Drucksache 18 / 16 819 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 22. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2018) zum Thema: Ausbau der Waldpromenade in Mahlsdorf zum Wanderweg von der Wuhle bis zur Erpe und Antwort vom 06. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16819 vom 22.10.2018 über Ausbau der Waldpromenade Mahlsdorf zum Wanderweg von der Wuhle bis zur Erpe Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter Marzahn- Hellersdorf und Treptow-Köpenick um Stellungnahmen gebeten. Die Stellungnahmen wurden von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie sind nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Teilt der Senat die Auffassung, dass der Ausbau der Waldpromenade in Mahlsdorf-Süd zu einem Wanderweg von der Wuhle zur Erpe das vorhandene Netz der Wanderwege deutlich verbessern würde? Falls nicht, welche alternative Wegeführung favorisiert der Senat? Antwort zu 1: Der Senat hat im Schreiben vom August 2015 zum BVV-Beschluss Drucksache 1808/VII des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin zum Ausbau der Waldpromenade dem Bezirk gegenüber angeregt, zunächst freiraumplanerisch konzeptionell zu klären, ob die Waldpromenade oder andere Wegeverläufe besser geeignet seien, die Erpe- und die Wuhlewanderwege zu vernetzen. Da sich Teilbereiche der Waldpromenade im Vermögen 2 der Berliner Forsten sowie des Bezirksamtes Treptow-Köpenick befinden, ist zudem eine umfassende Abstimmung geboten. Nach Auskunft des Bezirksamtes Treptow-Köpenick ist bereits im derzeitigen Zustand der Waldpromenade auf der Bezirksfläche Treptow-Köpenick eine fußläufige Nutzung möglich. Nach Auskunft des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf wird eine Radwegeverbindung als kombinierter Rad- und Gehweg durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf - Straßen und Grünflächenamt (SGA) - verfolgt. Frage 2: Fand jemals eine konzeptionelle Abstimmung zwischen dem Senat und den zu beteiligenden Bezirksämtern zum Ausbau der Waldpromenade in Mahlsdorf statt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2: Abstimmungsgespräche über aktuelle Zuständigkeiten mit den Berliner Forsten fanden letztmalig 2017 statt. Nach Auskunft des Bezirksamtes Treptow-Köpenick gab es 2016 eine Abstimmung zwischen dem Straßen- und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf sowie Treptow- Köpenick und den Berliner Forsten, jedoch nicht mit der Zielstellung des Ausbaus der Waldpromenade als Wanderweg. Dabei ging es ausschließlich darum, die Anlieger an der Waldpromenade durch eine ausgebaute Straße zu erschließen. Dies betraf jedoch nicht die Bezirksfläche Treptow-Köpenick, so dass sich der Bezirk Treptow-Köpenick an der weiteren Diskussion zu diesem Thema nicht mehr beteiligt hat. Aktuell wurden Vorabstimmungen zwischen dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Bereich Radverkehr) begonnen. Konkrete Planunterlagen dafür wurden bisher durch das Bezirksamt noch nicht vorgelegt. Frage 3: Ist eine konzeptionelle Abstimmung zwischen dem Senat und den zu beteiligenden Bezirksämtern geplant? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Eine integrierte konzeptionelle Abstimmung zwischen dem Senat und den zu beteiligenden Bezirksämtern steht noch aus. Frage 4: Wie hoch wäre der finanzielle und personelle Aufwand für die Maßnahme? Frage 5: Sind die Ressourcen für den weiteren Wegeausbau vorhanden? Antwort zu 4 und 5: Nach Auskunft des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf wurden zunächst die grundstücksrechtlichen Voraussetzungen durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf 3 geschaffen. Die konkrete Bezifferung des finanziellen und personellen Aufwandes ist erst zu einem späteren Zeitpunkt valide möglich. Berlin, den 06.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz