Drucksache 18 / 16 810 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Jahnke (SPD) vom 18. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2018) zum Thema: Hartz IV-Bezug in Berlin und Antwort vom 07. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Frank Jahnke (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16810 vom 18.10.2018 über Hartz IV-Bezug in Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die zuständige Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RDBB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist. 1. Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem SGB II (»Hartz IV«) wurden in Berlin seit Einführung des Arbeitslosengeldes II insgesamt gestellt? Zu 1.: Die Anzahl der Anträge wird bei der Bundesagentur für Arbeit statistisch nicht ausgewertet. 2. Wie viele Personen haben seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II in Berlin bis heute Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezogen? Hierbei interessiert die Gesamtzahl der Bezieherinnen und Bezieher (der nach eventuellen Unterbrechungen wiederholte Hartz-IV-Bezug durch dieselbe Person zählt als »1«). Zu 2.: In der Zeit von Januar 2005 bis Juni 20181) haben insg. 1.600.877 Personen an mindestens einem Tag Regelleistungen nach dem SGB II bezogen. Die Zahl umfasst auch Regelleistungsberechtigte, die in dem fraglichen Zeitraum aus Berlin weg- bzw. nach Berlin zugezogen sind. Sie lässt sich demzufolge nicht 1:1 in Relation zur aktuellen Bevölkerungszahl setzen, d. h. ausdrücklich nicht in der Art 2 interpretieren, dass rund 1,6 Millionen der zzt. hier lebenden Berliner bereits einmal im SGB II-Leistungsbezug standen. Zur besseren Einordnung: Im Juni 2018 bezogen insg. 525.680 Berlinerinnen und Berliner Regelleistungen nach dem SGB II. 1) Liegen in einer Statistik die Daten am aktuellen Rand nicht vollständig vor, so wird dort die Datenbasis von statistischen Auswertungen monatlich zum Stichtag nach einer festgelegten Wartezeit gebildet. Nach dieser Zeit kann davon ausgegangen werden, dass eine vollständige Erfassung aller Fälle vorliegt. In der Grundsicherungsstatistik SGB II wird üblicherweise eine Wartezeit von drei Monaten verwendet. 3. Wie groß ist der prozentuale Anteil derjenigen nach Frage 2 Betroffenen, die selbst einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt haben? Wie groß ist der prozentuale Anteil derjenigen nach Frage 2 Betroffenen, die mittelbar als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft von diesen Anträgen betroffenen waren? Zu 3.: Da die Anzahl der Anträge statistisch nicht ausgewertet wird (siehe Antwort zu Frage 1), kann zur gewünschten Differenzierung keine Aussage getroffen werden. Berlin, den 7. November 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales