Drucksache 18 / 16 834 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2018) zum Thema: Wo sind denn die Schulcontainer? und Antwort vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 834 vom 24. Oktober 2018 über Wo sind denn die Schulcontainer? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand der „strategischen Containerreserve“, die Bildungsstaatssekretär Mark Rackles (SPD) im Dezember 2017 angekündigt hat? Zu 1.: Der Aufbau einer „strategischen Containerreserve“ auf Landesebene ist nicht vorgesehen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im „1. Rundschreiben zur BSO – Finanzierungsfragen: Ersatz- sowie temporäre Ausweich- und Zusatzflächen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO)“ vom 30.08.2018 den Bezirken die Möglichkeit eröffnet, für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplanes 2020/2021 einen Ansatz für eine gemeinsame Containerreserve einzurichten, die bei der Gemeinsamen Geschäftsstelle (GGSt) oder den Regionalverbünden (RV) bzw. einem Ankerbezirk verortet ist. 2. Wie viele Schulcontainer sind in Berlin momentan im Einsatz (bitte aufschlüsseln nach Bezirken)? Zu 2.: Das Wort „Schulcontainer“ ist missverständlich, da im Schulbetrieb sowohl Container, die zu Klassenräumen zusammengefügt werden, als auch Container, die z. B. für Flure, Mensen und Sanitärflächen genutzt werden, zum Einsatz kommen. Die folgende Tabelle enthält - abgesehen von den die Bezirke 04 und 10 betreffenden Angaben - die Anzahl der Container, die für die Sicherstellung des 2 Schulbetriebes in den Berliner Bezirken im Einsatz sind, unabhängig von der Art der Nutzung. Somit sind sowohl Container für Klassenräume als auch für sonstige Räumlichkeiten bzw. Flächen enthalten. Da in vielen Fällen mehrere Container zu einem Raum verbunden wurden, kann von der Anzahl der Container nicht auf die Anzahl der Räume geschlossen werden. Die Container dienen der befristeten Bereitstellung von Unterrichtsräumen während der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, bei temporär auftretenden Bedarfsspitzen und zur Bedarfsdeckung bis Fertigstellung neuer Schulgebäude. Eine dauerhafte Beschulung in Schulcontainern ist nicht vorgesehen. Bezirk Anzahl der Container 01 - Mitte 214 02 - Friedrichshain-Kreuzberg 189 03 - Pankow 52 04 - Charlottenburg-Wilmersdorf ca. 60 zzgl. Treppenmodule 05 - Spandau 221 06 - Steglitz-Zehlendorf 72 07 - Tempelhof-Schöneberg 32 08 - Neukölln 37 09 - Treptow – Köpenick 27 10 - Marzahn-Hellersdorf Container für 2 Klassenräume inkl. Sanitärbereich 11 - Lichtenberg 49 12 - Reinickendorf 75 3. Wie teuer ist die Beschaffung eines Schulcontainers? Zu 3.: Wie viel die Beschaffung eines Containers kostet, ist sehr unterschiedlich. Dies hängt zum einen vom Ausgang des jeweils durchzuführenden Vergabeverfahrens ab. Zum anderen sind die Kosten abhängig von der gewünschten Größe, Ausführung und Ausstattung des Containers sowie der Marktlage. 4. Wer finanziert die Beschaffung von Schulcontainern? Zu 4.: Die Beschaffung von Containern für allgemeinbildende Schulen wurde bisher grundsätzlich aus den Haushalten der Berliner Bezirke bzw. aus der Investitionsmaßnahme selbst (KG 250) finanziert. 5. Wie lange dauert die Beschaffung eines Schulcontainers in den einzelnen Bezirken? 6. Wie lange beträgt die Lieferzeit für Schulcontainer? 3 Zu 5. und 6.: Verschiedene Faktoren haben erheblichen Einfluss darauf, wie viel Zeit die Beschaffung und Lieferung eines Containers in Anspruch nimmt. So sind z. B. die Art des Vergabeverfahrens, die Größe und Ausstattung der Container sowie die Verfügbarkeit am Markt bzw. die Lieferkapazitäten zu nennen. Somit lässt sich hier keine allgemeingültige Aussage treffen. 7. Gibt es unterschiedliche Hersteller für Schulcontainer oder ordert das Land Berlin/die Bezirke nur von einem einzigen Hersteller? Zu 7.: Ja, es existieren unterschiedliche Hersteller bzw. Anbieter von Containern und die Bezirke kaufen oder mieten von unterschiedlichen Herstellern bzw. Anbietern. 8. Besteht die Möglichkeit, Schulcontainer zu mieten? a. Wenn ja, macht der Senat von dieser Möglichkeit Gebrauch? Zu 8a.: Ja, in den Berliner Bezirken wird teilweise Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, Container zu mieten. b. Wenn nein, weshalb macht der Senat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch? Zu 8b.: Entfällt. 9. Wie viele Schulcontainer werden benötigt, um eine dreizügige Grundschule aufzunehmen? Zu 9.: Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Fragestellung eine theoretische bleibt. Es ist nicht beabsichtigt, eine gesamte Schule in Form von Containern abzubilden. Bei Seitenlängen von 2,5 bis 3,0 m zu 5,0 bis 6,0 m ist davon auszugehen, dass pro allg. Unterrichtsraum 3 Container, pro Fachraum 4 Container und pro Verwaltungsraum 1 Container benötigt wird. Insgesamt sind dafür ca. 80 Container notwendig. Hinzu kommen Mensa, Küche und Toiletten. Es ist darüber hinaus eine Sporthalle notwendig, die mit Standardcontainern nicht realisierbar ist. 10. Wie viel Fläche benötigt die Aufstellung von Schulcontainern, wenn eine dreizügige Grundschule untergebracht werden soll? 4 Zu 10.: Die Flächenbeanspruchung ist abhängig von der Geschossigkeit. Überschlägig ist bei einer dreizügigen Grundschule von einer Bruttogeschossfläche von knapp 9.000 m² auszugehen. Hinzu kämen Grundflächen für eine Sporthalle mit ca. 1.550 m² und ggf. notwendige Außenanlagen von ca. 8.600 m². 11. Welche Verwaltungsschritte müssen für die Beschaffung von Schulcontainern in den Bezirken durchlaufen werden? Zu 11.: Bei der Beschaffung und Errichtung von Containeranlagen sind die „Verwaltungsschritte“ einer Baumaßnahme einzuhalten. Hier ist durch den Bedarfsträger zunächst der Bedarf festzustellen und anzumelden. Nach erfolgter Bestätigung ist ein Planungsauftrag an die Baudienststelle zu erteilen. Im Weiteren hat die Baudienststelle das Regelverfahren einer investiven Baumaßnahme nach der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) durchzuführen. Die sich daran anschließenden Schritte umfassen die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren, ordnungsgemäßer Vergabeverfahren, der nach ABau geregelten Baudurchführung und deren Abschlussarbeiten (Abnahmen/Übergaben). 12. Sind die Bezirke mit ausreichend Schulcontainern versorgt oder kann von einem Mangel gesprochen werden (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 12.: Derzeit ermitteln die Berliner Bezirke nach Aufforderung durch die Senatsverwaltung für Finanzen u. a. den Bedarf. Diese Prüfung wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres abgeschlossen sein, weswegen zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden kann. Berlin, den 12. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie