Drucksache 18 / 16 835 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2018) zum Thema: Abschiebungen und Asylzugänge in den ersten drei Quartalen 2018 und Antwort vom 29. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 5 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16835 vom 24. Oktober 2018 über Abschiebungen und Asylzugänge in den ersten drei Quartalen 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind in den ersten drei Quartalen 2018 seitens des Landes Berlin abgeschoben worden? Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind innerhalb dieses Zeitraums freiwillig aus Berlin in ihre Herkunftsländer bzw. Drittstaaten ausgereist? Welches sind jeweils die häufigsten fünf Herkunftsländer der abgeschobenen bzw. freiwillig ausgereisten Asylbewerber? Zu 1.: In den ersten drei Quartalen des Jahres wurden seitens des Landes Berlin 621 abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber abgeschoben. Eine exakte Erfassung freiwilliger Ausreisen ist nicht möglich, da ein Rücklauf der Grenzübertrittsbescheinigungen in der Regel nicht erfolgt. Die von der Ausländerbehörde quartalsweise ermittelte Zahl erfasst nicht nur freiwillige Ausreisen nach Inanspruchnahme einer Rückkehrberatung/ -hilfe, sondern auch die unabhängig davon nachweislich erfolgten freiwilligen Ausreisen sowie Wohnsitzabmeldungen Ausreisepflichtiger ins Ausland bzw. nach „unbekannt“. Auf dieser Grundlage kann davon ausgegangen werden, dass bis zum 30.09.2018 aus Berlin insgesamt 2.087 Personen freiwillig ausgereist sind. Dabei ist eine Eingrenzung der Zahl der freiwilligen Ausreisen auf den Personenkreis der abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht möglich. Die fünf häufigsten Herkunftsländer der abgeschobenen abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber bzw. freiwillig ausgereisten Personen (ohne Eingrenzung Seite 2 von 5 auf abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber) können der folgenden Übersicht entnommen werden: TOP 5 Herkunftsländer abgeschobener/freiwillig ausgereister Personen (Quelle : Auswertungen der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 30.09.2018) Freiwillig Ausgereiste Abgeschobene Asylbewerberinnen und Asylbewerber Moldau (301) Moldau (160) Irak (174) Russland (49) Ungeklärt (146) Albanien (40) Afghanistan (137) Afghanistan (35) Pakistan (126) Irak (31) 2.) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum 30.09.2018 in Berlin aufgehalten wie viele darunter sind zwischen dem 01.01.2018 und dem 30.09.2018 neu zu dieser Gruppe hinzugekommen ? Wie viele rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber lebten zum 30.09.2018 in Berlin? Zu 2.: In Berlin waren zum Stichtag 30.09.2018 insgesamt 12.441 Personen als vollziehbar ausreisepflichtig erfasst. Im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.09.2018 ist die Gesamtzahl ausreisepflichtiger Personen um 687 Personen angewachsen. Zum Stand 30.09.2018 lebten 44.510 rechtskräftig abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Berlin. Die Zahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer ist gegenüber der Zahl der abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Übrigen deshalb so viel geringer, weil nicht alle Personen mit einst abgelehnten Asylanträgen auch gegenwärtig noch vollziehbar ausreisepflichtig sind. So sind auch Personen erfasst, deren Asylablehnung bereits Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt, die mittlerweile jedoch aus anderen Gründen einen befristeten oder auch unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten haben. 3.) Welches sind die zehn häufigsten Hauptherkunftsländer der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer, die sich zum 30.09.2018 in Berlin aufgehalten haben? (Bitte mit Angabe der absoluten Zahl und des Prozentsatzes, welcher auf das jeweilige Land entfällt. Zu 3.: Die Zahl der zehn häufigsten Hauptherkunftsländer der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden: Seite 3 von 5 TOP 10 Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen (Quelle: Auswertung der Ausländerbehörde Berlin zum Stand 30.09.2018) Staat Anzahl ausreisepflichtiger Personen Anteil an Gesamtzahl ausreisepflichtiger Personen in % Ungeklärt 1.932 15,5 Libanon 1.259 10,1 Russische Föderation 956 7,7 Serbien 707 5,7 Afghanistan 647 5,2 Vietnam 620 5,0 Irak 603 4,8 Türkei 499 4,0 Bosnien und Herzegowina 449 3,6 Moldau 406 3,3 4.) Wie viele Asylbewerber sind nach der Statistik des BAMF bis zum 30.09.2018 neu nach Berlin verteilt worden? Welches sind die fünf häufigsten Herkunftsländer dieser Asylbewerber? Zu 4.: Die Anzahl der vom 01.01. bis 30.09.2018 nach Berlin verteilten Asylbegehrenden beläuft sich ausweislich der Statistik des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) auf 5.584 Menschen. Ihre fünf häufigsten Herkunftsländer waren in diesem Zeitraum Syrien (924), Moldau (544), Afghanistan (488), unbekannt (467) und Türkei (429). 5.) Wie schlüsseln sich Status und Verfahrensstadium der vom 01.01.2015 bis 30.09.2018 nach Berlin gelangten Asylbewerber prozentual auf nach: a) Antrag beim BAMF noch nicht gestellt b) Antrag beim BAMF gestellt, aber noch nicht verbeschieden c) als schutzberechtigt anerkannt (hier bitte prozentual weiter aufschlüsseln nach Schutzstatus: Art. 16a GG, § 3 I AsylG bzw. subsidiärer Schutz) d) Asylantrag abgelehnt? Zu 5.: Die Frage kann nur auf der Grundlage der dem Senat vorliegenden Antrags-, Entscheidungs - und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantwortet werden. Diese Statistik weist Antragseingänge und Entscheidungen aus, ohne diese jedoch mit dem Einreisezeitpunkt der Asylbegehrenden zu verknüpfen. Somit können lediglich die in der nachfolgenden Übersicht dargestellten Angaben gemacht werden, die die Bearbeitung von Asylbegehren im Bereich des Bundeslandes Berlin zum letzten ausgewerteten Stichtag 30.09.2018 widerspiegeln. Seite 4 von 5 *) Erst- und Folgeanträge Ergänzender Hinweis: Der auf 100 Prozent fehlende Anteil betrifft Antragsverfahren, bei denen entweder ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Asylgesetz (AsylG) festgestellt wurde, oder (überwiegend) sonstige Verfahrenserledigungen. Asylanträge im Land Berlin Quellen: Antrags-, Entscheidungs- und Bestandstatistiken des BAMF für das Bundesland Berlin Zeitraum Asylanträge* Entscheidungen über Asylanträge* Am Ende des Zeitraums anhängig* Gesamt davon als Asylberichtigte (Art. 16 a GG und Familienasyl) - in Prozent - davon Anerkennung als Flüchtling gem. § 3 Abs. 1 AsylG - in Prozent - davon Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG - in Prozent - davon Ablehnungen - in Prozent- 01.01.- 31.12.2015 36.197 13.814 2,6 40,0 0,2 19,5 32.368 01.01.- 31.12.2016 28.840 40.839 0,4 15,4 27,4 33,0 20.750 01.01.- 31.12.2017 10.617 30.421 0,9 16,9 18,4 39,4 2.324 01.01.- 30.09.2018 7.808 8.329 1,1 14,3 10,4 36,2 2.635 Seite 5 von 5 6.) Von wie vielen trotz Wiedereinreiseverbot eingereisten Ausländern ist dem Senat bekannt, dass sie sich derzeit in Berlin aufhalten? Wie viele darunter sind ehemalige oder aktuelle Asylbewerber? Wie viele davon sind vor ihrer Wiedereinreise in andere EU-Staaten und wie viele in Drittstaaten zurückgeführt worden? Zu 6.: Die erbetenen Daten werden statistisch nicht erfasst. Berlin, den 29. Oktober 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport