Drucksache 18 / 16 838 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 24. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2018) zum Thema: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung im Land Berlin und Antwort vom 06. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 838 vom 24. Oktober 2018 über Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung im Land Berlin --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verdachtsmeldungen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche stehen oder der Terrorfinanzierung dienen, wurden den zuständigen Behörden des Landes Berlin seit dem 26. Juni 2017 von der FIU übermittelt? Zu 1.: Dem Landeskriminalamt (LKA) Berlin wurden seit dem 26. Juni 2017 2.619 Geldwäscheverdachtsmeldungen (GWVM) übersandt (Stand 26. Oktober 2018). Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen bei den Berliner Staatsanwaltschaften eingingen, kann in Ermangelung einer entsprechenden Erfassung in dem staatsanwaltschaftlichen Registratursystem (MESTA) nicht angegeben werden. 2 a) Wie viele nicht fristgerecht weitergeleitete Geldwäscheverdachtsmeldungen gemäß §§43 Abs. 1, 46 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 32 Abs. 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) - sogenannte Fristfälle - sind dem Senat bzw. den ihr nachgeordneten Behörden seit dem 26. Juni? 2017 bekannt? (Bitte um Angabe in tabellarischer Form, sortiert nach Datum und Höhe der Transaktion in Euro. Bitte berücksichtigen Sie in Ihrer Antwort explizit auch Informationen des Landesinnenministeriums, des Landeskriminalamtes, der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter mit dem BKA (AG Kripo) sowie weiterer Behörden und Stellen) b) Wie viele dieser Fälle standen in Zusammenhang bzw. in Verdacht mit Geldwäsche? c) Wie viele dieser Fälle standen in Zusammenhang bzw. in Verdacht mit Terrorfinanzierung? Zu 2.: Derartige Vorgänge werden weder bei den Strafverfolgungsbehörden noch beim LKA gesondert statistisch erfasst. 3. Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen wurden unmittelbar vor Fristablauf von der FIU an die (Strafverfolgungs-)Behörden übermittelt, so dass nicht mehr die Möglichkeit einer fristgerechten Vornahme strafprozessualer Sicherungsmaßnahmen bestand? Zu 3.: Dies wird in MESTA nicht gesondert statistisch erfasst. 2 4. Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen sind nach Kenntnis des Senats den (Strafverfolgungs-) Behörden seit dem 26.6.2017 mit dem Hinweis „Russian Laundromat“ weitergeleitet worden? Zu 4.: Seit dem 26. Juni 2017 wurden an das LKA Berlin fünf GWVM mit dem Hinweis „Russian Laundromat“ weitergeleitet. 5. Wie viele Strafverfahren wurden seit dem 26.6.2017 eingeleitet, in denen die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Informationen zugeliefert hat? Zu 5.: Dies wird in MESTA nicht gesondert statistisch erfasst. 6. In wie vielen Fällen hat die zuständige Staatsanwaltschaft die FIU seit dem 26.6.2017 über die weitere strafprozessuale Entwicklung gemäß § 42 des Geldwäschegesetzes in Kenntnis gesetzt? (bitte sortiert nach Datum, und Art der Übersendung (Anklageschrift, begründeten Einstellungsentscheidung und Urteil des Strafverfahrens)) Zu 6.: Dies wird in MESTA nicht gesondert statistisch erfasst. 7. Gibt es nach Einschätzung des Senats hinsichtlich der Verwertbarkeit der von der FIU übersandten Analysen zwischen Mitteilungen, die vor dem 26.6.2017 und danach eingetroffen sind nennenswerte qualitative Unterschiede? Falls ja, worin unterscheidet sich die Verwertbarkeit der Analysen konkret? Zu 7.: Da die operative Analyse für die FIU erst durch die am 26. Juni 2017 in Kraft getretene Neuregelung verbindlich ist, ist ein Vergleich mit früheren Meldungen nicht möglich. 8. Wurden nach Ansicht des Senats die Bedenken und Hinweise der Behörden hinsichtlich der Neuaufstellung der FIU, die im Rahmen der 4. EU-Geldwäscherichtlinie erfolgte und die die Zusammenarbeit der (Strafverfolgungs-)Behörden mit der FIU betrifft, ausreichend vom Gesetzgeber berücksichtigt ? Zu 8.: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2017die Bedenken geäußert, dass „... in Anbetracht der in der ersten Ausbaustufe beschränkten Personalausstattung sowie der noch erforderlichen umfassenden Arbeiten zur fachlichen, organisatorischen und technischen Optimierung verschiedene Aufgaben zunächst nur in einem reduzierten Umfang erfüllt werden können“. Zudem wurde in der Begründung „...für eine zeitlich nicht begrenzte Übergangsphase...“ prognostiziert, „... dass die Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen bei den Landeskriminalämtern mit einer höheren Zahl von Verdachtsmeldungen zur weiteren Analyse belastet werden...“. Der Senat hat sich diesen Bedenken angeschlossen. Dennoch wurde das zum 26. Juni 2017 in Kraft getretene Gesetz vom Bundestag am 18. Mai 2017 in der heute wirksamen Fassung beschlossen. 9. Inwiefern setzt sich der Senat konkret für eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit der FIU ein? Zu 9.: Das LKA Berlin arbeitet mit der FIU konstruktiv zusammen. Dazu gehören gemeinsame Workshops zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Entwicklung von Mindeststandards, Teilnahme an regelmäßigen Telefonkonferenzen der FIU, bilaterale Absprachen im Bereich der Vorgangsbearbeitung und -steuerung, Treffen auf Leitungsebene sowie ein permanentes Angebot polizeilicher Vorträge zur Ver- 3 deutlichung kriminalistischer Phänomene bei der FIU. Ab November 2018 sind Hospitationsmaßnahmen von Mitarbeitenden der FIU beim LKA Berlin geplant. Mitarbeitende des LKA Berlin wirken seit Dezember 2017 als ständige Vertretung bei der Erstellung einer „Nationalen Risikoanalyse“ unter der Leitung des Bundesministeriums für Finanzen mit. Berlin, den 6. November In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung