Drucksache 18 / 16 826 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 19. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2018) zum Thema: Mehrfachvergabe von Stipendien an einzelne Künstler und Antwort vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16826 vom 19. Oktober 2018 über Mehrfachvergabe von Stipendien an einzelne Künstler Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1a) Welche Stipendien/Preise vergibt das Land Berlin an Künstler? Bitte nach Art und Sparten aufschlüsseln. Zu 1.a), Zu 1.c), Zu 1d.: Seite 2 von 6 Förder - programm Arbeitsstipendien Recherchestipendien Auszeichnung künstlerischer Projekträume und – initiativen Hannah- Höch- Förderpreis Hannah- Höch-Preis Stipendium / Preis Stipendium Stipendium Preis Preis Preis Sparte Bildende Kunst Bildende Kunst Bildende Kunst / Spartenübergrei - fend Bildende Kunst Bildende Kunst Zeiträume April bis Dezember des jeweiligen Jahres September bis Dezember des jeweiligen Jahres jährlich alle zwei Jahre alle zwei Jahre Förder - summe 18.000 € 8.000 € 37.000 € 38.000 € 80.000 € Förder - programm Preise für Kinder- und Jugendtheater Arbeitsund Recherchesti - pendien Einstiegsförderung Stipendium / Preis Preis Stipendium Stipendium Sparte Darstellende Kunst Darstellende Kunst Darstellende Kunst Zeiträume jährlich unterschiedlich unterschiedlich Förder - summe 10.000 € bis zu 8.000 € bis zu 8.000 € Förder - programm Kulturaustauschsti - pendien des Landes Berlin Global Kulturaustauschsti - pendien des Landes Berlin : Istanbul , L.A., New York, Tokio Kulturaustauschsti - pendien des Landes Berlin : Paris Kulturaustauschsti - pendien des Landes Berlin : Paris Kulturaustauschsti - pendien des Landes Berlin : Paris Stipendium / Preis Stipendium Stipendium Stipendium Stipendium Stipendium Sparte alle Sparten Bildende Kunst Bildende Kunst/ Literatur / Tanz Comic Musik Seite 3 von 6 Zeiträume drei Monate drei - sechs Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate Förder - summe monatlich 2.500 € pauschal monatlich 2.500 - 3.000 € pauschal , zusätzlich mietfreie Nutzung der Ateliers /Atelierwo hnungen im Ausland / Unterkunftspauschale i.H.v. monatlich 600 € 2.500 € pauschal und mietfreie Nutzung der Ateliers /Atelierwo hnungen 2.500 € pauschal und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung 2.500 € pauschal und mietfreie Nutzung der Atelierwohnung Förder - programm Comicstipendien Arbeitsstipendien Literatur Arbeitsstipendien für nichtdeutsche Literatur Moses- Mendelssohn -Preis Stipendium / Preis Stipendium Stipendium Stipendium Preis Sparte Comic Literatur Literatur interkulturelles Zeiträume jährlich 12 Monate 12 Monate alle zwei Jahre Förder - summe 2.000 bzw. 16.000 € 24.000 € 24.000 € 10.000 € Förder - programm Arbeitsstipendien Neue Musik und Klangkunst Stipendium Jazz Tourneeförderung Berlin- Rheinsberger - Kompositionspreis Jazzpreis Berlin Stipendium / Preis Stipendium Stipendium Stipendium Preis Preis Sparte Musik Musik Musik (Jazz) Musik Musik Zeiträume unterschiedlich unterschiedlich unterschiedlich jährlich jährlich Förder - summe 8.000 - 12.000 € 2.000 - 8.000 € unterschiedlich 10.000 € 15.000 € Seite 4 von 6 1b) Wie verhält sich die Zahl der Einmalstipendien/Preise zu den Stipendien für eine bestimmte Zeitspanne? Zu 1.b): Preise werden grundsätzlich über eine Einmal-Zahlung zugewendet, Stipendien in der Regel monatlich zugewendet über den Zeitraum der Förderung (siehe Tabelle zu 1. a) c) d). Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt 9 Stipendienprogramme in den unterschiedlichen künstlerischen Sparten und 7 Preise. 1e) Wieviele Jurymitglieder gibt es und welche Eigenschaften befähigen sie zur Teilnahme? Zu 1.e): Die Förderungsentscheidungen im Bereich der Stipendien- und Projektförderung werden in der Regel auf Grundlage der Empfehlungen der Jurys oder Beiräte getroffen. Im Jahr 2018 sind 32 Jurys und Beiräte zur Vergabe von Kulturfördermitteln für die Senatsverwaltung Kultur und Europa tätig. Bei der Besetzung der Jurys und Beiräte werden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Die Juryzusammensetzung sollte ausgewogen sein im Hinblick auf: - Vielfalt der beruflichen Spezialisierungen (Künstlerinnen und Künstler, Einrichtungsleiterinnen und -leiter, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Kritikerinnen und Kritiker, Kunstvermittlerinnen und -vermittler, Dramaturginnen und Dramaturgen, Kuratorinnen und Kuratoren, Interpreten u.a. künstlerische Berufe) - Vielfalt der künstlerischen Praxis (eigene ästhetische Prägung, Genres, Stilrichtungen, Anschauungen) - Geschlecht - Alter - Kulturelle Vielfalt (Migrationsbiografie oder andere Lebensläufe, welche die Vielfalt der Berliner Stadtgesellschaft etwa hinsichtlich ihrer religiösen oder sexuellen Identität wiedergeben) Die Gremienmitglieder sollen sich ausweisen durch: - Überblick über künstlerische und kulturelle Diskurse und Entwicklungen allgemein - Erfahrung und Kenntnisse im jeweiligen kulturellen Feld - Professionelle Erfahrung und Kenntnisse, die den Programmkriterien der Bewerbergruppe entsprechen - Überblick über die spezifische Szene, über die regionalen und internationalen künstlerischen Entwicklungen - Erkennen und Umsetzung der Förderprogrammziele / Schwerpunktsetzungen unabhängig von eigenen Vorlieben „für die Sache“ - Interesse und Engagement für die Weiterentwicklung/Förderung von Künstlerinnen und Künstlern/Kunstrichtungen - Ausreichend Zeit, sich mit den Anträgen zu befassen - Unabhängigkeit, Theoriefähigkeit - Diversitätskompetenz Seite 5 von 6 Interessenskonflikte sollen zu Beginn der Arbeit signalisiert werden. Die Jurys treffen ihre Entscheidungen in nichtöffentlicher Sitzung. Die Juryvoten werden vertraulich behandelt. 2) Welche Personen haben in den letzten zehn Jahren ein Stipendium/einen Preis erhalten? Zu 2.): Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) hat im Sinne der Transparenz die Förderergebnisse aller künstlerischen Sparten öffentlich zugänglich gemacht. Diese sind seit einigen Jahren auf der Webseite der SenKultEuropa abrufbar: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/foerderergebnisse/. Darüber hinaus werden Förderergebnisse über Pressemitteilungen bekannt gegeben: https://www.berlin.de/sen/kultur/aktuelles/pressemitteilungen/ 3) An welche Künstler wurden von 2008 bis 2018 mehr als einmal Preise/Stipendien durch den Senat und die Berliner Bezirke vergeben? Bei den Stipendien/Preisen bitte jeweils aufschlüsseln, ob es sich um die Förderung der künstlerischen Weiterentwicklung und/oder um ein bestimmtes Arbeitsvorhaben handelte, wie die jeweilige Dotierung ausgestattet war und um welchen jeweiligen Zeitraum es sich handelte. Zu 3.): Es ist noch nicht vorgekommen, dass personengebundene Preise mehrmals an eine Person verliehen wurden. Es ist durchaus möglich, dass einige Künstlerinnen und Künstler mehr als einmalig ein Stipendium der Senatsverwaltung für Kultur und Europa erhalten haben. Die Namen der Geförderten sind auf der o.g. Webseite unter Förderergebnisse einzusehen. Die Vergabe der Auszeichnung künstlerischer Projekträume ging seit 2011 zweimal an die Projekträume und/oder – initiativen Art Laboratory Berlin, Ausland, die raum, G.A.S-station, Projektraum Kurt-Kurt und sign, CIAT. Über die Förderprogramme der Berliner Bezirke und deren Ergebnisse liegen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa keine Informationen vor. Seite 6 von 6 4) Welchen Künstlern wurden von 2008 bis 2018 mehr als einmal Studienaufenthalte durch den Senat und die Berliner Bezirke finanziert? Zu 4.): Es ist durchaus möglich, dass einige Künstlerinnen und Künstler mehrere Aufenthaltsstipendien an verschiedenen Orten erhalten haben. Allerdings ist im Fall einer Förderung die Wiederbewerbung am selben Ort ausgeschlossen sowie immer eine zweijährige Frist für die Wiederbewerbung einzuhalten. Die Namen der Geförderten sind auf der o.g. Webseite unter Förderergebnisse Kulturaustausch einzusehen. Über die Förderprogramme der Berliner Bezirke und deren Ergebnisse liegen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa keine Informationen vor. Berlin, den 05.11.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa