Drucksache 18 / 16 851 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 25. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2018) zum Thema: „UnFairbnb“ oder Airbnb versus Berlins Ordnungspolitik und Antwort vom 08. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 851 vom 25. Oktober 2018 über "UnFairbnb" oder Airbnb versus Berlins Ordnungspolitik Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat die Studie “UnFairbnb” des Corporate Europe Observatory (https://corporateeurope.org/sites/default/files/unfairbnb.pdf) bekannt? a. Falls ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus? b. Falls nein, welche Schlüsse wird der Senat nun, da die Studie zur Kenntnis gebracht wurde, daraus ziehen? Antwort zu 1: Die Studie „UnFairbnb“ ist dem Senat ebenso bekannt wie die Tatsache, dass Betreiber von Internetplattformen für die Vermittlung von Ferienwohnungen auch auf der europäischen Ebene Lobbyarbeit machen. Der Senat verfolgt seit Längerem auch in diesem Bereich die Strategie einer stärkeren Vernetzung mit anderen europäischen und deutschen Städten. Ziel ist zum einen der Austausch von Erfahrungen, zum anderen, auch gegenüber der EU-Kommission deutlich zu machen, warum die Städte in Anbetracht der Wohnungsknappheit und steigender Mieten gegen eine zunehmende Zweckentfremdung von Wohnungen vorgehen und hier die Unterstützung seitens der EU gefordert ist. Berlin ist dabei die erste deutsche Metropole gewesen, die aktiv die sogenannte Amsterdam-Initiative unterstützt, an der unter anderem Amsterdam, Barcelona, Bordeaux, Brüssel, Krakau, Lissabon, Madrid, Paris, Reykjavik, Valencia und Wien mitwirken. Im Rahmen der Amsterdam-Initiative beteiligt sich das Land Berlin unter anderem an der Abfassung von an die EU-Kommission gerichteten Schreiben und an Gesprächen mit der EU-Kommission in Brüssel, zuletzt mit der EU-Kommissarin Bienkowska im September dieses Jahres. 2 Frage 2: Teilt der Senat die Auffassung, dass es sich beim Homesharing Club Berlin um eine Vorfeldorganisation vom Vermietungskonzern Airbnb handelt? Falls nicht, wie begründet er dies? Frage 3: Welche weiteren Vorfeldorganisationen des Vermietungskonzerns Airbnb oder anderer Betreiber von Plattformen, über die Unterkünfte gebucht werden, sind dem Senat bekannt? Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über die Einflussnahme durch den Vermietungskonzern Airbnb oder andere Plattformen auf den Homesharing Club oder andere Vorfeldorganisationen vor? Frage 5: Welche Lobbyverbände der Plattformbetreiber außer der European Homesharing Association sind dem Senat bekannt? Antwort zu 2 bis 5: Dem Senat ist nichts über Vorfeldorganisationen oder Lobbyverbände von Vermietungsplattformen bekannt. Berlin, den 8. November 2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen