Drucksache 18 / 16 846 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Gindra (LINKE) vom 25. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2018) zum Thema: Entwicklungsstand zur Umnutzung des Areals „Ehemaliges Straßenbahndepot Belziger Straße“ in Schöneberg und Antwort vom 06. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Harald Gindra (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 846 vom 25.Oktober 2018 über Entwicklungsstand zur Umnutzung des Areals „Ehemaliges Straßenbahndepot Belziger Straße“ in Schöneberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung des Sondervermögens Immobilien des Landes (SILB) betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage der Beantwortung der Fragen. 1. Wird das aktuell als Landesfuhrpark und KFZ-Sammelstelle der Polizei genutzte Areal und ehemalige Straßenbahndepot Belziger Straße in Schöneberg an die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft WBM übertragen und wenn ja, welche Entwicklungsabsichten verfolgt die WBM? Zu 1.: Derzeit ist vorgesehen, für Teilflächen entlang der Belziger Straße ein Erbbaurecht an die Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH (WBM) zu vergeben. Entsprechend den Abstimmungen mit dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist auf diesen Teilflächen Wohnungsneubau geplant. 2. Wie werden die denkmalgeschützte dreiteilige Wagenhalle sowie Werkstätten usw. in ein „kiezverträgliches“ Nutzungskonzept integriert? Zu 2.: Aufgrund der stark wachsenden Bedarfe der Berliner Verwaltungen prüft die BIM GmbH derzeit eine landeseigene Nachnutzung der denkmalgeschützten Wagenhalle u. a. für kulturelle Zwecke. Abhängig von den Flächenanforderungen der Kulturverwaltung könnten gegebenenfalls auch Flächen für kleingewerbliche Nutzungen in Betracht kommen. 3. Wie können kleinteiliges Gewerbe und selbstverwaltete Kulturprojekte bei der Standortplanung berücksichtigt werden? 2/2 Zu 3.: Die Standortplanung wird weiterhin als partizipativer Prozess gemeinsam mit dem Bezirk gestaltet. 4. Wird ein Bebauungsplanverfahren zur Neuordnung durchgeführt und wenn ja, wann ist mit dem Aufstellungsbeschluss zu rechnen? Zu 4.: Dies ist bezirksseitig im Rahmen der weiteren Planungen noch abzustimmen. 5. Wie ist der Zeitplan für das Bauvorhaben und wie sind die Zuständigkeiten verteilt? Zu 5.: Ein genauer Zeitplan liegt noch nicht vor. Mit dem Freizug der Hallen wird derzeit bis spätestens Ende 2022 gerechnet. Dann würde durch die BIM GmbH eine umfangreiche Sanierung und Modernisierung und Herrichtung der Hallen für die landeseigene Nachnutzung erfolgen. Mit einer Nutzungsaufnahme ist nicht vor 2025 zu rechnen. Die Errichtung der Wohnungen wird in Verantwortung der WBM erfolgen. 6. Sind auf dem Areal Neubauwohnungen geplant und wenn ja, in welchem Mietpreissegment und mit welchem Anteil (bitte Flächenanteil in qm und durchschnittliche Miethöhe angeben)? Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 1. wird verwiesen. Konkrete Planungen der WBM liegen derzeit noch nicht vor. 7. Wird dann in dem B-Plan eine förderfähige Wohnnutzung planungsrechtlich festgesetzt bzw. eine Belegungsbindung gesichert? Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 8. Welche Beteiligungsprozesse mit den umliegenden Anwohnern und Gewerbetreibenden werden durchgeführt, um eine integrative und nachhaltige soziokulturelle Nutzung gemeinsam zu entwickeln? Zu 8.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 9. Wird auf dem Areal ein Modellvorhaben entwickelt, das bezirksübergreifend die kleinteilige Berliner Mischung und leistbaren Wohnraum langfristig sichert? Zu 9.: Vorrangiges Ziel des Landes ist es, den Standort für eine landeseigene Nachnutzung zu ertüchtigen und Randflächen für den Wohnungsneubau zu entwickeln. Berlin, den 6. November 2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen