtergebnis 0 0 0 1 * 1. Januar – 30. September 2018 Quelle: DataWareHouse FI, Stand 30. Oktober 2018 9. Was genau ereignete sich in der Nacht vom 22.09.2018 auf den 23.09.2018 an und in der Lokalität „Smaragd“ Zu 9.: Am 22. September 2018 gegen 23:30 Uhr fuhren 20 bis 30 unbekannte Personen mit mehreren Fahrzeugen in Höhe der Lokalität „Smaragd“ vor. Die Personen stiegen aus, schlugen u.a. mit Schlagstöcken auf das außenstehende Mobiliar und wirkten körperlich auf dortige Gäste ein. Verletzungen wurden nicht bekannt. Es entstand Sachschaden. Nach Tatausübung stiegen die Personen wieder in ihre Fahrzeuge und entfernten sich vom Tatort. Die Ermittlungen dauern an. 10. Wie viele Einsatzkräfte waren vor Ort? Seite 4 von 4 Zu 10.: Aus einsatztaktischen Gründen wird die genaue Anzahl der eingesetzten Beamten nicht genannt. 11. Welches Fachkommissariat ermittelt? Zu 11.: Die Benennung von einzelnen eingesetzten oder ermittlungsführenden Dienststellen könnte Rückschlüsse auf derzeit laufende Ermittlungsverfahren erlauben, zu denen die Polizei Berlin grundsätzlich keine Angaben macht. 12. In welcher Weise spielt Schutzgelderpressung bei dem Vorfall eine Rolle? 13. In welcher Weise spielten Clanrivalitäten bei dem Vorfall eine Rolle? Zu 12. und 13.: Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin handelt, können seitens des Senats hierzu keine Angaben gemacht werden. 14. Wie viele Strafanzeigen wurden gestellt und wie viele Personen festgenommen? Zu 14.: Es wurde eine Strafanzeige gefertigt. Personen wurden nicht festgenommen. Berlin, den 05. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport