Drucksache 18 / 16 845 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) vom 25. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2018) zum Thema: Auswirkung der Schließung der Pflegeeinrichtung am Jüdischen Krankenhaus und Antwort vom 08. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16845 vom 25. Oktober 2018 über Auswirkung der Schließung der Pflegeeinrichtung am Jüdischen Krankenhaus ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Aus welchen Gründen schließt die Pflegeeinrichtung am Jüdischen Krankenhaus? 2. Aus welchem Grund fand keine Übertragung des Grundstücks durch Kauf oder Erbpacht an die Stiftung des Jüdischen Krankenhauses statt? Zu 1. und 2.: Das Grundstück des Wohnpflegezentrums am Jüdischen Krankenhaus Berlin, Schulstraße 97, 13347 Berlin, befindet sich im Eigentum des Landes Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte von Berlin. Die Stiftung Jüdisches Krankenhaus Berlin als Einrichtungsträgerin verfügt über das Landesgrundstück derzeit im Wege eines Nutzungsvertrages. Nach Mitteilung des Bezirksamtes Mitte von Berlin besteht der Grund für die Schließung in der Notwendigkeit einer hohen Investition in die Einrichtung. Das Gebäude ist stark renovierungs - und modernisierungsbedürftig und entspricht baustrukturell nicht mehr den Anforderungen an einen wirtschaftlichen Betrieb. Erforderlich wären daher Abriss und Neubau . Da das Jüdische Krankenhaus auf dem eigenen Campus mehrere große Investitionen für das Krankenhaus selbst plant, ist eine solche weitere Investition nicht darstellbar. 3. Im Bezirk Mitte waren mit Stand April 2018 in 22 Einrichtungen 2.893 vollstationäre Plätze vorhanden. Wie wird sich die Schließung der Pflegeeinrichtung am Jüdischen Krankenhaus und weiterer Einrichtungen auf die Situation von Pflegebedürftigen in Mitte auswirken? - 2 - 2 Zu 3.: Es wird davon ausgegangen, dass sich infolge der beabsichtigten Schließung keine negativen Auswirkungen auf die Situation von Pflegebedürftigen in Mitte ergeben. Nach derzeitigem Stand steht in Berlin aktuell insgesamt ein ausreichendes Angebot an Pflegeplätzen mit einer durchschnittlichen Auslastungsquote von rund 89 % zur Verfügung. Insofern bestehen noch ausreichende Aufnahmekapazitäten, um die Versorgung von Pflegebedürftigen sicherzustellen. Der Senat beobachtet die weitere Entwicklung aber sehr genau. 4. Wie schätzt der Senat die Entwicklung der Pflegeplatzzahlen im Bezirk Mitte bis Mitte 2019 ein? Zu 4.: Derzeit sind keine Neueröffnungen und keine weiteren Schließungen von vollstationären Langzeitpflegeeinrichtungen im Bezirk Mitte bekannt. Daher wird davon ausgegangen, dass die Pflegeplatzzahlen im Bezirk Mitte bis Mitte 2019 unverändert sein werden. 5. Wohin werden die betroffenen Pflegebedürftigen aus dem Jüdischen Krankenhaus ziehen? Ist eine wohnortnahe Unterbringung in Mitte gewährleistet? Zu 5.: Die Stiftung Jüdisches Krankenhaus Berlin hatte die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. deren gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer und Angehörige rechtzeitig über die geplante Schließung informiert. Von den 120 Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohnpflegezentrums sind 89 bereits umgezogen. Von den 89 Bewohnerinnen und Bewohnern zogen 68 in eine andere Pflegeeinrichtung und 16 in Pflegewohngemeinschaften. Fünf Bewohnerinnen und Bewohner befanden sich zur Verhinderungspflege im Wohnpflegezentrum und kehrten zwischenzeitlich in ihre Häuslichkeit zurück. 31 Bewohnerinnen und Bewohner sind derzeit noch nicht umgezogen. 18 Bewohnerinnen und Bewohner werden bis einschließlich 15.11.2018 umziehen, davon 12 in eine andere Einrichtung und sechs in Wohngemeinschaften. Für weitere sechs Bewohnerinnen und Bewohner wurde bereits ein Platz gefunden, davon drei in einer anderen Einrichtung und drei in Wohngemeinschaften; die Umzugstermine stehen hier noch nicht fest. Für sieben Bewohnerinnen und Bewohner werden derzeit noch Ersatzwohnformen gesucht. Die Stiftung Jüdisches Krankenhaus Berlin geht davon aus, bis zum Jahresende 2018 auch für die verbleibenden Bewohnerinnen und Bewohner einen geeigneten Platz in einer anderen Wohnform gefunden zu haben. Die 113 Bewohnerinnen und Bewohner, für die bereits eine Ersatzwohnform gefunden wurde (89 + 18 + 6 = 113), können zumeist wohnortnah untergebracht werden. - 3 - 3 6. Welche Maßnahmen plant der Senat, um den ausziehenden Seniorinnen und Senioren den Umzug zu erleichtern? Zu 6.: Der Einrichtungsträger unterstützt die notwendigen Umzüge der Bewohnerinnen und Bewohner in Form der Hilfestellung bei der Suche einer neuen Einrichtung (bei Bedarf), des Verpackens der persönlichen Gegenstände der Bewohnerinnen und Bewohner und der Kostenübernahme der Transporte von Bewohnerinnen und Bewohner und persönlichen Gegenständen in die neue Wohnform. Pflegekassen sowie im Auftrag des Senats die Heimaufsicht werden den weiteren Verfahrensverlauf der Schließung verfolgen und begleiten. Berlin, den 08. November 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung