Drucksache 18 / 16 818 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 22. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2018) zum Thema: Grünpfeilschilder und Antwort vom 07. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16818 vom 22. Oktober 2018 über Grünpfeilschilder Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Grünpfeilschilder gibt es aktuell in Berlin? Antwort zu 1: Es sind 62 Grünpfeilschilder an 60 Lichtsignalanlagen (LSA) montiert (bei einer Gesamtzahl von rund 2.100 LSA). Frage 2: An welchen Straßenkreuzungen befinden sich die Grünpfeilschilder? Antwort zu 2: Hierzu wird auf die anliegende Tabelle verwiesen, der die Daten entnommen werden können. Frage 3: Wie hat sich die Zahl der Verkehrsunfälle an den betroffenen Straßenkreuzungen in den letzten drei Jahren entwickelt? Wie viele Unfälle sind auf die Nichtbeachtung des Grünpfeilschildes zurückzuführen? 2 Antwort zu 3: Die Fragestellung wird so interpretiert, dass ausschließlich die Unfalldaten im konkreten Ursachenzusammenhang mit den Verhaltensvorschriften an Grünpfeilschildern relevant sind. Die Ergebnisse einer solchen Analyse werden von der Berliner Polizei jährlich der Verkehrslenkung Berlin (VLB) auf Grundlage regelmäßiger Sonderauswertungen übermittelt. Die Anzahl der Verkehrsunfälle, die stadtweit auf nicht regelgerechtes Verhalten an Grünpfeilschildern zurückzuführen waren, sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Verkehrsknoten 2015 2016 2017 Gesamt Bundesautobahn (BAB) A 103 Abzweig Zehlendorf/Joachim-Tiburtius- Brücke/Anschlussstelle Filandastraße 1 0 0 1 Alt-Pichelsdorf/Heerstraße/ Pichelsdorfer Straße/Südpark 3 0 1 4 Beusselstraße/Zufahrtstraße zum Großmarkt/ Zufahrtstraße zum Westhafen/Beusselbrücke 0 0 1 1 Bundesallee/Durlacher Straße/Hildegardstraße 0 1 0 1 Cauerstraße/Leibnizstraße/Otto-Suhr-Allee 1 0 0 1 Curtiusstraße/Drakestraße/Gardeschützenweg 1 0 0 1 Dahmeweg/Märkische Allee/Poelchaustraße 0 1 1 2 Dillenburger Straße/Schildhornstraße/ Südwestkorso/Breitenbachplatz 1 1 0 2 Eichhorster Weg/Wittenauer Straße 0 1 0 1 Eosanderstraße/Otto-Suhr-Allee/ Wilmersdorfer Straße 0 1 0 1 Falkenseer Chaussee/Siegener Straße/ Westerwaldstraße 0 0 1 1 Falkenseer Chaussee/Stadtrandstraße 0 0 1 1 Hauptstraße/Rhinstraße/Wartenberger Straße 0 1 0 1 Hermsdorfer Straße/Oranienburger Straße 0 0 1 1 Klosterstraße/Seeburger Straße/Wilhelmstraße/ Ziegelhof 1 1 1 3 Lückstraße/Weitlingstraße 2 0 0 2 Maximilianstraße/Mühlenstraße 2 0 0 2 Mecklenburgische Straße/BAB A 100/ Anschlussstelle Schmargendorf/ Ausfahrt nach Mecklenburgische Straße 0 1 0 1 Michael-Brückner-Straße/Sterndamm 0 1 0 1 Pyramidenring/Landsberger Allee 1 0 0 1 Seidelstraße/BAB A 111 Autobahnzubringer Hamburg/Seidelstraßenbrücke 0 0 1 1 Tempelhofer Damm/Platz der Luftbrücke 0 0 1 1 Volkradstraße/Sewanstraße 1 1 0 2 Gesamt 14 10 9 33 Hinweis: Der Grünpfeil an der Kreuzung Lückstraße/Weitlingstraße wurde am 26.05.2015 abgeordnet (daher ist der Knoten auch nicht in der Übersicht zu Frage 2 enthalten). 3 Frage 4: Welche Straßenkreuzungen mit einem Grünpfeilschild sind dem Senat von Verbänden wie z.B. Fuss e.V. als besonders gefährlich genannt worden? Wann wurde die Verkehrssicherheit dieser Straßenkreuzungen zuletzt geprüft bzw. wann ist dies geplant? Antwort zu 4: Hierzu liegen keine statistischen Erhebungen vor. Bei der Verkehrslenkung Berlin gehen nur sehr vereinzelte Beschwerden von Verbänden oder betroffenen zu Fuß Gehenden ein. Bei Eingang derartiger Beschwerden werden die benannten Örtlichkeiten immer in jedem Einzelfall durch die Verkehrslenkung Berlin in enger Abstimmung mit der Polizei unter Beachtung der Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Gegebenheiten vor Ort geprüft. Frage 5: Wie schätzt der Senat insgesamt die Wirksamkeit des Grünpfeilschildes ein? Besteht aus Sicht des Senats eine generell erhöhte Gefahr für den Straßenverkehr durch Grünpfeilschilder? Antwort zu 5: Die Anbringung von Grünpfeilschildern ist zur Sicherheit des Straßenverkehrs, insbesondere auch der zu Fuß Gehenden, strengen Kriterien unterworfen, die sich aus der Verwaltungsvorschrift zu § 37 Absatz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ergeben. Erlauben diese Vorgaben den Einsatz dieses Verkehrszeichens, dann wird die Leistungsfähigkeit der betroffenen Lichtsignalanlage erhöht und dadurch die Lärm- und Luftschadstoffbelastung durch dann geringere Wartezeiten und kürzere Rückstaulängen vor den Knotenpunkten für die dortigen Anwohnerinnen und Anwohner reduziert. Bei Einhaltung der ebenfalls durch die StVO vorgegebenen Verhaltensvorschriften sind von dieser Regelung keine erhöhten Gefahren zu erwarten. Die Wirksamkeit der Grünpfeilschilder für Verkehrsabläufe im Bereich geeigneter Kreuzungsbereiche wird auch aus polizeilicher Sicht grundsätzlich positiv bewertet. Erfahrungswerte aus der Verkehrsüberwachung sowie die in der Antwort zu 3 dargestellte Unfalllage lassen generell erhöhte Gefahrenaspekte durch die Grünpfeilschilder nicht erkennen. Frage 6: Plant der Senat eine generelle Abschaffung des Grünpfeilschildes? Antwort zu 6: Nein. Frage 7: Beabsichtigt der Senat, alle Straßenkreuzungen, die noch über Grünpfeilschilder verfügen, systematisch auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen? Wenn nein, warum nicht? 4 Antwort zu 7: Wie bereits unter Antwort zu 5 ausgeführt, unterliegt der Einsatz von Grünpfeilschildern strengen gesetzlichen Vorgaben, die bei der Anordnung zu beachten sind. Eine Überprüfung der vorhandenen Grünpfeilschilder erfolgt daher nach Anordnung nur im Fall von konkreten Beschwerden, Auffälligkeiten oder bei Änderungen an den Lichtsignalanlagen. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus konkrete Unfallzahlen und -arten benannt, die zu einer sofortigen Entfernung führen, und die regelmäßige Beobachtung des Unfallgeschehens vorgeschrieben. Dies obliegt dem Polizeipräsidenten in Berlin. Bei Unfallauffälligkeiten werden die Verkehrslenkung Berlin unverzüglich in Kenntnis gesetzt und die Grünpfeilschilder entfernt. Berlin, den 07.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz 1 Anlage zur Antwort auf Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/16818 vom 22. Oktober 2018 hier: Straßenkreuzungen mit Grünpfeilschildern Oranienburger Straße / Hermsdorfer Straße An der Wuhlheide / Triniusstraße Stresowstraße / Stresowplatz Seegefelder Straße / Borkzeile Falkenseer Chaussee - Falkenseer Damm / Askanierring Falkenseer Chaussee / Siegener Straße - Westerwaldstraße Falkenseer Chaussee / Stadtrandstraße Frankfurter Allee - Alt-Friedrichsfelde / Rosenfelder Straße Bundesplatz - Detmolder Straße - Wexstraße / Bundesallee Seidelstraße / A 111 Otto-Suhr-Allee / Cauerstraße - Leibnizstraße Drakestraße / Curtiusstraße - Gardeschützenweg Spreeweg / John-Foster-Dulles-Allee Beusselstraße / Behala - Ausfahrt Großmärkte Angerburger Allee / Glockenturmstraße Heerstraße / Alt Pichelsdorf - Pichelsdorfer Straße Berliner Allee / Pistoriusstraße - Smetanastraße Köthener Brücke / Reichpietschufer - Hallesches Ufer Pionierstraße / Kisselnallee - Zeppelinstraße Klosterstraße - Wilhelmstraße / Seeburger Straße Gradestraße ( Nr. 73-81 / Einfahrt Berliner Stadtreinigungsbetriebe) Sewanstraße / Volkradstraße Dietzgenstraße / Blankenburger Straße Landsberger Allee / Pyramidenring Rhinstraße - Wartenberger Straße / Hauptstraße Märkische Allee / Poelchaustraße Karl-Marx-Allee / Straße der Pariser Kommune Mühlenstraße - Stralauer Platz / Straße der Pariser Kommune Karl-Marx-Allee ( Koppenstraße ) Mühlenstraße / Maximilianstraße Urbanstraße / Blücherstraße Platz der Luftbrücke : Tempelhofer Damm / Manfred-von-Richthofen- Straße Dudenstraße / Loewenhardtdamm Tempelhofer Damm - Platz der Luftbrücke ( südliche Umfahrt ) Holzhauser Straße / A 111 Eichborndamm / Alt-Wittenau (Süd) Brandenburgische Straße / Konstanzer Straße Bundesallee / Hildegardstraße Hubertusallee / Königsallee Spandauer Damm / Reichsstraße Tegeler Weg / Olbersstraße Spandauer Damm / Wiesendamm 2 Anlage zur Antwort auf Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/16818 vom 22. Oktober 2018 hier: Straßenkreuzungen mit Grünpfeilschildern Otto-Suhr-Allee / Eosanderstraße - Wilmersdorfer Straße Reichsstraße / Platanenallee – Marathonallee Neue Kantstraße / Herbartstraße Schlüterstraße / Mommsenstraße Grazer Damm / Grazer Platz ( Süd ) Mecklenburgische Straße / A 104 (West) Attilastraße / Steglitzer Damm - Reutlinger Straße Germaniastraße / Felixstraße - Ringbahnstraße Berlinickeplatz - Manteuffelstraße / Alt-Tempelhof Rathausstraße / Ullsteinstraße Schnellerstraße / Fennstraße Lange Brücke - Müggelheimer Straße / Alt-Köpenick (Schloßplatz) Joachim-Tiburtius-Brücke / A 103 Nord = Teilknoten 1 (TK1) Bucher Straße / Pankgrafenstraße A 113 / Adlershof Wiltbergstraße / Alt-Buch - Walter-Friedrich-Straße Michael-Brückner-Straße / Hasselwerderstraße = TK2 Potsdamer Chaussee / Zufahrt Aldi = TK2